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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0996/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) vom 28.06.2021 wird aufgehoben und durch die Satzung vom 16.11.2023 ersetzt.

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Sachverhalt/Begründung

Die Eingangsformel der Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer (Zweitwohnungsteuersatzung) wird aus Gründen der Rechtssicherheit im Hinblick auf das satzungsrechtliche Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz dahingehend angepasst, dass die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung von Vorauszahlungen in der Eingangsformel mit § 3 Abs. 8 Kommunalabgabengesetz absatzgenau benannt wird. Außerdem ist das Zitieren des § 18 Kommunalabgabengesetz in der Eingangsformel nicht hinreichend konkretisiert. Nun wird in der Eingangsformel der § 18 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz als Ermächtigungsgrundlage zitiert.

 

Die überarbeitete Zweitwohnungsteuersatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

Christian Zierau

Stadtrat

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Anlagen

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