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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0416/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

  1. Zugestimmt wird der Umsetzung der in Anlage 2 Ziffer 4 und 5 aufgeführten Handlungsvorschläge zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

2022/2023

45

28

213

2023/2024

25

32

829

 

und zur bedarfsgerechten Umwandlung von Betreuungsplätzen laut Anlage 2 Ziffer 6

 

im Kindergartenjahr

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

2022/2023

10

55

 

(Hinweis: Es wurden bereits Plätze für das Jahr 2022/2023 in der Bedarfsplanung 2021/2022 beschlossen, an dieser Stelle geht es um den Beschluss zur Schaffung weiterer Plätze. Die Gesamtübersicht befindet sich auf Seite 25).

 

  1. In der Anlage 3 werden Mehraufwendungen im Jahr 2022 in Höhe von 209.000 EUR, davon

 -24.800 EUR im Teilplan 365, 233.800 EUR im Teilplan 211 dargestellt.

 

Die Mehraufwendungen von 233.800 EUR im Teilplan 211 Grundschulen können durch Minderaufwendungen an selber Stelle gedeckt werden.

 

  1. Der sich durch die Frühjahrsprognose 2022 abzeichnende Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2022 beträgt 8,8 Mio.€. Dem stehen 3,1 Mio. € Mehrerträge gegenüber. Diese Beträge werden im Nachtrag angemeldet (siehe Seite 5 der AdV).

 

  1. Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2023 ff. werden in die jeweiligen Haushaltsplanungen mit eingebracht. Die Aufwendungen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegen über den Aufwendungen der letztjährigen Haushaltsprognose.

In 2023 entspricht der Mehraufwand für Kindertagesstätten und –tagespflege (TPL 361 und 365) einer Summe von 8,7 Mio. €. Dem stehen 5,3 Mio. € Mehrerträge gegenüber.

In 2024 entspricht der Mehraufwand für Kindertagesstätten und –tagespflege einer Summe von 9,0 Mio. €. Dem stehen 3,8 Mio. € Mehrerträge gegenüber. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Die in der Anlage 3 dargestellten Stellenbedarfe in geringem Umfang in 2022 werden im Rahmen der Gesamtbewirtschaftung des Personalhaushaltes im Dezernat V gedeckt.

 

  1. Der Planstellenminderbedarf im pädagogischen Bereich und der Stundenmehrbedarf im Verwaltungsbereich für die Jahre 2023 und 2024 werden in die Stellenplan- und Haushaltsplanverfahren 2023 und 2024 eingebracht. Die Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung zum Haushalt.

 

  1. Für Kinder, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet und einen individuellen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 1 SGB VIII haben, ist ein ausreichendes Angebot an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen (Kitas) oder Tagespflege vorzuhalten.

 

  1. Für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres bis zum vollendeten 3. Lebensjahr sind gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII Betreuungsplätze in Kitas oder Tages­pflege vorzuhalten, die bedarfsgerecht ausgestaltet sein sollen (Rechtsanspruch).

 

  1. Für jedes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zum Schuleintritt (bezogen auf 3,5 Jahrgänge) ist gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII ein Betreuungsplatz in einer Kita zu schaffen, der bedarfsgerecht ausgestaltet sein soll (Rechtsanspruch).

 

  1. Für Grundschulkinder ist gemäß § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot von Betreuungsplätzen vorzuhalten und qualitativ weiterzuentwickeln.

 

  1. Aufgrund einer veränderten Nachfrage, z. B. aufgrund demografischer Veränderungen, ist möglichst kurzfristig zu reagieren. Sofern möglich sind die Betreuungsangebote unterjährig den aktuellen Bedarfen von Eltern und Kindern anzupassen.

 

Der im Sinne von § 80 SGB VIII festzustellende Ausbaustand am Stichtag 31. Dezember 2021 gemäß Anlage 4 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

  1. Ziele der Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung

In der Landeshauptstadt Kiel ist in den vergangenen Jahren auf Grundlage der jährlich aktualisierten und fortgeschriebenen Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein stetiger Ausbau des Betreuungsplatzangebots erfolgt, einerseits um den gesetzlichen Anspruch der Kinder zu erfüllen und andererseits um den strategischen Zielen „Kinderfreundliche Stadt“, „Soziale Stadt“, „Innovative Stadt“ sowie den Querschnittszielen „Geschlechtergerechtigkeit“, „Demografischen Wandel gestalten“ und „Inklusion“ gerecht zu werden.

 

Der gesetzliche Anspruch auf Kindertagesförderung in Schleswig-Holstein bis zum Grundschulalter findet sich ab 1. August 2020 in § 5 Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG). Das Gesetz ist vollständig zum 0. Januar 2021 in Kraft getreten.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfügt mit 16.475 verlässlichen Betreuungsplätzen über ein sehr umfangreiches und vielfältiges Betreuungsplatzangebot. Die Betreuungsquote im Bereich der unter 3-jährigen Kinder ist auf 43,3 Prozent gestiegen, von den Elementarkindern können 101,5 Prozent einen Kitaplatz erhalten und die verlässliche Betreuung der Grundschulkinder liegt in Kiel bei 75,9 Prozent. Dennoch liegen im Zeitraum November 2021 bis Oktober 2022 über 1.190 zusätzliche Bedarfsmeldungen von Kindern auf einen Platz vor, davon 568 für Krippenbetreuung sowie 568 im Elementar- und 616 im Grundschulbereich, die im Einzelnen in den nächsten Wochen auf ihre Aktualität hin überprüft werden müssen.

