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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0969/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Dem Jahresabschluss 2022 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 92 Abs. 3 der Gemeindeordnung zugestimmt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 19.093.954,80 € wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt.

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Sachverhalt/Begründung

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 und der Lagebericht wurden dem Rechnungsprüfungsamt am 25.April 2023 zur Prüfung übersandt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 92 Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 92 Abs. 3 GO legt der Oberbürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die Ratsversammlung beschließt über den Jahresabschluss und die Verwendung des Jahresüberschusses.

 

Mit dem Jahresabschluss 2022 wird ein Jahresüberschuss von 19.093.954,80 € ausgewiesen. Der Jahresüberschuss wird nach § 26 Abs. 2 GemHVO-Doppik der Ergebnisrücklage zugeführt. Mit der Zuführung erhöht sich die Ergebnisrücklage zum 01.01.2023 auf 92.546.605,72 € und entspricht damit 32,98 % der Allgemeinen Rücklage, die zum 01.01.2023 einen Wert von 280.558.218,42 € ausweist. Nach § 25 Abs. 3 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33 % der Allgemeinen Rücklage betragen. Das Eigenkapital steigt auf 374,1 Mio. €. Dies entspricht 81,9 % des zur Eröffnungsbilanz vom 01.01.2009 vorhandenen Eigenkapitals.

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

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