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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1047/2006

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.     Die Bausteine 1 und 2 der Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“ (Projekt-Nr. 1.1.05) werden bei förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von 3.529.300,00 € mit Mitteln der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II in Höhe von 1.214.085,00 € gefördert.

Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die anderen erforderlichen Fördermittel (Soziale Stadt bzw. Fördermittel laut EU-Wasserrahmenrichtlinie) entsprechend genehmigt werden.

Für den Fall, dass dem Kieler URBAN II-Programm infolge der „n+2“-Regelung URBAN II-Mittel verloren gehen - diese würden ggf. die in dieses Projekt einfließenden URBAN II-Mittel entsprechend reduzieren und die städtischen Mittel erhöhen - wird die Verwaltung eine Vorlage zur Nachfinanzierung über städtische Mittel in der entsprechenden Höhe fertigen.

Die Förderungen erfolgen auf den in der Anlage 1 aufgeführten Grundlagen, die das Tiefbauamt der LH Kiel als durchführende Projektträger zu beachten hat.

2.     Der Baustein 3 der Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“ wird bei Gesamtkosten in Höhe von 250.000,00 € (förderfähiger Anteil: 225.000,00 €) mit Mitteln der Sozialen Stadt Ostufer realisiert. Dieser Betrag wird vorbehaltlich der späteren Zustimmung der Ratsversammlung zum Vorläufigen Handlungskonzept für das Programmjahr 2006 der Sozialen Stadt Ostufer aus Mitteln des Programmjahres 2006 finanziert. Weitere Voraussetzung ist die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für das Programmjahr 2006.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Im Rahmen der am 30.09.2004 von der Kommission genehmigten Programmänderung URBAN II ist innerhalb des Schwerpunktes 1, EGD Maßnahme 1.1, vorgesehen, die für die lokale Wirtschaft relevanten Wegebeziehungen zu optimieren. Anhand der zu ergreifenden Maßnahmen sollen die Voraussetzungen für ein attraktives Geschäftsumfeld geschaffen werden, um die wirtschaftlichen Potenziale des Fördergebietes zu stärken.

Die Landeshauptstadt Kiel hat seit einiger Zeit begonnen, den „Schwentinemündungsbereich“ auf dem Kieler Ostufer mittels eines integrierten Ansatzes attraktiv zu gestalten. Ziel ist es, diesen Bereich mit seinen Potenzialen so aufzuwerten, dass sich in seinem Einzugsgebiet wieder mehr Einwohner/innen ansiedeln, Naherholungssuchende und Tourist/innen angezogen werden, um darüber schließlich die wirtschaftliche Kraft des Schwentinemündungsbereiches so zu stärken, dass sich der Bereich an die Entwicklung der restlichen Stadt anschließt. In die Entwicklungsplanung wurde von vornherein die ansässige Bevölkerung einbezogen, um die Identifikation der Bewohner/innen mit ihrem Gebiet zu erhöhen und sie am Ort zu halten.

Mit Hilfe der EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II und des nationalen Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ sowie mit erheblichen finanziellen Anstrengungen der Landeshauptstadt Kiel und anderer Kooperationspartner/innen wurden mehrere Projekte im Rahmen des integrierten Ansatzes genehmigt bzw. sollen noch genehmigt und realisiert werden:

  • das Gelände des Seefischmarktes befindet sich in der Umgestaltung (vgl. Drs. 0168/2005)
  • das Wellingdorfer Zentrum wurde zu einem attraktiven Geschäfts- und Aufenthaltsraum aufgewertet
  • der Luna-Park, benachbart zu den „Alten Schwentinebrücken“ liegend, hat im Oktober 2006 die Beschlussfassung durchlaufen (Drs. 0910/2006).
  • das „Nordufer Schwentine“ soll zu einem attraktiven Wanderweg mit hoher Verweilqualität aufgewertet werden (vgl. Drs. 0823/2006)
  • die „Alte Metallgießerei“ befindet sich in der Endphase des Ausbaus zu einem Museum über die Gießtechnik aus früheren Zeiten (vgl. Drs. 0942/2004)
  • der Mediendom an der Fachhochschule Kiel soll anhand mehrerer Projekte attraktiver werden, um für das Gebiet wichtige Besucherströme auszulösen (vgl. Drs. 0884/2004 und 1060/2005)
  • der Kinderspielplatz am Schreyweg wurde neu gestaltet (vgl. Drs. 0372/2006)

Flankierend zu diesen Projekten wurden weitere kleine Vorhaben zur Unterstützung der Entwicklung umgesetzt, die zentral durch das URBAN-Büro angestoßen und/oder koordiniert wurden. Aus den Aktivitäten vor Ort haben sich bereits eigene Initiativen aus der Bevölkerung entwickelt.