 

Die Zahlen der Kinder auf der Warteliste zeigen, dass das Angebot den Bedarf derzeit noch nicht vollständig decken kann. Eine Aufschlüsselung der Wartelisten nach Betreuungsformen und Ortsteilen ist in Anlage 1, Kapitel 1.3 dargestellt. Der Ausbau des Betreuungsangebots wird weiterhin intensiv betrieben.

 

Nähere Ausführungen zu den Zielen und Grundlagen der Bedarfsplanung in Kiel finden sich in Anlage 1, Kapitel 1, die Ausbauoptionen zur Verbesserung der Versorgungsquoten in Anlage 1, Kapitel 6.

 

  1. Entwicklung der Betreuungsangebote seit 2016

In den Jahren 2016 bis 2021 wurde das Kieler Betreuungsplatzangebot in allen drei Kohorten um 1.680 Plätze ausgebaut. In der Landeshauptstadt stehen 21.943 Kindern im Alter von 0 bis unter 10,5 Jahren am Stichtag 31. Dezember 2021 damit insgesamt 16.475 Plätze bei 87 Trägern in 159 Kitas, 54 Einrichtungen der Schulkindbetreuung, inklusive 14 offene Ganztagsschulen mit bedarfsorientiertem Betreuungsangebot sowie 3 Förderschulstandorte, sowie bei freiberuflich tätigen und festangestellten Tagespflegepersonen zur Verfügung.

 

Die Kieler Betreuungslandschaft ist hinsichtlich der Einrichtungsart, Gruppenanzahl, konzeptionellen Ausrichtung, Trägerschaft sowie der kleinräumigen Verteilung über das Stadtgebiet so gestaltet, dass Eltern für ihr Kind aus einer Vielzahl von verschiedenen frühkindlichen Bildungsangeboten auswählen können. So finden sich unter den vorgenannten 159 Einrichtungen Krippen, Kindergärten, Horte, Wald-, Strand-, Naturkitas und Betriebskitagruppen. Der Bereich der Schulkindbetreuung gliedert sich in Betreute Grundschulen, Gebundene Ganztagsschulen, Offene Ganztagsgrundschulen mit bedarfsorientierter Betreuung, Förderzentren.

Die detaillierte Entwicklung des Betreuungsangebots in den verschiedenen Alterskohorten ist in Anlage 1, Kapitel 2 dargestellt.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

3a. Betriebskosten

Die Landeshauptstadt Kiel wendet in den Haushaltsjahren 2022 bis 2024 die in der nachfolgen­den Tabelle dargestellten Finanzmittel für Betriebskosten auf. Die Summen verstehen sich inklu­sive Overheadkosten, also einschließlich der Sach- und Betriebskosten der Verwaltung:

 

Beschlossene Haushaltsmittel

2022

2023

2024

Teilplan 211 Betreute Grundschulen

3.140.400 €

3.326.200 €

3.978.100 €

Teilplan 361 Tagespflege

8.841.600 €

9.149.500 €

9.432.100 €

Teilplan 365 Kindertageseinrichtungen

140.527.700 €

147.053.700 €

151.195.400 €

Gesamt

152.509.700 €

159.529.400 €

164.605.600 €

 

Der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung hat haushalts­rechtliche Mehraufwendungen zur Folge:

 

Übersicht der zusätzlichen Betriebskosten

2022

2023

2024

Teilplan 365 neue Maßnahmen (nM) freier Träger

-24.800 €

1.159.150 €

2.127.891 €

Teilplan 361 (nM) Kindertagespflege

0 €

0 €

0 €

Teilplan 211 (nM) Betreute Grundschulen        

233.800 €

1.077.700 €

1.257.400 €

Gesamt

209.000 €

2.236.850 €

3.385.291 €

 

Einige Maßnahmen, die mit der Bedarfsplanung 2021/2022 zum 1. August beschlossen und mit entsprechenden Mitteln beplant wurden, sind nicht umgesetzt worden. Die Gesamtsumme der nicht abgerufenen Betriebskosten belief sich mit Stand März 2022 für das Jahr 2021 auf rund 2,4 Mio. Euro. Diese Mittel wurden zur Finanzierung unterjähriger Maßnahmen nach dem 1. August 2021 und zur Deckung zusätzlicher Maßnahmen im Kita-Bereich sowie zur Haushalts­konsolidierung ver­wendet. Im Kindergartenjahr 2022/2023 können sich Mehraufwendungen ebenso durch nicht umgesetzte Maßnahmen reduzieren. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen werden entsprechend gekürzte Ansätze in die Haushaltsanmeldungen aufgenommen.

