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Antrag Ratsherr Schröter - 1054/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualifikation und Entlohnung für aktuell extern Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag Ratsherr Schröter
- Federführend:
- Ratsherr Halle, fraktionslos (PIRATEN)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Nov 18, 2021
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Antrag
Antrag:
Auch, aber nicht ausschließlich, aufgrund der Corona- Pandemie ist die Zahl der von der
Stadt beauftragten externen Servicedienstleisungsunternehmen, insbesondere in den
Bereichen Sicherheits- und Schließdienste sowie Reinigungsdienste, massiv angestiegen.
Die Verwaltung wird gebeten bei der Vergabe externer Servicedienstleistungen und den
Bereichen Reinigung, Postdienste, Pförtnerei, Sicherheits- und Schließdienste zusätzliche, verpflichtende Parameter zu setzen.
Diese sollen unter anderem umfassen:
1. Versuch auf die beauftragten Unternehmen daraufhin zu wirken, dass das im städtischen Bereich eingesetzte Personal in Anlehnung an den TVöD zu bezahlen ist
2. Verpflichtung der beauftragten Unternehmen zur Erfüllung eines von der Verwaltung zu erstellenden Qualifikationskatalogs, welcher beispielsweise Deeskalationstrainings für Pförtnerei, Sicherheits- und Schließdienste umfasst
3. Verpflichtung der beauftragten Unternehmen, die charakterliche Eignung, für die Stadt tätig zu sein, beim eingesetzten Personal sicherzustellen
Aufgrund der massiv gestiegenen quantitativen Anforderungen und der deshalb
gestiegenen Kosten wird die Verwaltung beauftragt Konzepte zu entwickeln, wie möglichst viele der extern vergebenen Dienstleistungen durch eigenes Personal übernommen werden können.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Wie allgemein bekannt und durch eine Kleine Anfrage (Drs. 0441/2021) bestätigt, setzt die Stadt in den Bereichen Reinigung, Postdienste, Pförtnerei, Sicherheits- und Schließdienst neben eigenem Personal, auch auf externe Dienstleistungsfirmen. Die dort beschäftigten Menschen erhalten jedoch eine deutlich geringere Vergütung, als ihre bei der Stadt angestellten Kolleg*innen. Externe Dienstleistungsfirmen werden lediglich auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns verpflichtet.
Auch häufen sich Berichte, dass insbesondere im Bereich der Sicherheits- und
Schließdienste, die externen Mitarbeiter*innen in stressigen Situationen überfordert und
offensichtlich nicht ausreichend in den Bereichen Recht und Deeskalation geschult sind.
Welche weiteren Bedarfe es, auch in anderen Bereichen, zur Fortbildung gibt, kann in
Zusammenarbeit mit den intern und extern bei der Stadt beschäftigten Menschen ermittelt werden.
Bei fehlender charakterlicher Eignung, die Stadt zu repräsentieren, sind Beschäftigte
externer Sicherheitsdienstleister nicht im Auftrag der Stadt einzusetzen. So ist zum
Beispiel explizit auf den Einsatz von Sicherheitskräften, die offen der rechtsextremen
Szene zuzuordnende Tattoos tragen, zu verzichten.
Durch direkte Einstellung bei der Stadt ließen sich Arbeitsbedingungen und Qualifikation
von Beschäftigten in den verschiedenen Dienstleistungsbereichen deutlich leichter
beeinflussen. Deshalb ist verstärkt auf den Aufbau eigenen Personals zu setzen.
gez. Ratsherr Ove Schröter, fraktionslos
(Die PARTEI)