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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0854/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1)      Die Modernisierung des Hauses 1 im Anscharcampus erhält im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive Förderung) bei zuwendungsfähigen Netto-Gesamtkosten in Höhe von 2.701.822,00 Euro eine städtische Förderung in Höhe von 1.761.812,00 Euro als Fehlbedarfsfinanzierung.

2)      Die im Rahmen der Baufachlichen Prüfung als gegenwärtig nicht zuwendungsfähig ausgewiesenen Kosten für Unvorhergesehenes können später für den Fall, dass sie tatsächlich anfallen, ergänzend zur Förderung unter 1) beantragt werden. Hierfür werden maximal städtische Mittel in Höhe von 205.000,00 Euro als weitere Fehlbedarfsfinanzierung bereitgestellt (= Höhe der beantragten Unvorhergesehenen Kosten brutto).

Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass über die Genehmigung des Haushaltsplanes die städtischen Mittel hierfür zur Verfügung gestellt werden.

Die Förderung erfolgt ferner entsprechend den in der folgenden Begründung angeführten Grundlagen, die die Haus 1+3 im Anscharpark GmbH und CO. KG als durchführende Projektträgerin zu beachten hat.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Mit der Drs. 0814/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Förderlinie für Kreativzentren zu entwickeln. Auf deren Basis sollten Projekte und investive Vorhaben in den Kreativzentren finanzielle gefördert werden können. Die daraufhin für diese Bedürfnisse entwickelte rderrichtlinie wurde im Juni 2019 durch die Ratsversammlung beschlossen (Drs. 0503/2019). Sie regelt städtische Förderungen für den Betrieb der Zentren sowie r Investitionen in die Gebäude. Hier ist über den vorliegenden Haus 1+3 im Anscharpark GmbH und CO. KG zum Haus 1 im Anscharcampus zu entscheiden.    

 

Zu 1)

Der Anscharcampus in Kiel (s. auch Anlage) stellt ein sich entwickelndes Ökosystem aus Künstler*innen, Designer*innen und vielen anderen Kreativen dar, die sich u.a. r Nachhaltigkeit und Inklusion engagieren. Hier wird schon in unterschiedlichster Weise kreativ und nachhaltig gearbeitet und in Workshops, Konferenzen, Ausstellungen und Projekten in die Zukunft gedacht. Vor diesem Hintergrund fördert die Landeshauptstadt Kiel bereits seit 2017 durchgängig den Anscharcampus Kiel als Kreativzentrum (vgl. zuletzt Drs.1103 /2019).

Dieses Ökosystem hat sich in den letzten Jahren, getragen vom Engagement vieler Einzelakteure*innen und auch von den Gesellschafter*innen der Anschar Kultur- und Kreativwirtschaft, Projektentwicklungs- und Geschäftsführungs-GmbH dynamisch entwickelt. Inzwischen hat das Anschar-Ökosystem ein klares Profil in seiner Verbindung professioneller Kreativität und nachhaltiger Praxis gewonnen, das über Kiel hinaus strahlt Stichwort: InnovationsFestival

(https://www.kielregion.de/wissenschaft/innovationsfestival/).

Um die Existenz und Wirkung der Vielzahl von Akteur*innen auf dem Campus dauerhaft zu sichern, die Bedingungen aus dem Provisorischen zu lösen und ihre Transformationskraft für die gesamte Stadt zu erhalten und zu steigern, ist es notwendig, nachhaltige Strukturen aufzubauen.

Das denkmalgeschützte Ensemble wird auf der Basis eines Gesamtkonzeptes mit dem Ziel baulicher wie inhaltlicher Unverwechselbarkeit entwickelt. Dabei dient das Anscharcampus-Ökosystem als Katalysator für die Verbindung verschiedenster Bereiche eines sich neu definierenden gesellschaftlichen Zusammenlebens. Der Campus soll ein offener Ort für den Austausch kreativer Gedanken und Prozesse sowie zur Vernetzung von Arbeit und Freizeit werden.