 

Für die Kalkulation der zusätzlichen Betriebskosten für die neuen Maßnahmen wurden die durchschnittlichen Bruttobetriebskosten der verschiedenen Betreuungsarten nach dem KiTaG zugrunde gelegt. Die Kieler Durchschnittswerte wurden in 2021 neu berechnet und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Besonderheiten des neuen KiTaG wie unterschiedliche Gruppengrößen, Qualitätsstandards du Schließzeiten wurden dabei berücksichtigt.

 

Betreuungsart

Plätze

Platzkosten bis 31.12.2021

Gruppenkosten bis 31.12.2021

Platzkosten ab 01.01.2022

Gruppenkosten ab 01.01.2022

Krippe

10

20.810 €

208.100 €

20.655 €

206.550 €

Elementar

20

10.237 €

204.730 €

10.175 €

203.500 €

Hort

20

7.835 €

156.700 €

7.820 €

156.400 €

Tagespflege

Sozialvers. pfl.

5

18.020 €

90.100 €

19.020 €

95.100 €

Tagespflege

freiberuflich*

5

11.207 €

56.035 €

13.761 €

68.085 €

* Die Angaben der Bedarfsplanung für die Kosten der freiberuflichen Tagespflege wurden im Jahr 2021 nicht entsprechend den neuen Sätzen nach dem KiTaG dargestellt. Es wurde für 2022 nachgesteuert.

 

Die Angaben beziehen sich bei der Krippen-, Tagespflege- und Elementarbetreuung auf eine wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und im Hortbereich von 25 Stunden kalkuliert.

Die sinkenden Platzkosten in Krippe-, Elementar- und Hortbetreuung resultieren aus einer Kostenschätzung für das Jahr 2021, die nun validiert werden konnte.

 

Folgende Gesamtaufwendungen ergeben sich unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Haushaltsmittel sowie der Mehraufwendungen durch die zusätzlichen Betriebskosten der Kitas der freien Träger, der zusätzlichen Betriebskosten der Betreuten Grundschulen und der zusätzlichen Mehraufwendungen für Verwaltungskosten der Stadt sowie aufgrund des neuen KiTaG:

 

Übersicht der Aufwendungen

2022

2023

2024

Beschlossene Haushaltsmittel

152.509.700 €

159.529.400 €

164.605.600 €

Zusätzliche Betriebskosten

209.000 €

2.236.850 €

3.385.291 €

Abzügl. städt. Personalkosten

-156.531 €

-347.336 €

-323.650 €

Gesamt

152.562.169 €

 

161.418.914 €

 

167.667.241 €

 

 

Ab August 2022 werden diverse städtische Hortgruppen abgebaut oder es verringern sich die Gruppengrößen. Dadurch kommt es zu einem Stundenabbau, der höher ausfällt als die benötigten neuen Personalstunden (siehe Anlage 3).


 

Parallel zur Kitabedarfsplanung erfolgte in diesem Jahr die Frühjahrsprognose 2022 und die Haushaltsplanung 2023ff. Hier wurde deutlich, dass die Erträge höher ausfallen werden als erwartet, aber gleichzeitig die Aufwendungen angepasst werden müssen.

Zu Kostensteigerungen führt: Wider Erwarten konnten mehr Fachkräfte gewonnen werden als seinerzeit angenommen wurde. Zudem werden Planstellen für sozialpädagogische Assistent*innen mit Erzieher*innen besetzt, damit die Kitas die gesetzliche Auflage des Fachkraft-Kind-Schlüssels des neuen KitaG erfüllen können. Einer deutlich höheren Anzahl von Kitas werden im Defizit fehlende oder geringere Elternbeiträge refinanziert. U.a. führen höhere Sozialstaffelausgaben und Kostenerstattungen an die Kitas wegen Schließungen in den Phasen des Lockdowns sowie spätere Anmeldungen und Eingewöhnungen zum neuen Kitajahr zu geringeren Einnahmen in den Kitas, die im Rahmen des Defizitausgleichs übernommen werden.

 

 

Prognostizierte Mehraufwendungen und -einnahmen (gerundet)

2022

2023

2024

Beschlossene Haushaltsmittel

152,5 Mio. €

159,5 Mio. €

164,6 Mio. €

Prognostizierter Mehraufwand Kita / Tagespflege

+8.8 Mio. €

+ 8,7 Mio. €

+ 9,0 Mio. €

Prognostizierter Mehrertrag Land / Wohngemeindeanteil / PiA

-3,1 Mio. €

- 5,3 Mio. €

- 3,8 Mio. €

Gesamt

158,2 Mio. €

162,9 Mio. €

169,8 Mio. €

 

Mit Beschluss vom 03.03.2021 (Drs. 0092/2021) wurde die Verwaltung beauftragt, die Personalbemessung in den Küchen der Kitas (Küchenkräfte, Hauswirtschaftskräfte) unter Berücksichtigung unterschiedlicher Ernährungsbildungskonzepte zu prüfen und dem Jugendhilfeausschuss über das Ergebnis zu berichten. Dabei gilt es zu klären, wie unter den neuen gesetzlichen Voraussetzungen besondere Anstrengungen von Einrichtungen im Hinblick auf Ernährungsbildung mit dem Ziel, Kindergesundheit zu fördern, in den Verträgen mit den Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden können.

