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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0971/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag (in der Neufassung vom 05.05.2022):

Das Tiefbauamt wird gebeten darzulegen, welche generellen Vor- und Nachteile sich für den Kieler Radverkehr ergeben, wenn der Aus-, Um- und Neubau der Radwege

1. zukünftig ausschließlich in Form von Zweirichtungsradwegen erfolgen würde, oder

2. zukünftig ausschließlich in Form von Einrichtungsradwege jeweils rechts der Straße erfolgen würde, oder

3. weiterhin wechselnd in gemischter Form also mit Ein- und Zweirichtungsradwegen fortgesetzt wird.

 

Die Vor- und Nachteile einer Varianten sollen den anderen Varianten dabei auch im direkten Vergleich gegenübergestellt werden.

Ferner wird das Tiefbauamt gebeten darzulegen, welche Auswirkung die Empfehlung des Fahrradforums den Radverkehr, wo immer es möglich ist, nur das Rechtsfahren zu erlauben, [wobei] Beidrichtungsanlagen [] nur noch in begründeten Ausnahmen zulässig sein [sollen]“ auf die bestehende Planung hat und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben.

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Sachverhalt/Begründung

 

Begründung:

Medienberichten zufolge hat die Polizei in Kiel in den vergangenen Monaten mehrere Fahrradkontrollen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass viele Radfahrerinnen die Radwege auf der falschen Seite benutzen bzw. entgegen der zulässigen Fahrtrichtung unterwegs sind [1, 2, 3].

r dieses Fehlverhalten seitens der Radfahrerinnen gibt es unterschiedliche Gründe. In machen Fällen wird bewusst in die falsche Richtung gefahren. Zum Beispiel, wenn das Ziel nur wenige hundert Meter entfernt ist und die Straßenseite zu dessen Erreichung zweimal gewechselt werden müsste. In anderen Fällen sind einspurige Radwege so breit, dass sie von den Radfahrerinnen als Zweirichtungsradwege angesehen werden. Diese Verwechslung wird in Kiel insbesondere dadurch begünstigt, dass sich einspurige Radwege und Zweirichtungsradwege immer wieder abwechseln und in machen Straßen auch kombiniert vorhanden sind. Richtig ist zwar, dass Zweirichtungsradwege ausgeschildert sind, allerdings nicht über-all.

Der häufige Wechsel von Zweirichtungsradwegen und Radwegen in einer Richtung ist auch deshalb problematisch, da die in der gesamten BRD gültige Grundregel, dass in Deutschland Rechtsverkehr herrscht, dabei an Klarheit verliert. Insbesondere diese einfach zu merkende und überall zielsicher anwendbare Grundregel ist es aber, die den Verkehr für alle Beteiligten jederzeit verständlich strukturiert. Ohne dieses ordnende Grundprinzip würde es im Verkehr weder Klarheit noch Sicherheit geben. Es sollte daher auch für Radfahrerinnen die uneingeschränkte Gewissheit bestehen, dass wer Rechts fährt, immer auf der „sicheren Seite“ unter-wegs ist. Die Bundesanstalt für Straßenwesen weist in puncto Sicherheit daher darauf hin, dass Zweirichtungsradwege nur in Ausnahmefällen und nach sorgfältiger Prüfung angeordnet werden sollten (Zitat):

Auf Zweirichtungsradwegen in linker Richtung zeigt sich ein weit verbreitetes, fehlendes Problembewusstsein für die Gefährdungsrisiken im Einmündungsbereich. An Einmündungen und Grundstückszufahrten wird von zahlreichen einbiegenden Fahrzeugen nicht mit der not-wendigen Sorgfalt bezüglich des Bremsverhaltens und Blickkontakts auf eine Radverkehrs-furt mit Zweirichtungsbetrieb zugefahren. [4]

Die Verwaltung wir daher gebeten zu prüfen, welche der drei oben genannten Varianten am besten dazu geeignet ist, eine klare Orientierung sowie die höchste Sicherheit für Radfahrerinnen in Kiel zu gewährleisten.

 

Andreas Halle

Ratsherr

 

 

Quellenangaben:

1. Kieler Nachrichten, Viele Verstöße bei Radler-Kontrolle, 28. Januar 2021

2. Kieler Nachrichten, Viele Radler auf der falschen Seite unterwegs, 2. Juni 2021

3. Kieler Nachrichten, Viele Radfahrer verwarnt Kontrollen im Karlstal Eigentlich hatte die Polizei Autofahrer im Fokus, 27. August 2021

4. Bundesanstalt für Straßenwesen, Berichte der Bundesanstalt für Straßenwesen, Heft V 261, Nutzung von Rad-wegen in Gegenrichtung Sicherheitsverbesserungen, 2015: https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Publikatio-nen/Foko/2015-2014/2015-17.html

 

Anlage:

1. Handout zum Antrag, Ratsherr Halle, Viele unterschiedliche Regelungen auf Kieler Radwegen, Kiel, 03.01.2021

2. Antrag Drs. 0971-2021 in der Fassung der Beratung im Bauausschuss am 04.11.2021

3. Antrag Drs. 0971-2021 in der Fassung der Beratung in der Ratsversammlung am 18.11.2021

 

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