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Antrag der Verwaltung - 1047/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II - Förderung des Projektes: Grunderneuerung der "Alten Schwentinebrücken", Bausteine 1 und 2 (Projekt-Nr. 1.1.05) in Kombination mit Sozialer Stadt Ostufer sowie Umsetzung des Bausteines 3 der Grunderneuerung der "Alten Schwentinebrücken" mit Mitteln der Sozialen Stadt Ostufer
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Wirtschaftsausschuss
|
Anhörung
|
|
|
Nov 1, 2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 2, 2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Nov 16, 2006
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit
|
Vorberatung
|
|
|
Nov 23, 2006
|
Antrag
Antrag:
1.
Die
Bausteine 1 und 2 der Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken
(Projekt-Nr. 1.1.05) werden bei förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von
3.529.300,00 mit Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Höhe von
1.214.085,00 gefördert.
Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die anderen erforderlichen Fördermittel (Soziale Stadt bzw. Fördermittel laut EU-Wasserrahmenrichtlinie) entsprechend genehmigt werden.
Für den Fall, dass dem Kieler URBAN II-Programm infolge der n+2-Regelung URBAN II-Mittel verloren gehen - diese würden ggf. die in dieses Projekt einfließenden URBAN II-Mittel entsprechend reduzieren und die städtischen Mittel erhöhen - wird die Verwaltung eine Vorlage zur Nachfinanzierung über städtische Mittel in der entsprechenden Höhe fertigen.
Die Förderungen erfolgen auf den in der Anlage 1 aufgeführten Grundlagen, die das Tiefbauamt der LH Kiel als durchführende Projektträger zu beachten hat.
2.
Der
Baustein 3 der Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken wird bei
Gesamtkosten in Höhe von 250.000,00 (förderfähiger Anteil: 225.000,00 ) mit
Mitteln der Sozialen Stadt Ostufer realisiert. Dieser Betrag wird vorbehaltlich
der späteren Zustimmung der Ratsversammlung zum Vorläufigen Handlungskonzept
für das Programmjahr 2006 der Sozialen Stadt Ostufer aus Mitteln des
Programmjahres 2006 finanziert. Weitere Voraussetzung ist die Bereitstellung
der erforderlichen Haushaltsmittel für das Programmjahr 2006.
Sachverhalt/Begründung
Begründung:
Im
Rahmen der am 30.09.2004 von der Kommission genehmigten Programmänderung URBAN
II ist innerhalb des Schwerpunktes 1, EGD Maßnahme 1.1, vorgesehen, die für die
lokale Wirtschaft relevanten Wegebeziehungen zu optimieren. Anhand der zu
ergreifenden Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für ein attraktives
Geschäftsumfeld geschaffen werden, um die wirtschaftlichen Potenziale des
Fördergebietes zu stärken.
Die
Landeshauptstadt Kiel hat seit einiger Zeit begonnen, den
Schwentinemündungsbereich auf dem Kieler Ostufer mittels eines integrierten
Ansatzes attraktiv zu gestalten. Ziel ist es, diesen Bereich mit seinen
Potenzialen so aufzuwerten, dass sich in seinem Einzugsgebiet wieder mehr
Einwohner/innen ansiedeln, Naherholungssuchende und Tourist/innen angezogen
werden, um darüber schließlich die wirtschaftliche Kraft des
Schwentinemündungsbereiches so zu stärken, dass sich der Bereich an die
Entwicklung der restlichen Stadt anschließt. In die Entwicklungsplanung wurde
von vornherein die ansässige Bevölkerung einbezogen, um die Identifikation der
Bewohner/innen mit ihrem Gebiet zu erhöhen und sie am Ort zu halten.
Mit
Hilfe der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II und des nationalen
Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt sowie mit erheblichen finanziellen
Anstrengungen der Landeshauptstadt Kiel und anderer Kooperationspartner/innen
wurden mehrere Projekte im Rahmen des integrierten Ansatzes genehmigt bzw. sollen
noch genehmigt und realisiert werden:
- das
Gelände des Seefischmarktes befindet sich in der Umgestaltung (vgl. Drs.
