Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0924/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Der vorgelegten (vgl. Anlage) Stellungnahme zur fristgemäßen Einreichung beim Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) wird zugestimmt.

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Anlass

Nachdem die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, hat die Landesplanungsbehörde im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein die bereits in Erarbeitung befindlichen Entwürfe der Neuaufstellung der Regionalpläne für das Land fertiggestellt. Die Regionalpläne konkretisieren in signifikanten Teilen die landesweit geltenden Ziele und Grundsätze der Raumordnung aus dem Landesentwicklungsplan auf Ebene der Regionen.

 

Erstmals werden in Schleswig-Holstein die Regionalpläne der drei Planungsräume gleichzeitig fortgeschrieben, bzw. wie in diesem Fall, neu aufgestellt. Für den für die Landeshauptstadt Kiel relevanten Planungsraum II (vormals Planungsraum III) ändert sich zunächst von der Gebietskulisse her nichts. Der Regionalplan umfasst auch weiterhin die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie die kreisfreien Städte Kiel und Neumüster.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß §5 Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein wird im Zeitraum vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 09. November 2023 durchgeführt.

 

Um eine Stellungnahme fristgemäß einreichen zu können, ist es aufgrund der Herbstferien und der in § 28 Satz 1 Nr. 5 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein festgelegten Zuständigkeit der Ratsversammlung notwendig, die Vorlage bereits in der Sitzung der Ratsversammlung am 21.09.2023 einzubringen und abschließend zu beschließen.

 

Der frühzeitig eingereiche Antrag der LH Kiel auf Fristverlängerung wurde durch das Ministerium abgelehnt.

 

Beteiligungsverfahren innerhalb der LH Kiel:

 

Zu Beginn des Beteiligungszeitraumes wurden alle Dezernate der LH Kiel zur Prüfung der Unterlagung auf Betroffenheiten und zur Übermittlung einer Stellungnahme aufgefordert. Neben den direkten städtischen Ämtern sind auch die an die Gesellschaften in Eigentum oder mit Beteiligung der Stadt beteiligt worden. Das Ergebnis aller Stellungnahmen ist in der vorliegenden Anlage „Gesamtstellungnahme der LH Kiel“ gebündelt worden.

 

Inhalt und Änderungen:

 

Kerninhalte:

 

  • Raumstruktur, Siedlungsentwicklung
  • Freiraumentwicklung, Schutz der natürlichen Ressourcen
  • Rohstoffsicherung
  • Binnenhochwasserschutz und Küstenschutz (neu)
  • Tourismus & Erholung
  • überwiegend nachrichtlicher Charakter: Technische Infrastruktur

 

Der überwiegende Teil dieser Themen war bereits im Regionalplan für den Planungsraum III – Technologie-Region K.E.R.N (Fortschreibung 2000) enthalten.

 

Durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2021 (LEP) ist an alle Planungsräume die Aufgabe ergangen, die Regionalpläne fortzuschreiben, bzw. neu aufzustellen um die oben genannten Kerninhalte zu aktualisieren und zugleich landesweite Vorgaben des LEP an die Besonderheiten der jeweiligen Regionen anzupassen. In den Regionalplänen sind jedem Kapitel die direkten Querverweise zu den Aussagen und Regelungen des LEP vorangestellt.

 

Der Regionalpläne enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

 

Abbildung 1: Aus der Präsentation zur Regionalkonferenz in Rendsburg am 04. Juli 2023, Folie 10

 

Im Textteil werden, wie in der Abbildung angegeben, die Festlegungen beschrieben und in der Hauptkarte grafisch übersetzt und verortet.

 

Weitere grundsätzliche Informationen zum System und den Inhalten der Landesplanung bietet das Land unter

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/planen-bauen-wohnen/landesplanung/landesplanung_node.html

 

Die Unterlagen werden über den gesamten Beteiligungszeitraum bis zum 9.11.2023 durch das Stadtplanungsamt im Auftrag der Landesplanungsbehörde für die Öffentlichkeit ausgelegt. Stellungnahmen sind sowohl auf dem Postwege als auch im Internet-Beteiligungsportal https://bolapla-sh.de/ möglich

 

Ergebnis:

 

Aufgrund der Bindungswirkung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung ist bei der Erstellung des Regionalplans sicherzustellen, dass alle Festlegungen umfassend abgewogen sind. Das bedeutet somit, dass sich die einzelnen Festlegungen untereinander nicht widersprechen dürfen, aber auch, dass die jeweiligen regionalen und lokalen Gegebenheiten mit eingeflossen und ebenso in den Abwägungsprozeß eingestellt worden sind.

 

Der Umfang der Gesamtstellungnahme ist u.a. auch darauf begründet, dass beispielsweise fehlerhafte Sachstände das Gebiet der LH Kiel betreffend zu aktualisieren sind.

 

Hinweise:

Die im „Regionalplan für den Planungsraum II – Entwurf 2023“ enthaltenen Ziele der Raumordnung sind bereits jetzt als „Ziele in Aufstellung“ zu werten und zählen zu den „sonstigen Erfordernissen der Raumordnung“. Sie sind somit bereits jetzt in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen wie zum Beispiel kommunalen Bauleitplanverfahren, aber auch Fachplanungen gemäß Raumordnungsgesetz (§ 4 ROG) zu berücksichtigen.

 

Die Landesplanung hat neben der Neuaufstellung der Regionalpläne bereits angekündigt, die bereits bestehenden Regionalpläne Windenergie aus dem Jahr 2020 auf Grundlage der neuen bundesgesetzlichen Anforderungen fortzuschreiben. Auch hier wird die Landeshauptstadt Kiel in einem förmlichen Verfahren beteiligt werden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...