 

Die Prüfung der Personalbemessung wird im ersten Schritt mit Blick auf die 36 städtischen Kitas erfolgen. Das Ergebnis wird nach der Beschlussfassung auf die freien Träger übertragen. Der Beschluss und das Vorgehen wurde den Trägern der Kitas in der AG nach § 78 im Juni 2021 vorgestellt. Im Februar 2022 hat das Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen unter Einbeziehung u.a. des Jugendamtes und des Personal- und Organisationsamtes mit dem Prozess der Personalbemessung begonnen.

 

 

3b. Entwicklung des kommunalen Eigenanteils

Die Ausgaben der Landeshauptstadt Kiel für Kindertagesbetreuung betrugen im Jahr 2021 ohne Verwaltungsaufwand knapp 129 Mio. Euro. Die Einnahmen beliefen sich auf rund 58 Mio. Euro. Dies entsprach einem kommunalen Eigenanteil in Höhe von 54,7 Prozent, der im Vergleich zum Jahr 2020 um 4,4 Prozent sank. Der Anteil des Landes/Bundes an den Gesamtausgaben (ohne Overhead) betrug im Jahr 2020 34,3 Prozent und ist im Jahr 2021 auf 35,3 Prozent gestiegen.

 

3c. Investitionskosten

Notwendige Investitionen für Kitas und Betreute Grundschulen werden so­wohl über Bundes- und Landesfördermittel als auch über kommunale Mittel gefördert.

In den meisten Fällen ist es weiterhin möglich, in einem Bauobjekt verschiedene Förderungen zu kombinieren.

 

Mit dem Haushaltsplan 2022 wurden für die drei Planjahre 2022 bis 2024 insgesamt 13,8 Mio. Euro für den kommunalen Investitionsaufwand für Sanierungsmaßnahmen und Neu- und Erweiterungs­bauten (inklusive Inventar) angemeldet. Teilweise schlagen sich finanzielle Aufwendungen zur Schaffung neuer Betreuungsplätze in Einrichtungen freier Träger über Mietzahlungen im Rahmen der laufenden Betriebskosten, also im Ergebnis­haushalt, nieder (s. Anlage 1 Punkt 3.5).

Die Haushaltsansätze für Investitionsmittel im Teilfinanzplan 365 Kitas freier Träge wurden im Vergleich zu den Vorjahren deutlich reduziert, da die Mittel in den letzten Jahren nur zu 65 Prozent ausgegeben wurden.

 

3d. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ und Landesinvestitions­programm „U3-Ausbau“ und städtische Beteiligung

Von den Fördermitteln aus den Investitionsprogrammen, die das Land Schleswig-Holstein und der Bund für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stellen, konnte die Landeshauptstadt Kiel seit 2015 insgesamt 13,1 Mio. Euro an Fördergeldern binden. Davon entfallen 12,5 Mio. Euro auf die Förderung von Kitas in freier Träger­schaft und Tagespflegepersonen. Außerdem konnten durch die Förderung von Kinderta­geseinrichtungen, die in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Kiel liegen, zusätzliche Fördermittel in Höhe von knapp 0,6 Mio. Euro gebunden werden.

Zusätzlich zu den Fördermitteln des Bundes und des Landes hat sich die Landeshauptstadt Kiel seit dem Jahr 2015 mit eigenen Mitteln in Höhe von ca. 4 Mio. Euro am Ausbau und der Ausstattung der Kinderbetreuungsplätze bei den freien Trägern in Kiel beteiligt.

 

Unter der Zuhilfenahme der Fördermittel des Bundes, des Landes, der Landeshauptstadt Kiel und Investitionsmitteln verschiedener Investor*innen konnten somit in freier Trägerschaft 379 U3-Plätze und 496 Ü3-Plätze geschaffen werden. Von den 379 U3-Plätzen entfallen 134 Plätze auf die Tagespflege und 245 auf Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen.

 

Aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2017-2020 wurden der Landeshauptstadt Kiel insgesamt 3,3 Mio. Euro zur weiterleitenden Bewilligung zur Verfügung gestellt. Diesen Betrag konnte die Landeshauptstadt Kiel nahezu in voller Höhe zur Schaffung neuer Betreuungsplätze binden (siehe Anlage 1 Punkt 3.6).

 

Über das Landesinvestitionsprogramm 2019-2024, mit einem aktuellen Fördervolumen von insgesamt 5,8 Mio. Euro, wurden bereits 2,0 Mio. Euro für Maßnahmen freier Träger gebunden. Weitere Projekte befinden sich derzeit in der Vorplanungsphase und somit in der Abstimmung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln. Das Jugendamt wird alle Optionen zu nutzen, um Fördermittel zu binden. Allerdings ist festzustellen, dass aktuell weniger Bauoptionen als in der Vergangenheit vorhanden sind.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Bund zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen, die mit den Bekämpfungsmaßnahmen des Corona-Virus einhergehen, ein Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket auf den Weg gebracht.