0168/2005)
- das
Wellingdorfer Zentrum wurde zu einem attraktiven Geschäfts- und
Aufenthaltsraum aufgewertet
- der
Luna-Park, benachbart zu den Alten Schwentinebrücken liegend, hat im
Oktober 2006 die Beschlussfassung durchlaufen (Drs. 0910/2006).
- das
Nordufer Schwentine soll zu einem attraktiven Wanderweg mit hoher
Verweilqualität aufgewertet werden (vgl. Drs. 0823/2006)
- die
Alte Metallgießerei befindet sich in der Endphase des Ausbaus zu einem
Museum über die Gießtechnik aus früheren Zeiten (vgl. Drs. 0942/2004)
- der
Mediendom an der Fachhochschule Kiel soll anhand mehrerer Projekte
attraktiver werden, um für das Gebiet wichtige Besucherströme auszulösen
(vgl. Drs. 0884/2004 und 1060/2005)
- der
Kinderspielplatz am Schreyweg wurde neu gestaltet (vgl. Drs. 0372/2006)
Flankierend
zu diesen Projekten wurden weitere kleine Vorhaben zur Unterstützung der
Entwicklung umgesetzt, die zentral durch das URBAN-Büro angestoßen und/oder
koordiniert wurden. Aus den Aktivitäten vor Ort haben sich bereits eigene
Initiativen aus der Bevölkerung entwickelt.
Das
letzte größere Infrastruktur-Projekt in diesem Bereich, das Wellingdorf und
Neumühlen verbindende Element Alte Schwentinebrücken, soll in verschiedenen
Bausteinen bis Ende 2009 realisiert werden.
Die
aus drei Brückenteilen bestehende Verbindung zwischen den Stadtteilen
Wellingdorf und Neumühlen stellt eine wichtige und die kürzeste Verbindung
zwischen den Stadtteilen dar. Vor allem für Fußgänger/innen und
Fahrradfahrer/innen ist sie unerlässliche Querungshilfe.
Über
ihre Funktion als Brücke und Straße hinaus stellt sie einen attraktiven
Aussichtspunkt in die Förde und die Schwentinemündung bzw. das Schwentinetal
mit mehreren weiteren Nutzungen dar: Gastronomie und Kanuübersetzstelle sowie
Ausgangspunkt für die Schwentinetalfahrt und Verweilort für Anwohner/innen und
Zugereiste sind nur einige der zu nennenden Qualitäten der Brücke.
Die
200 Jahre alten und unter Denkmalschutz stehenden Brücken sowie einige der
angrenzenden Flächen müssen von Grund auf erneuert werden.
Dabei
soll die Umgestaltung in drei Bausteinen erfolgen, die wegen des Laufzeitendes
von URBAN II (31.12.2008) als zwei Pakete behandelt werden.
Zu 1. Bausteine 1
und 2
Baustein
1 umfasst im wesentlichen die Grunderneuerung der Brücken I - III und den
Neubau der Straßenführung. Bei der Umgestaltung wird es darum gehen, die
historischen Elemente der Brücke freizulegen. Darüber hinaus wurde das
dringende Bedürfnis seitens der Bevölkerung geäußert, die Brücke beidseitig
fußgängertauglich zu machen. Den Ergebnissen aus den Beteiligungen wurde in der
vorliegenden Planung Rechnung getragen.
Baustein
2 beinhaltet die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der
Schwentine durch einen Mäander-Fischpass, den Neubau der Wasserhaltungen (Wehr
Brücke II, Grundablass Brücke III), den Neubau der Kanu- und
Rudereraufstiegshilfe, die Neugestaltung der Uferbereiche und die erforderlichen
begleitenden Bautätigkeiten.
Weitere
Erläuterungen enthält der Beschluss vom 18.05.2006 (Drs. 0374/2006), an dessen
technischem Inhalt sich substantiell nichts Wesentliches geändert hat.
Gegenüber diesem Beschluss hat es Kostensteigerungen
gegeben, die bedingt sind durch die auf der Grundlage der Voruntersuchungen
gefertigten Entwürfe zum Brückenbau, Wasserbau und Straßenbau. Die
Kostensteigerungen haben eine Höhe von insgesamt 431.600,00 und setzen sich
wie folgt zusammen:
·
Mehrwertsteuererhöhung: Durch die von der Bundesregierung
beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöhen sich die
Gesamtkosten der Maßnahme um 87.000,00 .
