Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0831/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhebung von Ausbaubeiträgen in der Strandstraße
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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05.11.2020
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Sachverhalt/Begründung
Maßnahmenbeschreibung:
Die Strandstraße wurde im Zeitraum Oktober 2016 bis September 2017 von der Gabelung Kanalstraße / Strandstraße bis zur Zufahrt zu den Grundstücken Strandstraße 24-32 ausgebaut. Es wurden erstmalig Parkstreifen und ein Parkplatz mit sechs Parkflächen hergestellt. Die Beleuchtungsanlage wurde auf erdverkabelte Mastleuchten umgestellt. Daraus ergibt sich eine geringere Störanfälligkeit und eine gleichmäßigere Ausleuchtung der Straße. Zudem erhielt die Fahrbahn eine neue Asphaltdecke inklusive neuer Schottertragschicht und außerdem im vorderen Bereich erstmalig eine Frostschutzschicht. Ferner wurden die alten, abgängigen Gehwege mit neuen, einheitlichen Betonplatten inklusive erstmalig frostsicherem Unterbau versehen.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Aus- und Umbaumaßnahme, für die nach den Bestimmungen des § 8 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein (KAG-SH) in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung von den (Mit-)Eigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben sind.
Ebenfalls wurde im Zuge der Baumaßnahme eine grüne Wegeverbindung zwischen der Strandstraße und der Promenade "Holtenauer Reede" hergestellt. Die Kosten hierfür sind nicht beitragsfähig und werden daher auch nicht auf die Anlieger*innen umgelegt.
Abrechnungsgebiet:
Sämtliche an der Strandstraße von der Gabelung Kanalstraße / Strandstraße bis zur Zufahrt zu den Grundstücken Strandstraße 24-32 anliegenden und von ihr erschlossenen Grundstücke werden bei der Beitragsveranlagung berücksichtigt.
Beitragsrelevante Daten:
Klassifizierung der Straße | Anliegerstraße |
Beitragsfähiger Aufwand | ca. 386.000 € |
Städtischer Anteil | ca. 58.000 € |
Auf die Beitragspflichtigen zu verteilen | ca. 328.000 € |
Beitragsbelastungen (ohne städtische Grundstücke) | ca. 60 € bis 300.000 € |
Im Zusammenhang mit dieser Geschäftlichen Mitteilung erhält der Ortsbeirat Holtenau eine entsprechende Mitteilung über die bevorstehende Beitragserhebung.
Doris Grondke
Stadträtin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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956,6 kB
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