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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0773/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer städtischen Wohnungsgesellschaft vorzubereiten. Der Beschluss vom 16.03.2017
    (Drs. 0115/2017) wird insoweit abgeändert, dass nicht mehr geprüft wird, welche Voraussetzungen für die Gründung einer Wohnungsgesellschaft vorliegen bzw. geschaffen werden müssen.
  2. Die Ziele der zu gründenden Gesellschaft sind die Errichtung, der Erwerb, die Betreuung, Bewirtschaftung und die Verwaltung von Wohngebäuden zu Mietzwecken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Es wird eine Öffnungsklausel geschaffen, die es zu einem späteren Zeitpunkt ermöglicht, Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und r geförderten Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Vorbereitungen zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sollen durch externe Expertise (z.B. bei Fragen zur Rechtsform, zum Portfolio oder zur Wirtschaftlichkeit) unterstützt werden. Entsprechende Beratungsleistungen sind auszuschreiben.
  4. Die Ergebnisse der Vorbereitung zur Gründung einer Wohnungsgesellschaft sind den Gremien der Selbstverwaltung zu berichten und zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Direkte Gründung

 

Die Landeshauptstadt Kiel nimmt Abstand von der bisherigen Beschlusslage, durch ein Gutachten zu erkunden, ob die Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft zweckmäßig und sinnvoll ist, um die Wohnungsmarktlage im Bereich des bezahlbaren Wohnraums positiv zu beeinflussen.

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist weiterhin angespannt. Die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen ist erheblich eingeschränkt. Eine Änderung der Situation zeichnet sich nicht ab. Insbesondere sind Menschen mit besonderen Problemlagen vom Wohnungsmarkt abgehängt. Eine kommunale Wohnungsgesellschaft muss die Landeshauptstadt Kiel in die Lage versetzen, auf aktuelle Nachfragesituationen jetzt und in Zukunft reagieren und dadurch Einfluss auf das Wohnungsmarktgeschehen nehmen zu können.

Die Landeshauptstadt Kiel beteiligt sich daher mit der Gründung der Kieler Wohnungsgesellschaft „(KiWoG)“*[1] aktiv als Akteur am Wohnungsmarkt.

 

  1. Zweck der KiWoG

 

Die KiWoG errichtet, erwirbt, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Wohngebäude zu Miet-zwecken auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Kiel. Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt mit der Gründung der KiWoG insbesondere folgende Zwecke:

  1. Schaffung bezahlbaren Wohnraums für Personengruppen ohne/mit geringem Einkommen
  2. Versorgung besonderer Bedarfsgruppen mit Wohnraum (z.B. Obdach- u. Wohnungslose)
  3. rderung besonderer Wohnformen wie z.B. Wohnprojekte und Wohngemeinschaften
  4. Ankauf und Aufwertung von sogenannten Schrottimmobilien
  5. Erhalt und Aufwertung der bereits im kommunalen Besitz befindlichen Wohneinheiten
  6. Schaffung einer Möglichkeit in Zukunft auch Grundstücke zu erwerben, zu entwickeln und dem Wohnungsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

  1. Zu klärende Rahmenbedingungen

 

Die KiWoG hat im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit grundsätzlich freie Hand. Sie operiert im Rahmen der Zielvorgaben der Ratsversammlung als Akteur am Wohnungsmarkt, handelt wirtschaftlich, langfristig und nachhaltig.

Denkbar ist die Formulierung folgender Ziele wie z.B.:

  1. Nutzung der Förderprogramme des sozialen Wohnungsbaus und der Städtebauförderung (mindestens 30 % der Wohneinheiten über Soziale Wohnraumförderung gemäß dem Masterplan Wohnen)
  2. Mittel- und langfristige Sicherstellung einer Wirtschaftlichkeit der Tätigkeit. Die finanzielle Unabhängigkeit vom städtischen Haushalt ist sicherzustellen (keine laufenden Zuschüsse aus dem Haushalt). Dazu wird auch die Aufnahme von frei finanziertem Wohnraum in das Portfolio notwendig sein.
  3. Bei den einzelnen Projekten ist auf eine angemessene soziale Durchmischung sowie die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele der Landeshauptstadt Kiel zu achten. Klimaschutz, ökologische Bauweise und ressourcenschonende Energieversorgung sind Grundlagen für die Bautätigkeit.
  4. Die Landeshauptstadt Kiel sichert die Gründung der Wohnungsgesellschaft mit dem notwendigen Startkapital und überträgt ihr zudem alle im kommunalen Besitz befindlichen Mietobjekte. Sie verpflichtet sich weitere Bauflächen zur Verfügung zu stellen.

 


 

 

  1. Rechtliche /formale Rahmenbedingungen

 

Die Einhaltung der maßgeblichen Rechtsnormen (u.a. EU-Recht, Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, die für den laufenden Betrieb einer Wohnungsgesellschaft einschlägig sind, werden u.a. Auftrag der externen Expertise sein. s.o.

 

 

  1. Projektverfahren

 

Die Komplexität der Aufgabe und das wirtschaftliche Risiko machen eine solide Grundlagenarbeit erforderlich, die Nachhaltigkeit und Sorgfalt berücksichtigt, um eine mittel- und langfristig wirtschaftlich unabhängig agierende Gesellschaft zu schaffen.

 

Entscheidend wird die Festlegung der wirtschaftlichen Eckwerte sein. Hier gilt es, den Wunsch nach möglichst vielen Wohneinheiten in möglichst kurzer Zeit mit den tatsächlichen glichkeiten einer kommunalen Wohnungsgesellschaft und den finanziellen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen.

 

Hierzu aber auch zu anderen Themen bedarf es der zielgerichteten Unterstützung durch externe Fachleute. Dabei sind die Vergaberichtlinien zu beachten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im laufenden und im kommenden Haushaltsjahr eingeplant.

 

Darüber hinaus steht die Verwaltung mit anderen Kommunen in Kontakt, um soweit wie möglich das Wissen bereits existierender bzw. neu gegründeter kommunaler Wohnungsgesellschaften (z.B. Lübeck, Dresden) zu nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat


 

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