Dank dieses Konjunkturpakets wurden der Landeshauptstadt Kiel im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020 bis 2021 zusätzliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Investitionsprogramms konnten erstmals, neben der Schaffung neuer Betreuungsplätze und Erhaltungsmaßnahmen in Bestandgebäuden, sowohl Hygienemaßnahmen als auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur in allen Kieler Kitas gefördert werden. Es zeichnete sich ein großes Interesse an der Fördermöglichkeit von Digitalisierungsvorhaben ab, so dass bisher knapp eine halbe Million Euro der Fördermittel für diesen neu geschaffenen Förderzweck gebunden werden konnte. Insgesamt konnten bereits Fördermittel in Höhe von 2,4 Mio. Euro weitergeleitet werden.

 

Gesamtförderung von Kindern zwischen 0 bis unter 14 Jahren durch Bund und Land

Die Bezuschussung des Landes im Ergebnisplan betrug im Jahr 2021 insgesamt 43,4 Mio. Euro.

Nach Quartalen dargestellt, erhielt die Landeshauptstadt Kiel folgende Landeseinnahmen, in denen auch Bundesmittel z.B. aus dem Gute-Kita-Gesetz enthalten waren:

 

Quartal I

Quartal II

Quartal III

Quartal IV

gesamt

10.694.505 €

10.748.377 €

10.634.279 €

11.217.412 €

43.294.573 €

 

Im Gegensatz zur Einnahme des letzten Jahres stieg die Summe der Landesmittel um insgesamt 5,8 Mio. Euro.

Im Haushalt werden 43,9 Mio. Euro als Einnahme abgebildet, die Differenz ist auf die Förderung der Familienzentren zurückzuführen.

Die Landesmittel für die Familienzentren, also auch Rückflüsse aus den Familienzentren, sind in den im Haushalt dargestellten Einnahmen enthalten.

 

3e. Haushaltsvorbehalt

Die in dieser Vorlage genannten Investitionen und zusätzlichen Aufwendungen für den Ergebnis­plan sowie Zuwächse im Stellenplan stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigungen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die zu überarbei­tende mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2023 bis 2025 unter Berücksichtigung der gesamt­städtischen Entwicklungen.

 

4. Ausblick

4a. Das Angebot wächst weiter

Unter Berücksichtigung aller be­reits beschlossenen Maßnahmen (Anlage 2, Ziffer 1 und 2), der unterjährig an den Start gegangenen Maßnahmen (siehe folgende Tabelle) sowie der neuen Anträge (Anlage 2, Ziffer 4 und 5) gemäß dieser Planung wird sich die Anzahl der Betreuungsplätze gegenüber dem Ausbaustand am 31. Dezember 2021 pro Kalenderjahr bzw. Kita-Jahr wie folgt erhöhen:

 

Platz-
bilanz

für unter 3-Jährige

für Elementarkinder

für Schulkinder

Ge­samt

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Unterjährig

Bereits
beschlossen

Neue
Anträge

Summe

Inbetriebnahme im Kalenderjahr

2022

 

100

15

115

7

123

-38

92

 

 

213

213

420

2023

 

55

30

85

 

30

66

86

 

 

829

829

1.000

2024

 

20

45

65

 

66

76

142

 

 

270

270

477

Inbetriebnahme im Kita-Jahr (1. August bis 31. Juli)

2022/2023

 

100

40

140

7

123

40

170

 

 

213

213

523

2023/2024

 

85

25

110

 

86

32

118

 

 

829

829

1057

 

Zusammengefasst bedeutet dies in 2022 die Schaffung von 420 Plätzen, davon 115 Krippen- und 92 Elementarplätze sowie 213 Schulkindplätze.

Im Jahr 2023 werden 85 Krippen- und 86 Elementarplätze geschaffen. Im Jahr 2024 werden 65 Krippen- sowie 142 Elementarplätze geschaffen.

Im Rahmen der verlässlichen Betreuung an Schulstandorten werden im Jahr 2022 zusätzliche 213 Plätze neu geschaffen. Dem ging ein Abbau von 45 Hortplätzen an unterschiedlichen Standorten voraus.

 

4b. Auswirkungen der KiTa-Reform des Landes (siehe Anlage 1 Kapitel 1.8)

Deutlich wurde im ersten Jahr der Anwendung des neuen Gesetzes, dass es einer permanenten Fortentwicklung bedarf, um Gesetzesformulierungen und Praxistauglichkeit bestmöglich übereinander bringen zu können. In den verschiedenen Arbeitsgruppen zu den Vorschriften des KiTaG selbst, aber auch zur Qualitätsentwicklung und zur Evaluation (s. gesonderte Beiträge) erfolgt ein konstruktiver, aber auch kontroverser Austausch.

Das KiTaG ist mit den Zielen in Kraft getreten, sowohl eine transparente und faire Kosten-/Lastenverteilung auf alle Beteiligten (Land, Familien und Kommunen) zu erreichen, als auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Um die tatsächliche Zielerreichung überprüfen zu können, wurde im KiTaG die Evaluation der gesetzlichen Änderungen eingeführt. Hierbei sollen sowohl die finanziellen als auch die qualitativen Änderungen evaluiert werden. Beide Evaluationen laufen bereits, aus ihnen sollen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des KiTaG gewonnen werden.

