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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0716/2022

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1019V Schwentineufer Nord-Ost im Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen Heikendorfer Weg und Nordufer der Schwentine, durchzogen von der Straße An der Holsatiamühle und seine Begründung werden in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen. Die Abgrenzung des Plangebietes ist der Planzeichnung zu entnehmen.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1019V Schwentineufer Nord- Ost und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich

Das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019 V „Schwentineufer Nord-Ost“ liegt nördlich und südlich der Straße An der Holsatiamühle am Nordufer der Schwentine. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 7.160 m².

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Das Plangebiet ist ein Teil des im Jahr 2010 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Nord- und Südufer der Schwentine. Das Wettbewerbsgebiet erstreckte sich in einer Größe von circa sechs Hektar von der Anlegestelle Dietrichsdorf im Nordwesten über die Grundstücke der Fachhochschul-Mensa und der Kompass-Klinik bis zu einer Bootslagerfläche an der Grenze zum GEOMAR-Gelände am süstlichen Schwentineufer.

 

Aus der Zusammenstellung der Wettbewerbsergebnisse und den hochbaulichen Vorentwürfen erarbeitete das Stadtplanungsamt im Jahr 2012 ein Gesamtkonzept für die Gestaltung der Schwentinemündung.

 

Bereits im Jahr 2007 wurde ein Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 964 „Schwentineufer Nord“ gefasst. Mit diesem Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur weiteren baulichen Entwicklung der im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Nutzungsstrukturen am Nordufer der Schwentine geschaffen werden.

 

Eine bauliche Entwicklung auf den angrenzenden Flächen außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1019V ist nach Rücksprache mit den dortigen Eigentümern nicht erkennbar, so dass sich der Bebauungsplan 1019V nur auf einen Teilbereich nördlich und südlich der Straße An der Holsatiamühle konzentriert.

 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine standortadäquate Nutzung mit funktionaler Durchmischung und angemessener baulicher Dichte zu schaffen. Vorgesehen ist die Schaffung von ca. 98 Wohneinheiten und Gewerbeflächen in zwei Baukörpern mit jeweils einer Tiefgarage sowie ergänzenden oberirdischen Stellplätzen.

 

Das Außengelände auf dem Grundstück sowie die Uferpromenade im Süden des Plangebietes werden durch den Bau einer Rampenanlage, die im Zuge der Planungsumsetzung hergestellt werden soll, erstmalig barrierefrei zugänglich.

 

Erste hochbauliche Planungen wurden dem Beirat für Stadtgestaltung vorgelegt und grundsätzlich begrüßt.

 

III. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt für diesen Bereich eine gemischte Baufläche dar. Da sich die Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dieser Darstellung ableiten, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich.

 

IV. Beteiligungsverfahren

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs.1 BauGB mit Schreiben vom 22.04.2022 an der Bauleitplanung beteiligt. Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 25.04.2022 bis zum 06.05.2022 durch Aushang der Planung im Rathaus und im Internet sowie durch die Unterrichtung und Erörterung am 28.04.2022 in einer Sitzung des Ortsbeirates Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

Die in den Beteiligungsschritten vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen sind in Anlage 1 mit einem Behandlungsvorschlag zusammengefasst.

 

V. Beschluss und öffentliche Auslegung

Die Verwaltung schlägt vor, antragsgemäß zu beschließen. Nach Beschlussfassung wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB). Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht.

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der beigefügten Begründung zum Bebauungsplan Nr.1019V. Der Ortsbeirat Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf erhält diesen Antrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Anregungen und Stellungnahmen mit Behandlungsvorschlägen

Anlage 2: Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1019V mit Umweltbericht

 

 

 

Hinweis: Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr.1019V kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

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Anlagen

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