Infosystem Kommunalpolitik

 
 
ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0471/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Antrag

Antrag:

 

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung einen Personal- und Sachkostenzuschuss im Rahmen der „Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement“ in Höhe von 320.000 Euro zu beantragen.
  2. Vorbehaltlich der förderrechtlichen Zustimmung wird die Verwaltung beauftragt,
    • eine bis zum 31.12.2026 befristete Stelle einer*s Flächenmanagers*in im Stellenplanverfahren 2023 zu berücksichtigen,
    • rechtzeitig vor dem Ende des Förderzeitraums die Zielerreichung des nachhaltigen Flächenmanagements zu evaluieren und gegebenenfalls einen Vorschlag zur Fortführung/Verstetigung zu unterbreiten.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Hintergrund

r die Landeshauptstadt Kiel ist die Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten, aber auch vor dem Hintergrund eines deutlich begrenzten Flächenpotenzials von großer stadtentwicklungspolitischer Bedeutung (vgl. Drs. 1079/2010). Die Landeshauptstadt Kiel steht vermehrt vor der Herausforderung, die wachsenden Flächenansprüche im Wohnungsbau, der Gewerbeentwicklung und der sozialen und technischen Infrastrukturen zu erfüllen und gleichzeitig eine lebenswerte Stadt mit attraktiven Freiraumangeboten und funktionsfähigem Stadtklima zu bleiben.

 

Die Landeshauptstadt Kiel verfolgt mit dem von der Ratsversammlung am 19.11.2009 beschlossenen Leitbild „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ das Ziel, zur Umsetzung ihrer Stadtentwicklungsziele vorrangig innerstädtische Flächenpotentiale zu nutzen und Freiflächen zu schützen (vgl. Drs. 0356/2009). Auch wenn die Bedarfserfüllung derzeit nicht ohne Neuausweisung von Bauland möglich ist, verpflichtet sich die Landeshauptstadt Kiel im Rahmen ihrer Möglichkeiten, die Flächenneuinanspruchnahme auf ein Mindeststmaß zu beschränken, brachliegende Flächen zu reaktivieren und Innenentwicklungspotentiale zu mobilisieren. Dem Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“ folgend (vgl. Drs. 0510/2021 Konzept Stadtgrün), sollen dabei gleichzeitig die Grün- und Freiräume erweitert und qualitativ verbessert sowie innerstädtische Freiräume miteinander vernetzt werden.

 


Die bereits umgesetzten Innenentwicklungsmaßnahmen (bspw. Hörn-Gelände, Alte Feuerwache, Anschar-Park, Schloßquartier, Marthas Insel) haben einerseits gezeigt, welche positiven Impulse von Innenentwicklungen für die angrenzenden Quartiere und die Gesamtstadt ausgehen können, andererseits belegen sie auch den erhöhten planerischen Aufwand, der mit Innenentwicklungsvorhaben einhergeht.

 

rderprogramm „Netzwerk Flächenmanagement“

Mit der rderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagementchte das Land Kommunen durch die anteilige Finanzierung von Flächenmanager*innen dabei unterstützen, Innenentwicklungspotentiale zu aktivieren und damit die Flächenneuinanspruchnahme zu reduzieren. Hierfür können bis Ende 2026 maximal 320.000 Euro je Kommune für Personal- und Sachkosten beantragt werden.

 

Die Landeshauptstadt Kiel möchte unter Nutzung dieser Förderrichtlinie ein zunächst bis zum 31.12.2026 befristetes nachhaltiges kommunales Flächenmanagement etablieren bzw. ausbauen. Zu diesem Zweck soll ein*e Flächenmanager*in im Stadtplanungsamt mit folgenden Aufgaben betreut werden:

 

-          Konkretisierung der Ziele und Aufgaben des nachhaltigen kommunalen Flächenmanagements in Abstimmung mit den betroffenen Ämtern

-          Zusammenführen aller bereits bekannten Potenzialflächen für Bauvorhaben (u.a. Wohnen und Gewerbe) in einer zentralen Potenzialflächendatenbank und Verknüpfung mit Datenbanken zu Potenzialen der Freiraumnutzung

-          Erfassung weiterer Entwicklungsflächenpotenziale auf Grundlage von systematischen stadtweiten Erhebungen

-          Mitwirkung am Aufbau eines landesweit einheitlichen Flächen-Monitorings

-          Flächenaktivierung

-          Vernetzung mit Umlandgemeinden und -kreisen, Öffentlichkeitsarbeit und Mitarbeit im landesweiten Netzwerk Flächenmanagement

 

Rechtzeitig vor Ende des Förderzeitraums soll die Zielerreichung des nachhaltigen Flächenmanagements durch die Verwaltung evaluiert und der Selbstverwaltung gegebenenfalls ein Vorschlag zur Fortführung des Flächenmanagements unterbreitet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zur anteiligen Finanzierung der Personalkosten sollen Fördermittel des Landes zur „rderung eines kommunalen Netzwerkes zum nachhaltigen Flächenmanagement (Förderrichtlinie Netzwerk Flächenmanagement) genutzt werden (vgl. Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2021; Ausgabe 15. November 2021, S. 1687-1689). Als maximale Förderung können Personal- und Sachkostenzuschüsse in Höhe von jeweils 320.000 Euro beantragt werden.

 

r den Förderzeitraum wird mit Personal- und Sachkosten in Höhe von ca. 425.000 Euro gerechnet, wodurch nach Abzug der Förderung ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von ca. 105.000 Euro verbleibt. Die Förderquote beträgt mindestens 75 % über den geplanten Förderzeitraum.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

Loading...