 

4c. Höherer Bedarf trotz Ausbau (siehe Anlage 1 Kapitel 1.1.3)

Erste Ergebnisse zeigen, dass sich trotz der stetig erweiterten Platzkapazitäten die Anzahl der Eltern, die noch einen Platz für ihre Kinder suchen, nicht gravierend verringert.

Über den Kitaplaner (Kita-Datenbank des Landes Schleswig-Holstein) kann die Zahl der Plätze ausgewertet werden, die für Kinder mit Inklusionsbedarf freigehalten werden. Die Aufnahme von Kindern mit Inklusionsbedarf zieht eine Reduzierung der Gruppengröße nach sich. Das führt dazu, dass derzeit 425 Plätze nicht zur Verfügung stehen.

 

Kinder müssen nach einem Umzug ins Umland nicht wie bisher zum Ende des KiTa-Jahres ihren Betreuungsplatz in der bisherigen Wohnortgemeinde verlassen, sondern können trotz Umzug die gewohnte Kita bzw. Krippe oder Tagespflege besuchen, bis sie in die Schule wechseln. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der in Kieler Kitas und Tagespflege betreuten Kinder mit Wohnsitz außerhalb von Kiel bisher 244 auf 263 Kinder gestiegen ist und damit Kieler Eltern und Kieler Kindern weniger zur Verfügung stehen.

 

4d. Planung und Prognose (siehe Anlage 1 Kapitel 2.2)

Die Bevölkerungsprognose für die Jahre 2020 bis 2029 wurde vom Bürger- und Ordnungsamt, Abteilung Statistik, Ende 2020 neu erstellt (vgl. 1.2). Eine neue Prognose wird voraussichtlich im Sommer 2022 fertiggestellt und kann damit erst für die Bedarfsplanung des Folgejahres herangezogen werden.

 

4e. „Masterplan Ausbau Kindertagesbetreuung in Kiel“ (siehe Anlage 1 Kapitel 1.4)

Der Masterplan wird weiterhin erfolgreich umgesetzt, sowohl im bedarfsgerechten Ausbau in den jeweiligen Stadtteilen als auch in der Unterstützung der Kieler Wirtschaftsunternehmen mit Belegplätzen sowie Betriebskitas und der Weiterentwicklung des KiTaG. Eine schwierige Herausforderung bleibt die Fachkräftegewinnung und die Erhöhung der Ausbildungsquote.

 

4f. Strategien gegen den Fachkräftemangel (siehe Anlage 1 Kapitel 1.6)

Erste Folgewirkungen der Anhebung des Fachkraft-Kind-Schlüssels sind bereits deutlich zu bemerken. Der Fachkräftemangel ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land, Trägern, Ausbildungsstätten, (Fach-)Hochschulen und Kommunen. Diese Aufgabe wird alle langfristig begleiten. Neben der Fortführung der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) sowie der Neuqualifizierung von Tagespflegepersonen ermöglicht das Land weitergehende Anerkennungsmöglichkeiten von Quereinsteiger*innen über die Personalqualifikationsverordnung (PQVO). Auf Landesebene wird aktuell ein Diskurs zur Eröffnung weiterer Möglichkeiten zur Fachkräftegewinnung geführt. Beteiligte sind neben den oben Benannten das Bildungsministerium sowie die Regionaldirektion Nord.

 

4g. Schulkindbetreuung (siehe Anlage 1 Kapitel 4.3)

Die Landeshauptstadt Kiel ist mit einer Versorgungsquote von 75,8 % verlässlicher Schulkindbetreuung im bundesweiten Vergleich schon recht gut aufgestellt. Der Platzausbau wird weiter vorangetrieben, mit dem Ziel, bis zum Jahr 2026 den gesetzlichen Anspruch auf Betreuung bedarfsgerecht zu erfüllen.

In § 24 Abs. 4 Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG – Achtes Sozialgesetzbuch SGB VIII) wurde der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder festgeschrieben. Die Einführung des Rechtsanspruches ist ab dem 01.08.2026 stufenweise nach Jahrgängen geplant, zum Schuljahr 2026/2027 für die ersten Klassen, zum Schuljahr 2027/2028 für die zweiten usw. bis zu den vierten Klassen, so dass ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Anspruch auf ganztätige Betreuung hat.

 

In zwei Arbeitsgruppen wurden seit 2017 Standards der Schulkindbetreuung, Leitlinien und eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet. In der Geschäftlichen Mitteilung (Drs. 1040/2021) wurden das pädagogische Rahmenkonzept in Leitlinien und die Qualitätsstandards vorgestellt. Sie gelten ab 01.08.2027 verbindlich.

 

 

4h. Flächennutzungserfordernisse in Kiel

Es bleibt wie in den Vorjahren eine Herausforderung, in Kiel als flächenarmer Stadt verfügbare Standorte für den Bau dringend notwendiger neuer Kitas zu finden.