Die Ziele, Atelierflächen zu erschwinglichen Konditionen, Ausstellungsflächen mit flexiblen Nutzungszeiten sowie offene Werkstätten zu schaffen, wurden zum Teil schon erreicht. Weitere Angebote sollen in den zusätzlichen Gebäuden hinzukommen. Das Angebot der klassischen Büroflächen wird durch Co-Working-Bereiche erweitert.

Im Rahmen dessen soll die Modernisierung von Haus 1 einen offenen Raum für Cross-Inno­va­tion und kollaborative Projektarbeit zwischen Kunst, Design, Hochschulen, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen, der als Innovation Hub und Coworking-Haus fungiert. Künstler*innen, Designer*innen und anderen Kreativschaffenden soll einerseits in der Gründungsphase (Junge Wilde) der Weg in die Selbstständigkeit und die Unternehmerschaft ermöglicht werden. Andererseits sollen bereits etablierte Kreativschaffende (Die Etablierten) in der Entwicklung ihrer selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit unterstützt werden. Und mit den “Alten Hasen” soll ein umfassendes Netzwerk aufgebaut und ein sich selbst befruchtendes Umfeld in der Kreativwirtschaft komplettiert werden.

Hierzu soll im Dachgeschoss und einem Teil des 2. OG auf einer Fläche von insgesamt ca. 600 die “Kreativwelt” entstehen nach Ideen von Student*innen der Muthesius Kunsthochschule (Studiengang Szenografie und Interior Design, ausgelobt unter dem Motto “Kreativwelt für alle Menschen” Mitte 2019). 20 Coworker*innen sollen hier in festen Büros, 60 Flexdesk-coworking-Plätzen, Ruhebereichen, Seminarräumen und Werkstätten über zwei Etagen ihre Kreativität frei entfalten können. Ziel ist es, in den Austausch mit Menschen aus verschiedenen Fachrichtungen, verschiedenen Mentalitäten und unterschiedlichen Generationen zu kommen, um sich so immer wieder neue Impulser Projekte aber auch die eigene Persönlichkeitsentwicklung zu holen. Mit dem Konzept Coworking in der Kultur- und Kreativwirtschaft” sollen nicht nur neue Arbeitsweisen (Stichwort: Digitalisierung) getestet, sondern in gleichem Maße wirtschaftliche Wertschöpfung generiert werden.

In der konkreten Umsetzungsphase werden zwei Community-Manager*innen die Kreativwelt verwalten, vermieten und den täglichen Ablauf organisieren. 80 vermietbare Arbeitsplätze werden in der Kreativwelt zur Verfügung stehen und über Tages-/Wochen- und Monatsmieten buchbar sein.

Die Flächen im Dachgeschoss und imrdlichen Bereich des 2. OG erhalten unterschiedliche Möblierungen, die zusätzlich variabel sind und sich den Nutzungen anpassen lassen. Durch flexible Trennwände können Sitznischen und Arbeitsecken definiert werden. Die künstliche Beleuchtung kann den Arbeitsplätzen angepasst werden. Die Räume sind offen und durchgängig. In beiden Geschossen gibt es Teeküchen ebenso wie. behindertengerechte WC-Anlagen.

Die Räume im dlichen Bereich des 2. OG  wurden in diesem Zusammenhang als Flächen definiert, die Nutzer*innen mit sich verstetigenden und verfestigenden Projektideen als abschließbare Räume - im Unterschied zu den CoWorking-Bereichen - zu vergünstigten Mieten zur Verfügung gestellt werden.

Im Haus 1 gibt es ergänzend mehrere Seminarräume unterschiedlicher Größe mit Präsentationstechniken, die das Angebot an Flächen abrunden. Eine ästhetisch ansprechende Außengestaltung soll auf die kreative Mieterschaft aufmerksam machen und mit Lichteffekten und Objekten im Außenbereich interessant und publikumsoffen auftreten. Der Kiosk direkt neben der Zuwegung soll wieder genutzt werden, auf dem Grundstück soll es Aufenthaltsbereiche geben, sowohl vor wie auch hinter dem Haus. Der kurze Weg von Haus 1 in Richtung Haus 8 (Atelierhaus) und Kesselhaus muss verdeutlicht werden, und es muss klar ersichtlich sein, was in den beiden anderen Häusern angeboten wird.