·
Brücken
(Baustein 1): Im
Zuge der vertieften Detailplanung wurden in den Widerlagerbereichen der
bestehenden historischen Gewölbebrücken ca. 6m tiefe Vertikalbohrungen
beauftragt, mit denen Aussagen über die Übereinstimmung der historischen
Bestandsunterlagen mit der vorhandenen Baulichkeit getroffen werden sollten. Es
wurde festgestellt, dass insbesondere Brücke 2 im Widerlagerbereich - äußerlich
nicht erkennbar - vollständig hinterspült ist.
Obwohl gegenwärtig noch keine unmittelbare Gefahr für die Standsicherheit besteht, kann nach Empfehlung der beauftragten Fachingenieure auf dieser Grundlage keine dauerhafte Grunderneuerung vorgenommen werden. Es ist erforderlich, Brücke 2 zurückzubauen, eine neue Tiefgründung niederzubringen und die Brücke nach den Vorgaben der Denkmalpflege entsprechend historischem Vorbild unter Verwendung des alten Natursteinmauerwerkes wieder aufzubauen.
Die Mehrkosten im Bereich der Brücken gegenüber der im Mai vorgelegten Kostenschätzung betragen insgesamt 254.600,00 .
·
Wasserhaltungen
/ Mäanderfischpass (Baustein 2): Die geplanten Kosteneinsparungen durch die Auswahl eines
billigeren Materials (GFK) können aufgrund von Gestaltungsvorgaben der
Denkmalpflegebehörden nicht vorgenommen werden. Durch die Ausführung in
Sichtbeton statt in GFK verteuert sich der Fischaufstieg um 90.000,00 .
Die Kostensteigerungen werden aus Mitteln der Sozialen Stadt und des allgemeinen städtischen Haushalts finanziert.
Darüber hinaus wurden die Böschungs- und
Ufersicherungsmaßnahmen der Transparenz halber in die Bausteine 1 und 2
integriert und erhöhen die Kosten für die Bausteine 1 und 2 um 265.700,00
gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006.
Damit erhöhen sich die Ansätze für die Bausteine 1 und 2 um
insgesamt 697.300,00 gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006.
Die Entwürfe zum Brückenbau, Wasserbau und Straßenbau wurden bei den jeweils zuständigen Landesbehörden zur fachtechnischen Prüfung eingereicht. Die positiven Prüfbescheide liegen inzwischen vor.
Entsprechend
den Grundsatzbeschlüssen zur Zusammenlegung der Fördergebietskulissen URBAN II
und Soziale Stadt Gaarden sowie zum Programmjahr 2005 der Sozialen Stadt
Ostufer (Drs. 0846/2004 und 0981/2004 sowie Drs. 0342/2005) soll die Grunderneuerung
der Alten Schwentinebrücken, Bausteine 1 und 2 auch
aus Mitteln der Sozialen Stadt gefördert werden. Das Innenministerium wird
parallel um Zustimmung zum Mitteleinsatz gebeten.
Entsprechend wird auch eine Genehmigung des Minsteriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für die mittels eines Mäanderfischpasses herzustellende Durchgängigkeit der Schwentine erwartet.
Wasserrechtliche und denkmalrechtliche Genehmigungen liegen vor.
Geplanter
Durchführungszeitraum des Projektes: 30.11.2006 bis 30.09.2008
Projektträger: Tiefbauamt der LH Kiel
Das Projekt gehört zu den Anmeldungen der dritten Staffel. Diese wurden gesichtet und anschließend von den für URBAN II zuständigen Ratsmitgliedern und VertreterInnen der Ortsbeiräte am 17.09.2002 sowie von einer stadtinternen Arbeitsgruppe, die die Durchführung von URBAN II begleitet, am 31.10.2002 beraten. Die Ergebnisse der Beratungen sowie der Beschluss 0374/2006 bilden die Grundlage für diese Beschlussvorlage.
Den zuständigen Ortsbeiräten Ellerbek/Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf wurde das Projekt zuletzt am 26.04.2006 vorgestellt und von diesen zustimmend aufgenommen.
