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ALLRIS - Auszug

05.05.2022 - 9.2 Klarheit beim Rechtsverkehr – auch für Radfahrerinnen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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- Gemeinsame Beratung mit der Geschäftlichen Mitteilung zu Tagesordnungspunkt 10.6 -

 

Ratsherr Halle (KVM) erläutert die zur Sitzung vorgelegte geänderte Fassung des Antrages, in den er nun den Wortlaut des Änderungsantrages zu Tagesordnungspunkt 9.2.1 (Drs. 0378/2022) als Ergänzung aufgenommen habe.

Herr Heinrichs (SPD) zieht den Änderungsantrag zurück.  

 

Beschluss:

Das Tiefbauamt wird gebeten darzulegen, welche generellen Vor- und Nachteile sich für den Kieler Radverkehr ergeben, wenn der Aus-, Um- und Neubau der Radwege

1. zukünftig ausschließlich in Form von Zweirichtungsradwegen erfolgen würde, oder

2. zukünftig ausschließlich in Form von Einrichtungsradwege jeweils rechts der Straße erfolgen würde, oder

3. weiterhin wechselnd in gemischter Form also mit Ein- und Zweirichtungsradwegen fortgesetzt wird.

 

Die Vor- und Nachteile einer Varianten sollen den anderen Varianten dabei auch im direkten Vergleich gegenübergestellt werden.

Ferner wird das Tiefbauamt gebeten darzulegen, welche Auswirkung die Empfehlung des Fahrradforums den Radverkehr, wo immer es möglich ist, nur das Rechtsfahren zu erlauben, [wobei] Beidrichtungsanlagen […] nur noch in begründeten Ausnahmen zulässig sein [sollen]“ auf die bestehende Planung hat und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen