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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0878/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Abschluss des als Entwurf beigefügten städtebaulichen Vertrages nach § 11 Baugesetzbuch mit der 'Anscharpark GbR' wird zugestimmt (Anlage).

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 864 liegt im Stadtteil Wik und umfasst das Gende des ehemaligen Anschar-Krankenhauses. Vorgesehen ist eine Wohn- und Gewerbenutzung mit dem Schwerpunkt Kreativwirtschaft (siehe hierzu Drucksachen Nr. 0861/2014).

 

Durch die geplanten baulichen Maßnahmen entstehen Inanspruchnahmen von besonders geschützten Naturgütern. Dafür werden grünordnerische und artenschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich. Zum Ausgleich und zur Kompensation werden Vereinbarungen über Maßnahmen und Ausgleichszahlungen getroffen.

 

Der in der Anlage beigefügte Vertragsentwurf wurde mit der 'Anscharpark GbR' abgestimmt. Sämtliche mit der Durchführung des Vorhabens bzw. der städtebaulichen Verträge verbundenen Kosten trägt die 'Anscharpark GbR'.

 

Das Rechtsamt und das Rechnungsprüfungsamt haben dem Entwurf zugestimmt.

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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Anlagen

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