 

rdergrundlagen

  • Richtlinie zur Förderung von Kreativzentren in der Landeshauptstadt Kiel (Investive rderung)
  • Städtische Zuwendungsrichtlinie über die finanzielle Förderung außerhalb der Stadtverwaltung stehender Stellen (in der aktuell geltenden Fassung)

 

Kostenplan (entsprechend Baufachlicher Prüfung vom 24.09.2020)
Zuwendungsfähige Kostenposition (brutto)

In Euro

Herrichten und Erschließen

4.500,00

Bauwerk – Baukonstruktion

1.835.370,00

Bauwerk – Technische Anlagen

213.362,00

Außenanlagen

176.800,00

Ausstattung und Kunstwerke

20.000,00

Ergänzende Ausstattung*

319.850,00

Baunebenkosten

581,263,00

Insgesamt (brutto)

3.151.145,00

ab MwSt.

449.323,00

Insgesamt (netto)

2.701.822,00

*  Hiermit ist der Rahmen für die maximale Höhe der als zuwendungsfähig anerkannten Kosten für die Ergänzende Ausstattung angegeben. Diese müssen noch mit konkreten Angaben zu den Einzelpositionen belegt werden, um endgültig als zuwendungsfähig gewertet zu werden.

 

Finanzierungsplan nach Vorsteuerabzug
 
Finanzierungsposition
In Euro
1.
Anschar GmbH (Eigenmittel incl. diverser Darlehn)
940.010,00
2.
LH Kiel (Fehlbedarfsfinanzierung)
1.761.812,00

 

Insgesamt

2.701.822,00

 

 

Geplanter Durchführungszeitraum des Projektes: 12.10.2020 (auf Basis eines genehmigten Vorzeitigen Maßnahmenbeginns vom 27.07.2020) bis 30.09.2021

Projektträgerin: Haus 1+3 im Anscharpark GmbH und CO. KG

Die Immobilienwirtschaft der LH Kiel hat die Bauunterlagen fachtechnisch geprüft. Eine Baugenehmigung sowie eine Denkmalrechtliche Genehmigung sind erteilt.

 

 

Zu 2)

Der von der Haus Haus 1+3 im Anscharpark GmbH und CO. KG G ursprünglich bei der Stadt eingereichte Förderantrag (Projektstand: 12.02.2020) wies zu beantragende städtische Mittel in Höhe von 1.980.000,00 Euro aus bei vermuteten zuwendungsfähigen Brutto-Gesamtkosten in Höhe von 3.408.945,00 Euro (Stand: 21.09.2020). Darin enthalten war ein achteinhalbprozentiger Anteil für Unvorhergesehenes (= 205.000,00 Euro brutto). Bei einem denkmalgeschützten Gebäude können unvorhersehbare Kosten in einer solchen Größenordnung zwar auftreten, müssen es aber nicht. Daher wurden sie zunächst im Rahmen der Baufachlichen Prüfung vom 24.09.2020 als nicht zuwendungsfähig bewertet.

Sollten aber während der Modernisierungsarbeiten tatsächlich unvorhersehbare Kosten später entstehen, können diese dann als zuwendungsfähig bewertet werden.

Daher kann ggf. die Projektträgerin zu einem späteren Zeitpunkt für diese unvorhergesehenen Kosten ergänzend städtische Mittel bis zu einer Höhe von 205.000,00 Euro (= Höhe der beantragten Unvorhergesehenen Kosten brutto) als weitere Fehlbedarfsfinanzierung beantragen.

 

 

Im städtischen Haushalt werden die unter 1) und 2) genannten Mittel unter der Investitionsnummer 5710010019 wie folgt zur Verfügung gestellt, sofern der entsprechende Haushaltsplan genehmigt ist:

  • 2020: 300.000,00 Euro
  • 2021:  1.666.812,00 Euro

 

 

Dr. Ulf Kämpfer  

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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