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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0936/2014

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Beratungsfolge

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Antrag

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Hintergrund

Mit Beschluss vom 16.06.2014 [Ds.-Nr.: 0537/2014] wurde die Verwaltung beauftragt, der Ratsversammlung bis zum November 2014 einen Bericht über die vorliegenden Informationen zu den Entwicklungspotentialen der Festung Friedrichsort vorzulegen.

Grundlage waren die Beschlüsse und nachfolgenden Entscheidungen der Landeshauptstadt Kiel bzgl. einer Antragstellung der Landeshauptstadt Kiel zur Aufnahme des Gebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ in das Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz im ersten Halbjahr 2014.

Im Mai 2014 bekräftigte die LHK gegenüber dem Innenministerium die Antragstellung der LHK zur Aufnahme des Gebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ in das o.g. Städtebauförderungsprogramm. Verbunden war dies mit der Bitte um Zurückstellung der Antragstellung für das Jahr 2014 bis zur Entscheidung über eine Ausrichtung der Landesgartenschau.

Nach Prüfung der Entwicklungspotentiale der Festung Friedrichsort und einer möglichen Einbeziehung der Festung Friedrichsort in die Konzeption der Landeswassergartenschau (LWGS) werde bzgl. der Antragstellung für das Jahr 2015 entschieden.

Bericht

Der anliegende Bericht „Entwicklungspotentiale der Festung Friedrichsort stellt die seitens der Verwaltung vorliegenden Informationen dar. Nach einer Analyse der Informationen spricht er eine Empfehlung für das weitere Vorgehen aus.

Empfehlung zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB

Entsprechend der Empfehlung des Berichtes und auf Basis der bereits gefassten Beschlüsse der Ratsversammlung mit entsprechendem inhaltlich-verfahrenstechnischen Bezug

  • Einwerbung von Haushaltsmitteln für Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB für einen Teilbereich des Marinequartiers Kiel-Wik und die Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort, Beschlusses des Bauausschuss vom 05. September 2013  [Drs.-Nr.:0593/2013]
  • Antragstellung beim Land Schleswig-Holstein auf Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ für das Programmjahr 2014, Beschluss der Ratsversammlung vom 20.März 2014 [Drs.-Nr.: 0204/2014]
  • Antragstellung auf Förderung des Projektes „Seefestung Friedrichsort“ durch das Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, Beschluss der Ratsversammlung vom 30. Oktober 2014 [Drs.-Nr.: 0778/2014]

empfiehlt die Verwaltung den zeitnahen Beschluss zur Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB durch die Ratsversammlung als ersten Schritt und unabhängig von weiteren im Zusammenhang stehenden rderrechtlichen wie organisatorischen Fragestellungen.

Durch den derzeitigen Ist-Stand und die sich perspektivisch abzeichnenden Veränderungen im Gebiet besteht ein deutliches Planungserfordernis unabhängig von finanziellen oder förderrechtlichen Fragestellungen. Die planerische Fragestellung und damit die Zukunft für das gesamte Gebiet und darüber hinaus u.a. auch für den Wirtschafts- sowie auch den Tourismusstandort Kiel können nur auf Basis einer integrierten Entwicklungsstrategie gelöst werden, welche die privaten und öffentlichen Ansprüche an den Raum ordnen und aufeinander abstimmen kann.

Die sich derzeit abzeichnenden Möglichkeiten und Entwicklungsperspektiven der Festung gilt es jetzt aufzugreifen. Es gilt den Gesamtprozess des Betrachtungsgebiet des Berichtes (vorgeschlagenes VU-Gebiet) mittels der Anwendung des Instrumentes zum Status und Zeitpunkt quo im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen Qualifizierungsprozesses zu steuern.

Die entsprechenden Haushaltsmittel r eine VU stehen durch den obenstehend genannten Beschluss des Bauausschuss vom 05. September 2013 r das Haushaltsjahr 2014 zur Verfügung.

Ferner empfiehlt die Verwaltung die Antragstellung auf Aufnahme des Gebietes „Festung Friedrichsort mit Alt-Friedrichsort“ in das Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Jahr 2015 auf Basis einer Beschlussfassung der Landeshauptstadt Kiel im Februar 2015.

Ohne die Anwendung der rechtlichen wie förderrechtlichen Instrumente, d.h. im Wesentlichen der Finanzhilfen des Bundes und des Landes scheint eine entsprechende Umsetzung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme und der Sanierung, Rekonstruktion und Öffnung der Festung jedoch nicht realisierbar / nicht realistisch. 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

 

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Anlagen

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