In der Anlage 2 sind die von der EU geforderten Projektindikatoren aufgeführt sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.
n+2-Regelung
Die URBAN II-Fördermittel, die aus
dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung
(EFRE) stammen, sind an sog. Tranchen (= Mittelbindung im Europäischen
Haushaltsjahr) gebunden. Jede Tranche muss spätestens zwei Jahre, nachdem sie
in den Europäischen Haushalt eingestellt wurde, abgefordert werden. Erfolgt
dies nicht, so verfallen alle noch nicht von der jeweiligen Tranche
abgeforderten Mittel.
Um die Mittel abfordern zu können,
müssen Ausgaben für die Projekte tatsächlich entstanden sein dies ist erst
dann der Fall, wenn Rechnungen tatsächlich bezahlt und bei der
Verwaltungsbehörde eingereicht wurden.
Die erste Tranche wurde zum
Jahresende 2003 komplett abgerufen.
Die zweite Tranche zum Ende des
Jahres 2004 in Höhe von. 1,68 Mio. wurde um 626.749,45 verfehlt, d. h.
diese Mittel sind verfallen, und sie stehen dem URBAN II-Programm nicht mehr
zur Verfügung. Damit stehen dem URBAN II Programm aktuell 9.436.102 an URBAN
II-Fördermitteln zur Verfügung.
Die dritte Tranche in Höhe von 1,68 Mio. wurde wiederum zum Jahresende 2005 komplett abgerufen.
Im
Falle eines Nichterreichens der bis Ende 2006, 2007 und/oder 2008 jeweils zu
erreichenden Tranche[1]
- abhängig vom jeweiligen Fortschritt der URBAN II-Projekte in ihrer Gesamtheit
- muss das Projekt Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken, Bausteine 1
und 2 die entfallenden URBAN II-Fördermittel auffangen. Entsprechend würden
sich dann die in das Projekt einzubringenden URBAN II-Fördermittel reduzieren
und die städtischen Mittel erhöhen.
Für
den Fall allerdings, dass die Tranchen erreicht und andere Projekte
kostengünstiger abgerechnet werden, können ggf. auch mehr URBAN II-Mittel in
dieses Projekt fließen bis zur maximalen Förderquote von 45 %. Dies würde zu
gegebener Zeit entsprechende Ratsbeschlüsse erfordern.
Vor
diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, für die komplizierten und
zeitaufwändigen Baumaßnahmen der Alten Schwentinebrücken zügig die
Entscheidungen und Maßnahmevorbereitungen zu treffen.
Zu
2. Baustein 3
Aufgrund
der durch die Befristung des URBAN II-Programms bis Ende 2008 entstehenden
zeitlichen Enge, werden die Bereiche, die zeitnah nach der technischen
Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken umgesetzt werden können, als
eigenständiges Paket Baustein 3 behandelt.
Baustein
3 wird sich schließlich mit der kleinen Schwentineinsel befassen, auf der die
Schwentinetalfahrt anlegt. Auch hier soll dem Wunsch aus den Beteiligungen
Rechnung getragen werden, eine öffentliche Toilette einzurichten. Im einzelnen
handelt es sich um:
·
Baumfällung
·
Ratten-
und strömungssichere Ufereinfassung mit Steinmatratzen
·
Standortgerechte
Bepflanzung des Ufersaums
·
Standortgerechte
Bepflanzung der Insel mit Hochstämmen
·
Standortgerechte
Bepflanzung des Dammes zwischen Brücken 1+2 mit drei Bäumen
·
Herstellung
des neuen Klinkerweges
·
Weitere
Ersatzpflanzung
·
Nachnutzung
und rüstung des Bauleitercontainers als öffentliche, behindertengerechte
Toilette
·
Erneuerung
von vier Steganlagen
·
Böschungsgeländer
Der
Baustein 3 wird nach der Fertigstellung der Bausteine 1 und 2 vom
Grünflächenamt realisiert, voraussichtlich ab Frühjahr 2009.
