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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1068/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 1. Den im Rahmen des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ vorgesehenen Maßnahmen zum Ausbau der blau-grünen Infrastruktur im Grünzug Schützenpark wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Erteilung des Zuwendungsbescheides mit ihrer Umsetzung zu beginnen.

2. Der im Bundesförderprogramm vorgegebene Eigenanteil von 15 Prozent an den voraussichtlichen Gesamtkosten für die vorgesehenen Maßnahmen wird zur Verfügung gestellt. Dieser Eigenanteil der Landeshauptstadt Kiel beträgt 342.900 Euro (verteilt auf die Jahre 2023 bis 2026 des Förderzeitraumes).

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Sachverhalt/Begründung

 

Zu 1.:

Bereits in den vergangenen Jahren hat das Grünflächenamt der Landeshauptstadt Kiel mit verschiedenen baulichen Maßnahmen Teilbereiche des Schützenparks neugestaltet und qualitativ aufgewertet. Erste Finanzmittel hierfür waren aus dem Sonder-Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ zur Verfügung gestellt worden, und 2016 fand eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, aus deren Ergebnissen 2017 ein Entwicklungskonzept für den Schützenpark abgeleitet wurde.

Verschiedene Maßnahmen des Entwicklungskonzeptes wie z. B. die Sanierung der historischen Sitz-Nischen, die Neugestaltung des Eingangsbereiches Zastrowstraße, die Wiederherstellung eines Aufenthaltsplatzes am Auslaufbauwerk des Teiches, die Anlage von Blühwiesen, diverse Baumpflanzungen oder das Aufhängen von Nistkästen konnten bereits umgesetzt werden. Andere Maßnahmen stehen nach wie vor aus.

So ist z. B. der Bau eines Steges/einer Terrasse am Teich, der bei der Öffentlichkeitsbeteiligung 2016 von vielen Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von benachbarten Schulen und Kindergärten angeregt worden war und mit ins Entwicklungskonzept aufgenommen wurde, bislang nicht realisiert worden.

Auch Ausbaumaßnahmen zur Verlängerung des Schützenparks an seinen beiden Enden, dem Ost-Ende, an dem bislang eine Jugendverkehrsschule angesiedelt war, und dem West-Ende, das heute noch von vielen Trampelpfaden durchschnitten und als Eingang zu einer größeren Parkanlage kaum erkennbar ist, sind zwar Bestandteile des Entwicklungskonzeptes, erfuhren aber bis-lang keine Umsetzung. Diese Ausbau- und Umgestaltungsmaßnahmen am Ost- und West-Ende des Schützenparks können mit Hilfe der Bundesförderung nun angegangen werden.

Bislang nicht Bestandteil des Entwicklungskonzeptes aus dem Jahr 2017 hingegen war der Aus-bau der sog. „blauen Infrastruktur“ des Schützenparks. Da eine blau-grüne Infrastruktur im Sinne des „Schwammstadt-Prinzips“ angesichts des fortschreitenden Klimawandels aber immer wichtiger erscheint, soll sie durch das Förderprojekt ebenfalls ermöglicht werden.

Zum einen soll eine fachgerechte Entschlammung die Wasserqualität im Teich des Schützenparks nachhaltig verbessern und das Wasservolumen vergrößern, um nicht nur Flora und Fauna günstigere Lebensbedingungen zu bieten, sondern auch das Retentionsvermögen des Teiches zu erhöhen. Durch ein größeres Wasserspeichervolumen soll er den mit dem Klimawandel vermehrt auf-tretenden Starkregenereignissen besser standhalten können.

Zum anderen soll Wasser von den Wegeflächen, die sich großenteils in baulich sehr unbefriedigendem Zustand befinden und neu angelegt werden müssen, künftig in Versickerungsmulden ab-geleitet werden, um es dort zwischen zu speichern und zur Grundwasserneubildung beizutragen. Außerdem können die temporären offenen Wasserflächen der Versickerungsmulden die Kühl- und Frischluftbildung im Grünzug weiter verstärken.

Die Neuanlage der Parkwege soll gleichzeitig dazu dienen, die in der Vergangenheit immer wieder beklagten Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr zu entschärfen und bauliche Lösungen zu finden, die eine gefährdungsfreie Nutzung für alle Nutzergruppen ermöglichen.

Barrierefreiheit (oder zumindest Barrierearmut), die zurzeit an vielen Stellen im Schützenpark noch nicht gegeben ist, wird im Zuge der Wegebaumaßnahmen ebenfalls hergestellt werden können.

Zusammengefasst dargestellt ist daher die Realisierung folgender „Maßnahmen-Pakete“ im Rahmen des Förderprojektes „Ausbau der blau-grünen Infrastruktur im Grünzug Schützenpark“ vorgesehen:

  •  Entschlammung des Teiches
  • Neugestaltung der Parkwege in Verbindung mit Realisierung eines klimafreundlichen Regenwassermanagements
  • Verlängerung der Grünachse an ihrem Ost-Ende (Exerzierplatz)
  • Verlängerung der Grünachse an ihrem West-Ende (Westring)
  • Anlage eines Steges/einer Terrasse am Teich

 

Zu 2.:

Für eine Förderung dieser „Maßnahmen-Pakete“ durch das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ist die Bereitstellung von städtischen Eigenmitteln in Höhe von 15 Prozent erforderlich. Ein entsprechender Beschluss der Ratsversammlung muss zur Förderantragsstellung bis November 2023 vorliegen. Angesichts der Obergrenze der förderfähigen Kosten von 2,286 Mio. €, die der Landeshauptstadt Kiel seitens der Fördergeldgebenden zugestanden wurde, sind Eigenmittel in einer Höhe von insgesamt 342.900 € in den Jahren 2023 bis 2026 zur Verfügung zu stellen.

Doris Grondke

Stadträtin

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