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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0850/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

Zur Initialisierung der gewerblichen und wohnbaulichen Gesamtentwicklung des MFG 5 Areals wird der Oberbürgermeister beauftragt, auf der Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie (Anlage) eine Bewerbung für eine Landesgartenschau im Jahr 2020 beim Land Schleswig-Holstein mit der Erklärung einzureichen, dass die Landeshauptstadt Kiel zur Durchführung der Landesgartenschau (Durchführungsbeschluss) bereit ist.

 

Voraussetzung für die Bewerbung ist die Inaussichtstellung von Fördermitteln durch das Land mindestens im Rahmen üblicher Förderquoten für die Entwicklung des Gesamtareals einschließlich der Veranstaltungsfläche der Landesgartenschau.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Vorbemerkung

 

Mit Drs. 0477/2014 wurde die Verwaltung beauftragt, die Aufnahme der Gesamtmaßnahme „Die Zukunft am Wasser MFG 5 Areal in Kiel-Holtenau“ in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West beim Land Schleswig-Holstein zu beantragen. Hintergrund des Beschlusses waren die Ergebnisse des Zwischenberichts der Städtebaulichen Voruntersuchung, die deutlich zeigten, dass die beschlossene Gebietsentwicklung des MFG 5 Areals im Sinne des Konzepts „Vernetzte Stadtteile“ Gesamtkosten von mindestens 60 Mio. Euro brutto erfordert, wobei ca. 1/3 dieser Kosten „unrentierlich“ sind.

 

Die Verwaltung machte deutlich, dass die unrentierlichen Kosten vor dem Hintergrund der Haushaltslage von der LH Kiel nicht alleine getragen werden können und es Ziel der LH Kiel sein muss, mit dem Land Schleswig-Holstein eine koordinierte Förderung über alle verfügbaren Förderwege zu diskutieren. Positiv auf die Bereitstellung von Förder- und Drittmitteln i.d.R. EU-, Bundes- und Landesmittel (z.B. Zukunftsprogramm Wirtschaft, Städtebauförderung, Denkmalschutz, Tourismusförderung), hat sich in der Vergangenheit die Bündelung aller Kräfte und Ressourcen im Rahmen einer Bundes- oder Landesgartenschau ausgewirkt. Gartenschauen stellen somit ein Schwungrad für die Initiierung einer Gebietsentwicklung dar.

 

In der Vorlage Drs. 0950/2013 hat die Verwaltung insofern dargestellt, dass das Land Schleswig-Holstein Landesgartenschauen als effektives Instrument der Stadt- und Regionalentwicklung zur Gestaltung und Verbesserung der Arbeits-, Wirtschafts- und Wohnumfeldbedingungen ansieht. Landesgartenschauen leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sanierung und Umnutzung industrieller und militärischer Brachflächen (Konversion), zur Ersterschließung und zum Ausbau von Infrastrukturen, zur Entwicklung und Vernetzung öffentlicher und privater Grün- und Freiflächen, zur Schaffung und Qualifizierung öffentlicher Erholungsgebiete sowie zum Ausbau eines naturverträglichen Tourismus.

 

  1. Arbeitsauftrag

 

Die Bauverwaltung wurde im Mai 2014 beauftragt, eine Machbarkeitsstudie/Bewerbung für eine Landesgartenschau im Jahr 2020 von einem externen Fachbüro erarbeiten zu lassen. Die Machbarkeitsstudie/Bewerbung soll der Ratsversammlung - vor Einreichung beim Land zur Fassung des erforderlichen Beschlusses über die Durchführung im Falle der Zuschlagserteilung (Durchhrungsbeschluss) vorgelegt werden. Die Bewerbungsfrist beim Land endet am 27. Februar 2015. Eine Entscheidung soll bis dahin getroffen werden. Bisher sind keine konkurrierenden Bewerbungsüberlegungen anderer Städte bekannt.

 

  1. Arbeitsergebnisse

 

Die in der Anlage beigefügte Machbarkeitsstudie wurde in einem intensiven Erarbeitungs- und Abstimmungsprozess von den beteiligten Kommunen und begleitenden, teilweise mit Vertretern der Ratsversammlung besetzten Gremien diskutiert bzw. erarbeitet.

 

Die Machbarkeitsstudie nimmt eine kritische Einschätzung der Eignung von Standorten in Kiel und Umlandgemeinden vor, prüft mögliche Themen, schlägt die Konzeption der LandesWasserGartenSchau (LWGS) vor und überprüft die Realisierung- und Vermarktungsfähigkeit.

 

Die Studie bestätigt die positiven Effekte einer Gartenschau mit dem Hauptstandort auf einer Teilfläche des MFG 5 und einem jenseits der Förde liegenden Außenstandort in Heikendorf (Hafen und Umfeld) und hebt darüber hinaus die grundsätzliche Einbindungsmöglichkeit weiterer Orte/Attraktionen in die Zusammenarbeit hervor.