Entsprechend
dem Grundsatzbeschluss zur Zusammenlegung der Fördergebietskulissen URBAN II
und Soziale Stadt Gaarden (Drs. 0846/2004 und 0981/2004) soll die Grunderneuerung
der Alten Schwentinebrücken, Baustein 3 ausschließlich aus Mitteln der Sozialen Stadt gefördert werden, da der
Umsetzungszeitraum bis in das Jahr 2009 hineinreichen wird und damit
außerhalb des URBAN II-Programms liegt.
In der Ratsversammlung im Dezember 2006 soll parallel das Vorläufige Handlungskonzept Soziale Stadt Ostufer für das Programmjahr 2006 und damit die Annahme der Fördermittel beschlossen werden. Das Vorläufige Handlungskonzept wird u. a. die Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken, Baustein 3 mit 250.000,00 enthalten. Nach Beschlussfassung wird die Planung weiter konkretisiert und dann beim Innenministerium zur Zustimmung zum Mitteleinsatz eingereicht werden.
Dementsprechend handelt es sich bei
den genannten 250.000,00 um eine Kostenschätzung, die im Zuge der weiteren
Planung ebenfalls konkretisiert werden wird. Gegenüber der Vorlage aus dem Mai
2006 (Drs. 0374/2006), die im Baustein 3 ausschließlich Böschungs- und
Ufersicherungsmaßnahmen umfasste, beinhaltet der Baustein 3 jetzt
ausschließlich umfangreiche Grünflächenmaßnahmen die Böschungs- und
Ufersicherungsmaßnahmen wurden der Transparenz halber in die Bausteine 1 und 2
integriert und reduzieren somit die Kosten für den Baustein 3 um 132.000,00
gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006. Die Realisierung des Bausteins 3 ist
erforderlich, da das Innenministerium die Einbeziehung von Mitteln der Sozialen
Stadt Ostufer insgesamt also auch bzgl. der Bausteine 1 und 2 - von der
städtebaulichen Gestaltung abhängig macht, die sich insbesondere in der
Gestaltung der Schwentineinsel dokumentiert.
Fazit
Unter der Voraussetzung der
Sicherstellung der Finanzierung im Dezember diesen Jahres kann die vorbereitete
Ausschreibung veröffentlicht werden. Der Zeitplan sieht die Vergabe im März und
einen Baubeginn im April 2007 vor. Vor dem Hintergrund des durch die
URBAN-Förderrichtlinien vorgegebenen Zeitrahmens (Abrechnung bis Dezember 2008)
ergibt sich ein äußerst komprimierter Ausführungszeitraum. Zeitreserven für
Unwägbarkeiten können daher nicht berücksichtigt werden. Bei einer Verzögerung
der Beschlussfassung würde sich der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme
weiter verkürzen und die Gefährdung des Einsatzes von URBAN II-Mitteln erhöhen.
Vor dem Hintergrund der hochgradigen
Grunderneuerungsbedürftigkeit der Alten Schwentinebrücken ist die hiermit zum
Beschluss gebrachte Finanzierung trotz gewisser Vorbehalte und zeitlicher
Risiken die bestmögliche, die sich auf absehbare Zeit für die Stadt bietet.
Sollte sich die Stadt nicht für die dargestellte Finanzierung entscheiden,
würde dies die Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken wahrscheinlich
spätestens in fünf Jahren bedeuten mit erheblich höherem Mitteleinsatz für die
Stadt.
Im übrigen stellt die
Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken das Kernstück der bereits
laufenden Aufwertung des Schwentinemündungsbereiches dar.
Peter
Todeskino
Bürgermeister
Finanzielle
Auswirkungen:
Haushaltsstelle der Maßnahme:
6158.000.986
Bezeichnung
der Maßnahme: Grunderneuerung der Alten Schwentinebrücken
Ausgaben im Vermögenshaushalt /
Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
|
Investitionskosten |
Städtischer Eigenanteil |
Haushaltsjahr |
150.000,00 |
48.600,00 |
1. Planjahr |
1.550.000,00 |
502.200,00 |
2. Planjahr |
1.829.300,00 |
592.891,68 |
3. Planjahr |
|
|
später |
|
|
Gesamtkosten |
3.529.300,00 |
1.143.691,68 |
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja
/ nein
Die
Ausgaben entsprechen den Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2007ff.
