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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0831/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Antrag des Ortsbeirates Ravensberg/Brunswik/Düsternbrook vom 15.01.2014 mit Beschluss des Bauausschusses vom 06.02.2014 sowie des Innen- und Umweltausschusses vom 04.03.2014 r die Drucksache Nr. 0055/2014 über mögliche Auswirkungen einer Tempo 30 Strecken-Beschilderung für die Holtenauer Straße zwischen Dreiecksplatz und Einmündung Knooper Weg. Diese Auswirkungen sind zu bewerten

a) auf die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Radfahrer und der Fuß-gänger,

b) auf die Lärmbelastung,

c) auf den ÖPNV sowie

d) auf die Verkehrsströme in der Holtenauer Straße und in umliegenden Straßen (ins. Knooper Weg, Feldstraße, Westring, Velorouten).

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Holtenauer Straße zwischen der Wik und dem Dreiecksplatz ist gestalterisch, stadtstrukturell und verkehrlich eine der bedeutsamsten Kieler Stadtstraßen. Im Verkehrsentwicklungsplan 2008 (Drs. 1197/2007) ist die Kreisstraße (K 29) als Verkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungs- und Erschließungsfunktion sowie mit Bündelungsfunktion festgelegt. Zur Abwicklung des Kfz-Verkehrs stehen 2 Fahrspuren pro Richtung zur Verfügung.

 

In diesem Straßenabschnitt der Holtenauer Straße fahren für den ÖPNV drei bis zu fünf Linien der KVG und der Autokraft, also sowohl innerstädtische Buslinien als auch regionale Buslinien, die das Umland der Landeshauptstadt Kiel erschließen. Eine anlaufende Busspur vor den Signalanlagen am Dreiecksplatz / Lehmberg sowie vor der Einmündung Knooper Weg bevorzugen die Einfahrt der Busse in die rechte Fahrspur der Holtenauer Straße. Die Signalanlagen im gesamten Bereich sindr den Busvorrang geschaltet. Der Bus meldet sich per Funksignalhrend der Annäherung beim Steuergerät der Signalanlagen an. Die Busvorrangschaltung ermöglicht eine optimierte Durchfahrt an der Signalanlage durch angepasste Grünzeiten.

 

Die Benutzungspflicht der Radwege ist schon seit einigen Jahren wegen ihres baulich schlechten Zustandes und mangelder Breite nicht mehr gegeben. Für den Radverkehr besteht daher in dem Bereich der Holtenauer Straße die Wahlfreiheit, die Fahrbahn oder den baulichen Radweg zu benützen.

 

Auf beiden Seiten der Holtenauer Straße sind durchgängig Gehwege für Fußnger angelegt. Die vorhandene Geschäftsnutzung verursacht ein hohes Fußngeraufkommen.

 

Die Rechtsgrundlage für die Anordnung von den Verkehr beschränkenden Maßnahmen wie Tempo 30 ist der § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach können die Straßen-verkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO haben sie das gleiche Recht zum Schutze der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen.

Eine darüber hinausgehende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit darf gem. § 45 Abs. 9 StVO nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Für die Holtenauer Straße wäre das der Fall, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erheblich übersteigt.

 

a) Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer und Fußnger

Auf dem vorhandenen Querschnitt der Holtenauer Straße kann die auftretende Verkehrsbelastung derzeit mit ausreichender Sicherheit abgewickelt werden. Die rechte Fahrspur wird teilweise von Lieferfahrzeugen zur kurzfristigen Anlieferung der anliegenden Nutzung verwendet. Darüber hinaus kann auf dieser der ÖPNV oder der Radverkehr abgewickelt werden. Der durchfahrende Kfz-Verkehr benutzt, so die örtliche Beobachtung, vielfach die linke Fahrspur. Dies ist Innerorts durchaus regelkonform.

