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Antrag eines Ortsbeirates - 0755/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Gehwegparken Hertzstraße 121-159
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag eines Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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06.10.2022
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02.02.2023
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Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Die Reihenhäuser in der Hertzstraße 121 -159 wurden 1998 gebaut und bezogen. Der an der Straße und die Grundstücke gelegene Gehweg (rd. 3 m Breite) besteht aus einem verfestigten Sandbelag. In den vergangenen 20 Jahren seit Bezug der Häuser haben insbesondere die Anwohner* der Häuser 121-107, aber auch die Bewohner*innen der Häuser 107-119, ihre PKW auf bzw. an dem Gehweg geparkt, zumal Fußgänger*innen meist den auf der gegenüber liegenden Seite und gepflasterten Gehweg benutzen. Der an den Reihen- und Doppelhäusern gelegene Sandweg ist rd. 3 m breit, die Hertzstraße selbst ist rd. 4 m breit, und die gegenüberliegenden Parkbuchten (siehe beigefügte Fotos im Antrag) sind rd. 2 m breit.
Beim Parken mit 2 Rädern auf dem Gehweg werden in der Regel rd. 1 m vom Gehweg und 1 m von der Straße von den Fahrzeugen benutzt, es verbleiben immer noch 3 m Breite auf der Straße, ausreichend auch zum Passieren größerer Fahrzeuge (z.B. Müllabfuhr). Wegen möglichen Begegnungsverkehrs sollen dennoch Ausweichlücken geschaffen werden.
Das Parken soll nur Anwohner*innen gestattet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass „Gebietsfremde“, insbesondere Kreuzfahrturlauber*innen, die Parkmöglichkeiten nutzen.
gez. Torsten Stagars
- Vorsitzender Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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