Wenn nein,
Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten
:
Sachkosten:
Kapitalkosten
1) :
(Kapitalkosten
insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
im Rahmen der Unterhaltungskosten
Wenn
nein, Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
keine
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische Ziele
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die
nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?
Der Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch
/ mittel /
gering / kein Beitrag
(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze schaffen: gering
durch den Erhalt der Alten Schwentinebrücken werden
Arbeitsplätze im Wellingdorfer Zentrum sowie rund um die Brücke gesichert
Wissenschaft stärken: kein
Beitrag
Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden: mittel
durch den Ausbau des Schwentinemündungsbereichs wird ein
Naherholungsbereich geschaffen, der insbesondere für Familien einen attraktiven
Anlaufpunkt darstellt (Stichworte Schwentinetalfahrt oder Kanufahren)
KIEL.SAILING CITY Welthauptstadt des Segelns: kein Beitrag
allerdings leistet die Sicherung der Kanuübersetzstelle
einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Wassersports insgesamt in Kiel
Verkehrsanbindung verbessern: hoch
die Alten Schwentinebrücken werden
stark frequentiert: nicht nur der Verkehr zwischen den angrenzenden Stadtteilen
läuft über diese Brücke, sondern auch viel Verkehr im Zusammenhang mit der
Fachhochschule und dem Mediendom; insbesondere für Fahrradfahrer/innen stellt
die Brücke die wichtigste Verbindung dar
Begründung (Ziel der
Maßnahme):
Ziel der Maßnahme ist es, die denkmalgeschützten Alten
Schwentinebrücken als wichtiges verbindendes Element zwischen Wellingdorf und
Neumühlen unter Berücksichtigung des kulturellen Erbes von Grund auf zu
erneuern bei gleichzeitiger Wiederherstellung des Fischaufstiegs und der
Kanuübersetzstelle; dabei hinaus sollen attraktivitätssteigernde Maßnahme die
Naherholungsqualität dieses Bereichs steigern
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren
und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Programme
URBAN II und Soziale Stadt sowie entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie
werden die haushaltsrelevanten Kosten der Maßnahme größtmöglich reduziert.
Wie viele
Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: Männer:
Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden
können:
Die Wegeverbindung kann von beiden Geschlechtern
gleichermaßen genutzt werden. Da es sich um eine Wegeverbindung handelt, ist
der Betroffenenkreis offen.
In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme
gleichstellungspolitisch aus?
Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt
Kiel
Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:
Die Zielgruppe ist nicht exakt bezifferbar, da alle
Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste als potenzielle Nutzerinnen und Nutzer
des Bereiches in Frage kommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsstelle der Maßnahme:
Bezeichnung
der Maßnahme:
Ausgaben
im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm
Die
Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie
folgt:
Investitionskosten Städtischer Eigenanteil
Haushaltsjahr
1. Planjahr
2. Planjahr
3. Planjahr
später
Gesamtkosten
Die
Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung
veranschlagt:
ja
/ nein
Wenn
nein", Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :
Ausgaben
im Verwaltungshaushalt (pro Jahr)
Personalkosten
:
Sachkosten:
Kapitalkosten
1) :
(Kapitalkosten
insgesamt: )
Die
Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:
ja / nein
Wenn
nein", Deckung angeben:
Durch
die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:
___________________________________________________________________
1) Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für
Finanzwirtschaft abzustimmen.
Strategische
Ziele
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten
strategischen Ziele aus?
Der
Beitrag zur Zielerreichung ist: hoch /
mittel / gering
/ kein Beitrag
(bitte
hinter dem jeweiligen Ziel angeben)
Arbeitsplätze
schaffen:
Wissenschaft
stärken:
Kinder-
und familienfreundlichste Stadt werden:
KIEL.SAILING
CITY - Welthauptstadt des Segelns:
Verkehrsanbindung
verbessern:
Begründung
(Ziel der Maßnahme):
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel Den Haushalt konsolidieren
und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?
Wie
viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:
Frauen: Männer:
Begründung,
falls keine genauen Zahlen genannt werden können:
In
welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?
Auf
weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel
Auf
Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel
Begründung,
falls keine Auswirkungen genannt werden können:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
20 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
27,5 kB
|