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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0579/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die Anordnung von Tempo 30 bei Nacht (22 bis 6 Uhr) auf Straßenabschnitten mit Problemschwerpunkten in der Landeshauptstadt Kiel wird entsprechend der Begründung zugestimmt.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Anlass

Das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel hat im Jahr 2008 (Beschlussfassung der Ratsversammlung vom 08.10.2009) einen Lärmaktionsplan aufgestellt und diesen 2013 aktualisiert. Grundlage für den Lärmaktionsplan bildet die Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG). Im Lärmaktionsplan wurden anhand der Lärmkartierung 13 Problemschwerpunkte im Stadtgebiet herausgearbeitet. Diese sind die Alte Lübecker Chaussee, Dreiecksplatz, Gutenbergstraße (Hansastraße bis Lehmberg), Knooper Weg (Exerzierplatz bis Schauenburgerstraße), Ostring (Stoschstraße bis Pickertstraße und Helmholtzstraße bis Blitzstraße), Preetzer Straße (Iltisstre bis Röntgenstraße), Rathausstraße, Ringstraße, Westring (Hasseldieksdammer Weg bis Schauenburgerstraße), Ziegelteich bis Exerzierplatz, Bahnhofstraße, Hamburger Chaussee (Rondeel bis Waldwiesenkreuz) und Theodor-Heuss-Ring (Krusenrotter Weg bis Lübscher Baum). Darüber hinaus zeigt der Lärmaktionsplan verschiedene kurz- und langfristige Maßnahmen auf, welche durch Vermeidung, Verlagerung und Verminderung von Verkehrslärmemissionen zur Lärmminderung führen.

 

Das Tiefbauamt der LH Kiel unterstützt das Umweltschutzamt bei der Umsetzung der Maßnahmen. So sind bereits im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP) Lärmminderungsstrategien mit eingeflossen und es konnte durch den Einbau von Asphalt in lärmmindernder Bauweise, Ersatz von Kopfsteinpflaster, Straßensanierung und optimierte Straßenraumgestaltung der Lärm auf einigen Straßenabschnitten spürbar reduziert werden. Darüber hinaus wurde zusammen mit Vertretern des Umweltschutzamtes, der Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbauamt der Arbeitskreis Lärm gebildet.

 

Zur Behebung der innerstädtischen Problemschwerpunkte erfolgte zunächst eine Prüfung, ob für die betroffenen Abschnitte ebenfalls kurzfristige bauliche Maßnahmen oder Verkehrslenkungsmaßnahmen zu einer deutlichen Verringerung des Verkehrslärms führen würden. In den Fällen, wo diese Maßnahmen nicht durchführbar sind, ist sowohl im VEP als auch im Lärmaktionsplan die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgesehen. Der Sachverhalt wurde auch im Arbeitskreis Verkehrsmarketing erörtert und als ein erster Schritt befürwortet. Das Protokoll vom 12.11.2013 wurde dem Bauausschuss als Drs.-Nr. 1143/2013 vorgelegt.

 

II. Auswirkungen von Tempo 30

Die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, in diesem Fall von 50 km/h auf 30 km/h, ist ein probates Mittel zur Verringerung von Verkehrslärmemissionen. In Städten wie Berlin mit mehr als 80 Kilometer Straßenlänge Tempo 30 nachts (22 bis 6 Uhr) und Celle konnten die positiven Wirkungen bereits nachgewiesen werden. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ergibt rechnerisch 3 dB(A) (ab 2,1 dB (A) wird aufgerundet), wobei auch schon geringere Pegeländerungen oftmals positiv wahrgenommen werden. Darüber hinaus bringt Tempo 30 eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Senkung des Energieverbrauchs (Klimaschutzstadt Kiel) und eine Steigerung der Aufenthaltsqualität in den betroffenen Abschnitten. Somit ergibt sich eine Entlastung für Mensch und Umwelt.

 

III. Rechtslage

Die Straßenverkehrsbehörde hat nach § 45 Abs. 1 StVO das Recht zur Beschränkung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“.

Nach der VwV StVO zu § 45 V bedarf bei einer Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen der Zustimmung der Oberen Straßenverkehrsbehörde des LBV-SH oder der von ihr bestimmten Stelle. Wirksame Maßnahmen sind die aus dem vom Bundesministerium für Verkehr im Einvernehmen mit der zuständigen Oberen Straßenverkehrsbehörde bekannt gegebenen Verkehrsblatt "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)". Die Abstimmungen mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde werden derzeit durchgeführt.

 

IV. Ausgewählte Problemschwerpunkte

Die im Lärmaktionsplan benannten 13 Problemschwerpunkte wurden zunächst nach Ihrer verkehrlichen Bedeutung beurteilt. Demnach sind der Ostring, der Theodor-Heuss-Ring und die Preetzer Straße aufgrund ihrer überörtlichen Bedeutung, der Aufgabe zur Aufnahme des Verkehrs oder ihrer Lage im Netz nicht für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geeignet. Für die übrigen zehn Straßenabschnitten (siehe Anlage 1) erfolgte eine Überprüfung der Wirksamkeit anhand des im Arbeitskreis Lärm aufgestellten Anforderungskatalog. Nach dem gilt eine Maßnahme dann als wirksam, wenn sich eine Schallpegelreduzierung um mindestens 2,1 dB (A) einstellt und sich die Lärmkennziffer (LKZ = Betroffene x (Mittelungspegel - Schwellenwert) pro 100 m Straßenlänge) um mindestens 30 % reduziert.

 

Die in Zusammenarbeit mit dem Umweltschutzamt berechneten Kenngrößen ergaben für alle übrigen zehn Problemschwerpunkte eine Erreichung der Zielvorgaben. Darum wird empfohlen, auf diesen Straßenabschnitten Tempo 30 bei Nacht anzuordnen.

 

V. Umsetzung und Evaluierung der Ergebnisse

Die Anordnung von Tempo 30 durch die Straßenverkehrsbehörde an den Problemschwerpunkten erfolgt mit dem Verkehrszeichen 274 (30) und dem Zusatzzeichen 1040-30 (22-6 h) und 1012-36 (Lärmschutz).

 

Zur Evaluation der Ergebnisse erfolgen vor der Anordnung und während der Versuchsphase Geschwindigkeitskontrollen durch die Verkehrsüberwachung. Zusätzlich soll der Verkehr bezüglich Menge und Geschwindigkeit umfänglich erfasst werden.

Bei der Auswertung soll das Geschwindigkeitsverhalten und die Verkehrslärmemission vor und während der Versuchsphase gegenübergestellt und miteinander verglichen werden. Die Auswertung soll auch Aussagen über mögliche Verkehrsverlagerungen durch Tempo 30 enthalten.

 

VI. Termine

Mit der Umsetzung soll im Herbst 2014 begonnen werden. Nach den erforderlichen Voruntersuchungen kann die Anbringung der Tempo 30 Beschilderung, vorbehaltlich der Abstimmungen mit der Oberen Straßenverkehrsbehörde, erfolgen. Die Auswertung der ersten Ergebnisse soll im Frühjahr 2015 vorliegen. Die Verwaltung wird darüber entsprechend berichten.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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