Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0684/2014

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

 

Der Kieler Süden ist Teil eines der Schwerpunkträume des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems der landesweiten Planungsebene und entsprechend auch im Landschaftsprogramm des Landes dargestellt. Vergleichbare Aussagen finden sich auch im Kieler Landschaftsplan wieder. Von daher wurde bereits Mitte der 90er Jahre begonnen, in diesem Raum Flächen zu erwerben, unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten aufzuwerten und so zu einer sukzessiven Umsetzung der gesetzlich verankerten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen. Ein besonderes Augenmerk galt hierbei der Erhöhung der Biodiversität. In Kiel-Rönne war es in einem ersten Schritt möglich eine rd. 6 ha große Fläche zu erwerben. Mittlerweile ist es gelungen den Grundbesitz in diesem Raum  umfangreich zu erweitern, sodass ein zusammenhängendes Areal von rd. 25 ha entstanden ist. Dieses wurde kontinuierlich durch die Neuanlage und Neugestaltung beseitigter Landschaftselemente (z.B. Schaffung von Kleingewässern) und auch die Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen durch Wiederanstauungen von Niedermoorbereichen, aufgewertet.

 

Die entsprechenden Maßnahmen haben, wie die durchgeführten Erfolgskontrollen bestätigten, zum gewünschten Ziel geführt. Der in diesem Zusammenhang einer besonderen Betrachtung unterzogene, im Frühjahr 2006 aufgewertete Niedermoorbereich weist beispielsweise eine sehr artenreiche Vegetation auf. Es konnten 15 Pflanzenarten der Roten Liste Schleswig-Holstein ermittelt werden. Auch was die Amphibien anbelangt, hat sich der Standort zu einem bedeutenden Laubfrosch- und Kammmolchreproduktionsgewässer entwickelt. An seltenen und gefährdeten Insekten kann der Bereich u.a. die Torfmosaikjungfer, den Großen Kolbenwasserkäfer, die Stabwanze und die Sumpfschrecke aufweisen. Von der Gesamtausprägung her ist dieses überwiegend aus Sumpf und Flachwasserzonen bestehende Biotop heute als FFH-Lebensraumtyp kalkreiches Niedermooreinzuordnen.

 

Zur Offenhaltung der 25 ha großen Fläche wird sie seit Jahren von Robustrindern beweidet. Diese Art der Pflege beugt nicht nur einer Verbuschung vor, sondern führt darüber hinaus zu einem  Mosaik aus extensiv bis intensiv beweideten Grünlandflächen, Vertrittstellen und sehr unterschiedlichen Gehölzstrukturen. Die entstandenen vielfältigen Biotope bieten heute zahlreichen Tieren und Pflanzen Möglichkeiten zur Besiedelung. Zahlreiche Arten, die ganz spezifische Lebensräume benötigten, haben hier einen Platz gefunden. Diese Art des Pflegemanagements bei Naturschutzflächen wird als halboffene Weidelandschaftbezeichnet. Die Beweidung dient ausschließlich Pflegezwecken im Sinne des Naturschutzes. Die Möglichkeit der ganzjährigen Beweidung stellt eine der Grundvoraussetzungen dar, weil gerade im Winter auch eine Verwertung der Pflanzen erfolgt, die in Zeiten guter Futterversorgung verschmäht werden. Dies hat zur Folge, dass die anfänglich dominierenden Pflanzen wie die Ackerkratzdistel, der Ampfer, die Brennnessel, oder auch die Flatterbinse zugunsten einer gewünschten Artenvielfalt allmählich zurückgedrängt werden.

 

 

 

Auch in diesem Frühjahr ist es zur Umsetzung weiterer aufwertender Maßnahmen gekommen. Es wurden neun neue Kleingewässer unterschiedlichen Typs und mit unterschiedlicher Tiefe auf variierenden Bodenverhältnissen hergestellt. Der angefallene Aushub wurde landschaftsgerecht eingebaut und mit heimischen und jeweils standortgerechten Kräutern und Gräsern aus regionaler Herkunft eingesät. In einer wechselfeuchten Staufläche wurde nicht nur die Entwässerung aufgehoben sondern es wurden auch zusätzlich partielle Eintiefungen als Rückzugsraum für Amphibien geschaffen. Ein bisher lediglich als Entwässerungsgraben fungierender Fließgewässerabschnitt wurde naturnah umgestaltet. Zur Vernetzung bisher isolierter Teilflächen wurde eine Waldpassage für die Rinder neu geschaffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sowohl der Erwerb der Flächen als auch die Umsetzung der Maßnahmen wurden aus den Ausgleichszahlungen finanziert, die Eingreifer in den Naturhaushalt zu leisten hatten, da es ihnen nicht möglich war einen Naturalausgleich zu erbringen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben sind diese Mittel zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht, sowie zur Sicherung des angestrebten Erfolges zu verwenden. Dieser gesetzlichen Vorgabe wurde Rechnung getragen. Insoweit wird auf die Geschäftliche Mitteilung zur Verwendung der angefallenen Ausgleichszahlungen verwiesen, die dem Innen- und Umweltausschuss jährlich vorgelegt wird.

 

Eine laufende Fortführung der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen in den Biotopverbund- bzw. Schwerpunkträumen des Naturschutzes wird weiterhin angestrebt. Die Umsetzung ist u.a. vom Erwerb weiterer Flächen abhängig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino
Bürgermeister

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

 

Loading...