Die vorhandenen Flächen stehen vor einer Vielzahl von Nutzungsinteressen, z.B. dringend notwendiger Schul- und Wohnungsbau und ebenso Grün- und Spielflächen, denn sie tragen ebenso wie ein attraktives Wohnumfeld und gut erreichbare Bildungsinfrastruktur zu einer hohen Lebensqualität in der Stadt bei.

Die Voraussetzungen dafür, Familie und Beruf zu vereinbaren, wird von Familien ebenso wie von Wirtschaftsunternehmen in der Stadt erwartet. Noch reicht das bestehende Angebot an Betreuungsplätzen angesichts der Nachfrage und der Veränderungen aufgrund des KiTaG nicht aus. Die in Anlage 1 Kapitel 6 dargestellten Ausbauoptionen bergen nach der bisherigen Erfahrung sehr unterschiedliche Schwierigkeiten, die es im Laufe der fortschreitenden Planung zu lösen gilt. Eine aktuelle Liste weist 18 Ausbauoptionen aus, von Erweiterungen bestehender Einrichtungen um eine Gruppe bis hin zum Neubau von Kitas mit sechs Gruppen. Ein dringlicher Ausbaubedarf wird insbesondere auf dem Ostufer sowie in Mettenhof gesehen.

 

Fazit

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es im Krippen- und Elementarbereich sowie in der Schulkindbetreuung eine vergleichsweise hohe Betreuungsquote. Dennoch gibt es nicht für alle Kinder einen Betreuungsplatz, so dass ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze erforderlich ist. Auch ist die Bevölkerungsentwicklung in den jeweiligen Ortsteilen genau zu beobachten und zu analysieren.

Alle Kieler Kinder sollen möglichst frühzeitig Bildungs- und Betreuungsangebote wahrnehmen und damit in ihrer Entwicklung gut gefördert werden können. Berufstätigkeit u.a. soll für Eltern ermöglicht werden. Dabei wird soweit möglich auf die individuellen Bedürfnisse der Familien eingegangen. Eine fußläufige Erreichbarkeit der Kitas steht weiterhin im Focus.

 

Als Zielquote in der Elementarbetreuung wird erstmals ein Prozentsatz von 107 angestrebt. Damit können langfristig Platzbedarfe aufgefangen werden, die sich durch die gesetzlich geregelte Platzzahlreduzierung bei Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen ergibt (vgl. 1.1.3).

 

Der Bereich der Schulkindbetreuung wird aktuell und in den kommenden Jahren weiter ausgebaut. Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht hierauf ein Rechtsanspruch, der stufenweise eingeführt wird (vgl. 1.1.4). Das Betreuungsziel im Bereich der verlässlichen Schulkindbetreuung beträgt stadtweit 80 Prozent und wird wahrscheinlich 2023 erreicht. Das Betreuungsplatzangebot an den Grundschulen wird bedarfsgerecht erweitert, wo dies räumlich möglich ist. Eng im Dialog ist das Jugendamt daher mit dem Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen, den freien Trägern und dem Amt für Schulen.

 

Im zweiten Jahr des KiTaG haben sich viele Prozesse bei den Trägern, den Kita-Leitungen und in der Verwaltung bereits gut etabliert. Einige Träger und Einrichtungenbenötigen eine enge Begleitung und einen höheren Aufwand in der Beratung und der Umsetzung (Gruppenbildung, Personalqualifizierung). In den verschiedenen Arbeitsgruppen beim Land werden in einem zeitaufwendigen Prozess die Regelungen des KiTaG und der zugehörigen Verordnungen diskutiert und verändert, um die Regelungen besser an die Gegebenheiten der Praxis anzupassen.

 

Die Corona Pandemie stellt die Kinderbetreuung auch im zweiten Jahr unter eine große Belastung und Herausforderung für alle Beteiligten (vgl. 1.7). Insbesondere die Kinder leiden in dieser Zeit, in der die Betreuung bestmöglich, jedoch leider häufig nicht in der gewohnten Qualität und Kontinuität erfolgen konnte und kann. In den Schuleingangsuntersuchungen wird dies auch deutlich. Viele Kinder sind nicht so gut auf die Schulzeit vorbereitet, das Sprachvermögen bleibt bei vielen Kindern - mit und ohne Migrationshintergrund - hinter der Zeit vor Corona messbar zurück. Es wird versucht, mit Sonderprogrammen entgegen zu wirken. Die Pandemie wird vermutlich langfristig Folgen aufzeigen, die es bestmöglich zu kompensieren gilt. Im Zuge von Fachkräftemangel eine besondere Krux.

 

Seit Herbst 2021 sind zwei neu geschaffene Stellen im Bereich der Qualitätssicherung im Jugendamt mit zwei Personen besetzt – eine Vorgabe der KiTaG. Aktuell wird die Vorgehensweise dazu entwickelt, wie die Vertreter*innen der Träger und die Leitungen der Kitas bei der Entwicklung und Umsetzung der vorgegebenen Qualitätsstandards beraten und unterstützt werden können. Mit der Beratung und Prüfung der Standards soll die Qualität gehalten bzw. bei Bedarf angepasst werden. In der Bedarfsplanung 2023/2024 ist ein Bericht über die Tätigkeit der Qualitätssicherung geplant.