Die bereits vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung ergibt sich durch die Innerortslage auf 50 km/h. Der Radverkehr kann, in Abhängigkeit von individuellen Entscheidungen, den Radweg oder die Fahrbahn verwenden. Schnelle und gbte Radfahrer verwenden vermehrt die Fahrbahn.

r Fußnger stehen die auf beiden Seiten die durchgängigen Fußwege zur Verfügung. Eine Nutzung der Fußwege durch Fußnger ist im Wesentlichen unabhängig einer angeordneten Geschwindigkeit zu sehen. Sichere Querungsmöglichkeiten über die Holtenauer Straße stehen den Fußngern regelmäßig an den Signalanlagen zur Verfügung.

Engpässe für den auftretenden starken Fußverkehr ergeben sich insbesondere durch Sondernutzungen (Werbeaufsteller der Gewerbetreibenden oder Außengastronomie).

Eine besondere Gefahrenlage durch Unfälle ist nicht bekannt.

 

b) Lärmbelastung

Die Lärmbelastung wird im aktuellen Lärmaktionsplan der Landeshauptstadt Kiel dargestellt (Drs. Nr. 1118/2013). Demnach gilt es schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungsrm zu verhindern, vorzubeugen oder zu vermindern.

Eine verkehrsrechtliche Anordnung von Tempo 30- Streckengeschwindigkeiten aus Gründen von Lärmbelastungen ist an strenge Auflagen der StVO und der entsprechenden Verwaltungsvorschrift gebunden. Im Lärmaktionsplan werden dazu auch Prüfkriterien beschrieben.

Die Holtenauer Straße wird im Lärmaktionsplan nicht als verbesserungsbedürftige Situation (Problemschwerpunkt) genannt. Lediglich der angrenzende Lärmschwerpunkt Dreiecksplatz wird aufgeführt.

 

c) ÖPNV

Die Holtenauer Straße muss den Anforderungen einer stark frequentierten Bustrasse gerecht werden. Die Einhaltung des Fahrplanes muss gewährleistet sein. Unterstützt wird dies durch die Busvorrangschaltung an den Signalanlagen. Aktuelle Untersuchungen haben bestätigt, dass die Busse in diesem Bereich über 30km/h fahren und eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h je Richtung 1 bis 2 Minuten zusätzliche Umlaufdauer bedeuten würden. Der prognostizierte Fahrzeugmehrbedarf bei der KVG liegt bei den betroffenen Linien 11, 62, 501 und 502 bei insgesamt 3-4 Fahrzeuge. Die würde zu einer Steigerung der Betriebskosten von mindestens 500.000 Euro im Jahrhren. In diese Berechnung ist nicht die Linie 900 der Autokraft eingeflossen, die dort ebenfalls zu höheren Kosten führen würde.

 

d) Verkehrsströme in der Holtenauer Straße und in umliegenden Straßen (ins. Knooper Weg, Feldstraße, Westring, Velorouten)

Die Verkehrsfunktion der Holtenauer Straße als Haupterschließungsstraße des Quartiers, als Verbindungsstraße zur Innenstadt und als stark frequentierte Bustrasse muss möglichst allen Verkehrsteilnehmern gerecht werden.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung würden Umwege und somit längere Fahrtwege im Innenstadtbereich bedeuten. Es würden die negativen Auswirkungen des Straßenverkehrs auf Ausweichrouten verlagert werden, um dort entsprechende Konflikte auszulösen.

Alternative Ausweichrouten in Nord.- Südrichtung wären z.B.  Westring, Knooper Weg oder Feldstraße. Es wird von einem Durchgangsverkehr in der Holtenauer Straße von ca. 60% ausgegangen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h würde Verkehrsverlagerungen von ca. 25%-35% aus der Holtenauer Straße auf die o.g. Ausweichrouten ergeben.

 

Fazit

Aus Sicht der Verwaltung würde eine Geschwindigkeitsreduktion nach Abwägung der unterschiedlichen Belange keine verkehrliche Verbesserung bedeuten. Darüber hinaus stehen nicht die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung zur Verfügung.

 

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