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ALLRIS - Drucksache

Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion - 1039/2021

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Die Pavillons am Alten Markt wurden im Jahr 2017 in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen. Auf der Internet-Präsenz des Landesamtesr Denkmalpflege wird dieser Vorgang wie folgt begründet:

Zur Segelolympiade 1972 wurden nach einem Entwurf des Architekten Wilhelm Neveling auf dem Kieler Alten Markt sechs Pavillons errichtet. Die Gestaltung der Außenanlagen lag in den Händen des Gartenarchitekten Günther Schulze und des Künstlers May Sauk. Die neue Bebauung greift die wichtigsten mittelalterlichen, städtebaulichen, bis in die Neuzeit überlieferten und ablesbaren Strukturen und Funktionen von Straßen, Nebenplätzen und Plätzen auf. So sind auch heute noch die historischen Wegeführungen an den Rändern des Marktes und die diagonale Wegführung über den Markt aus der Holstenstraße in Richtung Dänische Straße erlebbar.

Die Pavillons zitieren die Situation untergegangener Bauten wie der Persianischen Häuser oder des Alten Rathauses. Sie berücksichtigen aber auch bewusst Veränderungen der Zeit um 1900, als der kleine Vorplatz der Nikolaikirche entstand und zum ersten Mal der Blick vom Markt auf die Kirche möglich wurde.

Mit den Zerstörungen der Kriegsjahre war der Platz zu einer Verkehrsfläche und zum Parkplatz verkommen. Erst mit seiner neuen Bebauung wurde er wieder ein Ort der Kommunikation, wurde seine Attraktivität als „Forum“ zurück gewonnen.

Die heutige Marktbebauung steht damit einerseits in jahrhundertealter Tradition, andererseits schuf sie mit ihrer ungewöhnlich modernen Architektur einen neuen, wichtigen und bedeutenden Akzent im Zentrum der historischen Stadtstruktur, den es zu erhalten gilt. Die Marktbebauung ist der beachtliche Schlussakkord des 1949 begonnenen Kieler Wiederaufbaus, der ganz im Zeichen der Moderne stand. Es ist eine wichtige Zeitschicht, die Kiel hier besitzt und zweifellos handelt es sich um eines der bedeutendsten Ensembles innerstädtischer Planungen der 1970er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgrund seines besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen und vor allem städtebaulichen Wertes wurde der Alte Markt in Kiel mit seinen Pavillonbauten 2017 in die Liste der Kulturdenkmale des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um folgende Auskunft:

 

Anfrage:

  1. Durch wen erfolgte der Anstoß bzw. die Initiative, die Pavillonbauten am Alten Markt in die Denkmalliste aufzunehmen?
  2. Wie viele der Pavillonbauten befinden sich im Besitz der Landeshauptstadt Kiel und wie wurden diese in den Jahren von 2017 bis einschließlich heute genutzt? (Bitte je Pavillon nach Jahr und Nutzungsart aufschlüsseln)
  3. Welche Kosten entstanden der Stadt Kiel durch die denkmalgeschützten Pavillonbauten und welche Erlöse durch z.B. Vermietung, Verpachtung und kommerzielle Nutzung stehen dem gegenüber, wenn die Jahre von 2017 bis einschließlich heute betrachtet werden? (Bitte je Pavillon und Jahr gegenüberstellen)

 

gez. Ratsfrau Julia Brüggen   f. d. R.

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Anlagen

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