Das letzte größere Infrastruktur-Projekt in diesem Bereich, das Wellingdorf und Neumühlen verbindende Element „Alte Schwentinebrücken“, soll in verschiedenen Bausteinen bis Ende 2009 realisiert werden.

Die aus drei Brückenteilen bestehende Verbindung zwischen den Stadtteilen Wellingdorf und Neumühlen stellt eine wichtige und die kürzeste Verbindung zwischen den Stadtteilen dar. Vor allem für Fußgänger/innen und Fahrradfahrer/innen ist sie unerlässliche Querungshilfe.

Über ihre Funktion als Brücke und Straße hinaus stellt sie einen attraktiven Aussichtspunkt in die Förde und die Schwentinemündung bzw. das Schwentinetal mit mehreren weiteren Nutzungen dar: Gastronomie und Kanuübersetzstelle sowie Ausgangspunkt für die Schwentinetalfahrt und Verweilort für Anwohner/innen und Zugereiste sind nur einige der zu nennenden Qualitäten der Brücke.

Die 200 Jahre alten und unter Denkmalschutz stehenden Brücken sowie einige der angrenzenden Flächen müssen von Grund auf erneuert werden.

Dabei soll die Umgestaltung in drei Bausteinen erfolgen, die wegen des Laufzeitendes von URBAN II (31.12.2008) als zwei Pakete behandelt werden.

 


Zu 1.            Bausteine 1 und 2

Baustein 1 umfasst im wesentlichen die Grunderneuerung der Brücken I - III und den Neubau der Straßenführung. Bei der Umgestaltung wird es darum gehen, die historischen Elemente der Brücke freizulegen. Darüber hinaus wurde das dringende Bedürfnis seitens der Bevölkerung geäußert, die Brücke beidseitig fußgängertauglich zu machen. Den Ergebnissen aus den Beteiligungen wurde in der vorliegenden Planung Rechnung getragen.

Baustein 2 beinhaltet die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Schwentine durch einen Mäander-Fischpass, den Neubau der Wasserhaltungen (Wehr Brücke II, Grundablass Brücke III), den Neubau der Kanu- und Rudereraufstiegshilfe, die Neugestaltung der Uferbereiche und die erforderlichen begleitenden Bautätigkeiten.

Weitere Erläuterungen enthält der Beschluss vom 18.05.2006 (Drs. 0374/2006), an dessen technischem Inhalt sich substantiell nichts Wesentliches geändert hat.

Gegenüber diesem Beschluss hat es Kostensteigerungen gegeben, die bedingt sind durch die auf der Grundlage der Voruntersuchungen gefertigten Entwürfe zum Brückenbau, Wasserbau und Straßenbau. Die Kostensteigerungen haben eine Höhe von insgesamt 431.600,00 € und setzen sich wie folgt zusammen:

·        Mehrwertsteuererhöhung: Durch die von der Bundesregierung beschlossenen Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% erhöhen sich die Gesamtkosten der Maßnahme um 87.000,00 €.

·        Brücken (Baustein 1): Im Zuge der vertieften Detailplanung wurden in den Widerlagerbereichen der bestehenden historischen Gewölbebrücken ca. 6m tiefe Vertikalbohrungen beauftragt, mit denen Aussagen über die Übereinstimmung der historischen Bestandsunterlagen mit der vorhandenen Baulichkeit getroffen werden sollten. Es wurde festgestellt, dass insbesondere Brücke 2 im Widerlagerbereich - äußerlich nicht erkennbar - vollständig hinterspült ist.

Obwohl gegenwärtig noch keine unmittelbare Gefahr für die Standsicherheit besteht, kann nach Empfehlung der beauftragten Fachingenieure auf dieser Grundlage keine dauerhafte Grunderneuerung vorgenommen werden. Es ist erforderlich, Brücke 2 zurückzubauen, eine neue Tiefgründung niederzubringen und die Brücke nach den Vorgaben der Denkmalpflege entsprechend historischem Vorbild unter Verwendung des alten Natursteinmauerwerkes wieder aufzubauen.