 

Zur Inklusion in der Kindertagesbetreuung werden große Hoffnungen auf die vom Land angekündigte Förderrichtlinie gesetzt. Damit soll es in den Kommunen ermöglicht werden, multiprofessionelle Kompetenzteams für Inklusion einzurichten. Diese sollen die Kitas und Tagespflegestellen in Inklusionsfragen beraten, unterstützen und fortbilden, so dass letztendlich in jeder Kindertageseinrichtung Kinder auch mit weitgehenden Beeinträchtigungen gut begleitet werden können (vgl. 1.10).

 

Eine besondere Aufgabe stellt seit März 2022 das aktuelle Kriegsgeschehen in der Ukraine dar. In der Kindertagesbetreuung wird mit Hochdruck versucht, die geflüchteten Kinder in niedrigschwellige Angebote zu integrieren oder diese an verschiedenen Standorten zu entwickeln. Es zeigt sich, dass bereits erste Kinder aus der Ukraine im Regelsystem Kita ankommen. Dies lässt sich anhand von Betreuungsverträgen, Voranmeldungen im Kita Portal und der Beratungsnachfrage im Servicebüro erkennen. Die weitere Entwicklung bildet sich erst in den zukünftigen Jahren in der Bedarfsplanung ab.

 

In den verschiedenen Bereichen des Jugendamts wird weiterhin eng mit den Ämtern des Dezernates für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie mit Investor*innen und Kita-Trägern zusammengearbeitet. Aktuell stehen 18 Ausbauoptionen zur Verfügung. In den letzten 2 Jahren kam es vermehrt zu Verzögerungen bei den Bauvorhaben. Investor*innen wechselten in den Projekten häufiger auch während der Bauphase - teils mehrmals, sowie Verzögerungen aufgrund von Lieferschwierigkeiten und Personalmangel in der Baubranche.

 

Kostensteigerungen ergeben sich sowohl in den Betriebskosten pro Gruppe als auch in den Baukosten von Kitas.

Die Betriebskosten sind linear zur Qualitätssteigerung durch das neue KiTaG gestiegen. Gründe dafür sind die Mindestvorgaben des Fachkraft-Kind-Schlüssels mit Verfügungszeiten und die Finanzierung einer verbesserten räumlichen Ausstattung.

Die Baukosten erfahren eine deutliche Steigerung. So wurden für die Erstellungskosten je Gruppe für einen Neubau vor 2-3 Jahren bis 500 Tsd. Euro aufgerufen. Nun müssen die Preise aufgrund von Rohstoffverknappung und Fachkräftemangel in der Baubranche angepasst werden. Erstellungskosten von 600 bis 650 Tsd. Euro pro Gruppe sind zukünftig vermutlich anzusetzen. Es muss das Ziel sein, auf die Rahmenbedingungen von Fördermittelgebern diesbezüglich Einfluss zu nehmen.

 

Der Fachkräftemangel ist ein deutlich spürbares und großes Problem. So kommt es immer wieder zu kurzzeitigen Gruppenschließungen aufgrund von Personalmangel insbesondere in den Kitas. Die Stadt Kiel steuert gemeinsam mit dem Land und den Trägern durch Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel an, wie die Fortführung der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA, vgl. 1.5.1) und Möglichkeiten, die die neue PQVO eröffnet, Qualifizierung zur Gewinnung neuer Tagespflegepersonen, sowie Förderung der Teilnehmer*innen an der Qualifizierungsmaßnahme Erzieher*innen am RBZ Königsweg. Gleichwohl bleibt zu befürchten, dass sich dieses Problem in der Zukunft noch verschärfen wird. Die Ausbildung einer Vielzahl von notwendigen Fachkräften erfordert umfassende zusätzliche Aktivitäten auf Landes- und Bundesebene (vgl. 1.5).

 

Parallel zur Kitabedarfsplanung erfolgte in diesem Jahr die Frühjahrsprognose 2022 und die

Haushaltsplanung 2023ff. Hier wurde deutlich, dass die Erträge höher ausfallen werden als

erwartet, aber gleichzeitig die Aufwendungen angepasst werden müssen.

Der sich abzeichnende Mehraufwand für das Haushaltsjahr 2022 beträgt 8,8 Mio.. Dem stehen 3,1 Mio. Mehrerträge gegenüber. Diese Beträge werden im Nachtrag angemeldet.

 

Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung ist weiterhin ein dynamischer, von vielen Faktoren geprägter Prozess, der in Kooperation wesentlicher Akteure in Kiel nach wie vor gut getragen und vorangebracht wird. Der kontinuierliche Platzausbau und die Qualitätsentwicklung unter Einbeziehung unterschiedlicher Interessen sind weiterhin die Ausrichtung in der Bedarfsplanung.

 

 

 

Renate Treutel

Bürgermeisterin

 

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