 

Die Arbeitsergebnisse zeigen, dass sich eine attraktive, halbjährige Gartenschau positiv und dauerhaft auf die Entwicklung des MFG5-Gesamtareals auswirkt. Die im Zuge einer Gartenschau entstehenden Infrastrukturmaßnahmen sind Initialmaßnahmen für eine MFG5-Entwicklung. Eine Gartenschau fügt sich zeitlich in den Gesamtentwicklungsprozess nahtlos ein. Eine phasenweise Bebauung wird vorgeschlagen, ohne dass es vor dem Hintergrund aktueller Bedarfslagen zu Behinderungen der gewerblichen/wohnbaulichen Entwicklung und der LWGS kommt.

 

Das vorgelegte LWGS-Konzept ist nicht abgeschlossen: es wird gemäß den künftigen Entwicklungen (insbes. den Ergebnissen des erforderlichen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs zum MFG5-Areal und den Entwicklungsfortschritten auf weiteren, ergänzenden Standorten) fortgeschrieben.

 

  1. Finanzierung

 

Gemäß den Durchführungsbestimmungen des Landes S-H liegt die Finanzierung von Landesgartenschauen alleinig in der Verantwortung der austragenden Kommunen. Die Finanzierung der Investitions- und Durchführungskosten muss im Rahmen der kommunalen Haushaltsplanungen gesichert werden.

 

  1. Investitionshaushalt

 

a)      Die Größenordnungen der in der Haushaltsplanung für den Bau der dauerhaft hergestellten Einrichtungen und Anlagen der LWGS (Promenade, Plätze, Stadtteilpark und Schiffsanleger auf dem Veranstaltungsbereich lassen sich z.Zt. nur grob ermitteln (Materialband, S. 29, ohne Grunderwerb, Herrichten/vorbereitende Arbeiten, Altlastensanierung, Kampfmittelräumung, Hochwasserschutz, Böschungssicherung, jedoch inklusive Baunebenkosten, Inflationszuschlag und MwSt.):

 

 

 

2018

2019

2020

Investitionen auf den LWGS-Teilflächen

brutto

3.940.000,- €

8.250.000,- €

2.250.000,- €

 

b)      Weder die Entwicklung des gesamten MFG 5 Areals noch die Teilfläche der LWGS sind derzeit im städtischen Investitionshaushalt etatisiert. Die Förderrichtlinien für den Zeitraum 2014 bis 2020 werden voraussichtlich erst ab Ende 2014, teilweise im Verlauf des Jahres 2015 veröffentlicht sein. In der Machbarkeitsstudie wurde mit erfahrungsgemäßen Förderquoten (für die förderfähigen Kosten der Baumaßnahmen) von 40 % kalkuliert. Die Verwaltung wird unverzüglich belastbare Aussagen des Landes über Förderwege und -quoten des Gesamtareals einschließlich der Teilfläche der LWGS vor endgültiger Einreichung der Bewerbung einholen.

 

  1. Durchführungshaushalt

 

Der Durchführungshaushalt umfasst für den Hauptstandort MFG 5 und den Außenstandort Heikendorf ein Gesamtvolumen von insgesamt brutto 13,4 Mio. € (inklusive Baunebenkosten, Inflationsaufschlag und Mehrwertsteuer). Dem Wunsch des politischen Begleitgremiums folgend, wurden die Einnahmen während der halbjährlichen Schau mit einem pessimistischen Besuchsszenario (456.000 zahlende Besucher = 700.000 Besuche) sowie mit vergleichsweise zurückhaltenden Wertenr weitere Einnahmen (Sponsorengelder, Werbung, Verpachtungen, Lizenzvergaben, Erlöse aus Veranstaltungen) kalkuliert, was einen obligaten Zuschuss der Landeshauptstadt Kiel zum Durchführungshaushalt in Höhe von brutto rd. 2,8 Mio. € sowie ggfs. einen weiteren Defizitausgleich erforderlich machen rde. Bei vom Gutachterbüro vorgeschlagenen, realistischen bzw. optimistischen Besuchszahlen gestaltet sich die Bilanz des Durchführungshaushaltes erheblich positiver bzw. trägt sich dann selbst.

 

  1. Empfehlung der Verwaltung

 

Die zügige Entwicklung des MFG 5 Areals und die damit verbundene Bereitstellung dringend benötigter Gewerbe- und Wohnbauflächen erfordern ein klares Bekenntnis zum Einsatz hierfür erforderlicher Haushaltsmittel. Die Verwaltung empfiehlt die Bewerbung um die Durchführung einer LWGS als deutliches Signal für potentielle Vorhabenträger ausdrücklich, um die Entwicklung des MFG 5-Geländes zeitlich zu fixieren und eine qualitative Adressbildung sowie eine optimale Vermarktung zu ermöglichen.

Allen Beteiligten muss bewusst sein, dass ein derartiges Stadtentwicklungsprojekt die Landeshauptstadt Kiel angesichts der engen finanziellen Spielräume vor erhebliche Herausforderungen stellt. Selbst wenn die Einwerbung von rdermitteln in relevanter Höhe gelingt, sind wahrscheinlich nach derzeitigem Stand Abwägungsentscheidungen zwischen diesem Stadtentwicklungsprojekt und anderen wichtigen Investitionsmaßnahmen zu treffen, sofern sich die finanziellen Rahmenbedingungen der Landeshauptstadt Kiel nicht nachhaltig verbessern

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

 

 

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Anlagen

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