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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0834/2014

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Antrag

 

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Sachverhalt/Begründung

Beschlussauszug des Innen- und Umweltausschusses vom 03.06.2014 zum TOP 14.5 Luftreinhalteplan und Verkehrsführung in der Innenstadt und in Gaarden:

 

Ratsherr Schmalz (SPD-Ratsfraktion) verweist auf die in Zuge des Luftreinhalteplanes angendigte Veränderung der Verkehrsführung für die von den innerstädtischen Fährterminals abfahrenden Kraftfahrzeuge. Er merkt an, dass die Kennzeichnung der Wegführung Richtung Ziegelteich und die Entfernung der auf der Fahrbahn aufgetragenen Richtungspfeile Richtung Gaarden noch ausstehe.

 

Zudem merkt er an, dass die in der Bahnhofstraße vorgenommene Verlegung der Parkstreifen auf die gegenüberliegende Seite zur Folge habe, dass die Lastkraftwagen stadtauswärts nun sehr dicht an den Wohnhäusern entlang fahren. Er regt an, diese Maßnahme nochmals zu überprüfen.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Luftreinhalteplan Kiel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mit den darin enthaltenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung wurde im September 2009 in Kraft gesetzt. Die Maßnahmen erstrecken sich auf die Verkehrslenkung    und    die Verkehrsführung. Sie sollen eine     Verkehrsverlagerung     bzw.

-verflüssigung bewirken und damit letztlich der Reduzierung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastungen in der Bahnhofstraße dienen.

 

Aktuell wurde, nach vorherigem Verkehrsversuch, der Endausbau der Verkehrsführung in Bahnhofstraße, Sörensenstraße und Schwedendamm durchgeführt. Der Ausbau wurde durch die Selbstverwaltung mit der Vorlage vom 02.05.2013 (Drs. 0315/2013) beschlossen. Auch das weitere Vorgehen entsprechend dem Luftreinhalteplan Kiel wird darin vorgezeichnet.

 

Parken in der Bahnhofstraße

Bewohner der Bahnhofstraße regten im Ortsbeirat an, den markierten Parkstreifen am Fahrbahnrand, der während des Verkehrsversuches in der Bahnhofstraße auf die östliche (linke) Fahrbahnseite verlegt werden musste, bei der endgültigen Umgestaltung wieder auf der anderen Seite anzuordnen. Bemängelt wurde die Situation aus Sicht der Nutzer des Parkstreifens (schwierigeres Einfädeln in den Verkehr, Ausstieg der beifahrenden Kfz-Insassen zur Fahrbahnseite), insbesondere aber wegen der geringen Distanz vorbeifahrender Schwerfahrzeuge (regelmäßig auf der rechten Spur) zu den Gebäuden auf der Westseite. Dieser Hinweis ist richtig. Die Verwaltung hatte die Machbarkeit der Verlegung des Parkstreifens geprüft. Gemäß der beschlossenen Vorlage (Drs. 0315/2013) ist der Parkstreifen auf der westlichen Fahrbahnseite (rechts) angeordnet.

 

Kennzeichnung der Wegführung im Zuge der Kaistraße

 

Zur nachhaltigen Verbesserung der Luftschadstoffwerte sind die weiteren im Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen am Stresemannplatz und in der Achse Gablenzbrücke/Rondeel vorzubereiten und umzusetzen.

Insbesondere sind die notwendigen Korrekturen am Stresemannplatz erforderlich, um auch einen Teil der Schwerverkehre der Innenstadt aus der Bahnhofstraße heraushalten zu können.

 

Verkehrlich ist die stringente direkte Verkehrsführung zur Stadttangente über den Joachimplatz nach wie vor sinnvoll. Hinsichtlich der Situation in der Bahnhofstraße ist die hrung zumindest bestimmter Verkehrsanteile über andere Routen weiterzuverfolgen. Zusätzliche Verkehre wird der Stresemannplatz allerdings erst nach dem im Luftreinhalteplan noch vorgesehenen Umbau aufnehmen können. Nach Abschluss der Maßnahmen am Stresemannplatz soll die Verkehrslenkung zur Autobahn A 215 am Stresemannplatz versuchsweise entsprechend umgestellt werden, um Entlastungswirkungen zu testen. Entsprechendes gilt für den Straßenzug Gablenzbrücke/Rondeel nach dessen Ausbau. Die Planungen für den Straßenzug Gablenzbrücke/Rondeel werden derzeit von der Verwaltung vorbereitet und werden der Selbstverwaltung zu gegebener Zeit vorgelegt.

 

Die weiteren Planungen für den Ausbau des Stresemannplatzes werden derzeit von der Verwaltung auf Grundlage des Beschlusses vom 04.11.2010 (Dr. 0876/2010) durchgehrt. Die Ausführung der Planung erfolgt in Abstimmung mit den vorgesehenen Maßnahmen am direkt anliegenden ZOB / Parkhaus ZOB, da ein zeitgleiches Bauen nicht möglich und sinnvoll ist.

 

Die Ausführung der Maßnahmen nach dem Luftreinhalteplan Kiel erfolgen entsprechend der in der Mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung gestellten Mittel. Nach Abschluss der Maßnahmen am Stresemannplatz sind dann die Voraussetzungen geschaffen, eine veränderte Verkehrslenkung von Schwerverkehren zur Autobahn über den Ziegelteich als Entlastungsmaßnahme für die Bahnhofstraße per Verkehrsversuch zu prüfen.

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein sieht das Erfordernis einer Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Kiel. Darin sollen auch Ergebnisse aus Messungen am Theodor-Heuss-Ring mit berücksichtigt werden. Die Landeshauptstadt Kiel wurde zu ersten Besprechungen eingeladen. Über das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Luftreinhalteplanes wird die Verwaltung gesondert berichten.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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