Infosystem Kommunalpolitik
Geschäftliche Mitteilung - 0133/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsschließung mit der Firma Förde Garnelen GmbH & Co. KG zur Pachtung von Flächen für die Errichtung einer Aquakulturanlage auf dem Gelände des Klärwerks Bülk in Strande
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Geschäftliche Mitteilung
- Federführend:
- Tiefbauamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Kenntnisnahme
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Feb 24, 2021
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Erledigt
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Innen- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 2, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Kenntnisnahme
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Mar 4, 2021
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Sachverhalt/Begründung
In den siebziger Jahren hat die Christian-Albrechts-Universität auf dem Gelände des Klärwerks Bülk eine Forschungsanlage für marine Aquakultur errichtet. Wesentliche Infrastruktur ist eine Seewasserleitung, welche Meerwasser aus der Strander Bucht zur Anlage führt.
Nach Beendigung des Forschungsvorhabens wurden die vorhandenen Anlagen im Laufe der Zeit an Firmen verpachtet, welche verschiedene Fischarten züchteten. Die letzte Pächterin
- die Förde Garnelen GmbH & Co. KG - hat sich auf die Aufzucht von Garnelen spezialisiert. Das Verfahren wurde inzwischen so stabilisiert, dass die vorhandene Pilotanlage zu einer Produktionsanlage ausgebaut werden soll.
Die Förde Garnelen GmbH & Co. KG hat eine entsprechende Anfrage mit der Bitte um Genehmigung an die Landeshauptstadt Kiel gestellt. Da die genutzten Flächen weder heute noch in absehbarer Zukunft für die Belange des Klärwerks gebraucht werden, konnte der Anfrage zugestimmt werden. Vertragsgegenstand sind zwei Teilflächen von 3.000 m² für die Produktion und 150 m² für ein Bürogebäude.
Das Vorhaben wird von der Europäischen Union und dem Land Schleswig-Holstein gefördert. Zur Sicherung dieser Zuschüsse muss eine grundbuchliche Sicherung erfolgen. Daher wurde in Zusammenarbeit mit der Immobilienwirtschaft und dem Rechtsamt am 09.12.2020 ein Erbpachtvertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren geschlossen - ergänzt um einen Nutzungsvertrag (geschlossen am 04.12.2020) zur Regelung der betrieblichen Belange.
Zusätzlich zu den Pachteinnahmen profitiert die Landeshauptstadt Kiel durch die 100%ige Nutzung der nicht benötigten Abwärme aus dem Blockheizkraftwerk der Kläranlage in der Zuchtanlage.
Doris Grondke
Stadträtin