Die Mehrkosten im Bereich der Brücken gegenüber der im Mai vorgelegten Kostenschätzung betragen insgesamt 254.600,00 €.

·        Wasserhaltungen / Mäanderfischpass (Baustein 2): Die geplanten Kosteneinsparungen durch die Auswahl eines billigeren Materials (GFK) können aufgrund von Gestaltungsvorgaben der Denkmalpflegebehörden nicht vorgenommen werden. Durch die Ausführung in Sichtbeton statt in GFK verteuert sich der Fischaufstieg um 90.000,00 €.

Die Kostensteigerungen werden aus Mitteln der Sozialen Stadt und des allgemeinen städtischen Haushalts finanziert.

Darüber hinaus wurden die Böschungs- und Ufersicherungsmaßnahmen der Transparenz halber in die Bausteine 1 und 2 integriert und erhöhen die Kosten für die Bausteine 1 und 2 um 265.700,00 € gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006.

Damit erhöhen sich die Ansätze für die Bausteine 1 und 2 um insgesamt 697.300,00 € gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006.

Die Entwürfe zum Brückenbau, Wasserbau und Straßenbau wurden bei den jeweils zuständigen Landesbehörden zur fachtechnischen Prüfung eingereicht. Die positiven Prüfbescheide liegen inzwischen vor.

Entsprechend den Grundsatzbeschlüssen zur Zusammenlegung der Fördergebietskulissen URBAN II und Soziale Stadt Gaarden sowie zum Programmjahr 2005 der Sozialen Stadt „Ostufer“ (Drs. 0846/2004 und 0981/2004 sowie Drs. 0342/2005) soll die Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“, Bausteine 1 und 2 auch aus Mitteln der Sozialen Stadt gefördert werden. Das Innenministerium wird parallel um Zustimmung zum Mitteleinsatz gebeten.

Entsprechend wird auch eine Genehmigung des Minsteriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume für die mittels eines Mäanderfischpasses herzustellende Durchgängigkeit der Schwentine erwartet.

Wasserrechtliche und denkmalrechtliche Genehmigungen liegen vor.

Geplanter Durchführungszeitraum des Projektes: 30.11.2006 bis 30.09.2008

Projektträger: Tiefbauamt der LH Kiel

Das Projekt gehört zu den Anmeldungen der dritten Staffel. Diese wurden gesichtet und anschließend von den für URBAN II zuständigen Ratsmitgliedern und VertreterInnen der Ortsbeiräte am 17.09.2002 sowie von einer stadtinternen Arbeitsgruppe, die die Durchführung von URBAN II begleitet, am 31.10.2002 beraten. Die Ergebnisse der Beratungen sowie der Beschluss 0374/2006 bilden die Grundlage für diese Beschlussvorlage.

Den zuständigen Ortsbeiräten Ellerbek/Wellingdorf und Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf wurde das Projekt zuletzt am 26.04.2006 vorgestellt und von diesen zustimmend aufgenommen.

In der Anlage 2 sind die von der EU geforderten Projektindikatoren aufgeführt sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan.

 

„n+2“-Regelung

Die URBAN II-Fördermittel, die aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) stammen, sind an sog. Tranchen (= Mittelbindung im Europäischen Haushaltsjahr) gebunden. Jede Tranche muss spätestens zwei Jahre, nachdem sie in den Europäischen Haushalt eingestellt wurde, abgefordert werden. Erfolgt dies nicht, so verfallen alle noch nicht von der jeweiligen Tranche abgeforderten Mittel.

Um die Mittel abfordern zu können, müssen Ausgaben für die Projekte tatsächlich entstanden sein – dies ist erst dann der Fall, wenn Rechnungen tatsächlich bezahlt und bei der Verwaltungsbehörde eingereicht wurden.

Die erste Tranche wurde zum Jahresende 2003 komplett abgerufen.

Die zweite Tranche zum Ende des Jahres 2004 in Höhe von. 1,68 Mio. € wurde um 626.749,45 € verfehlt, d. h. diese Mittel sind verfallen, und sie stehen dem URBAN II-Programm nicht mehr zur Verfügung. Damit stehen dem URBAN II Programm aktuell 9.436.102 € an URBAN II-Fördermitteln zur Verfügung.

Die dritte Tranche in Höhe von 1,68 Mio. € wurde wiederum zum Jahresende 2005 komplett abgerufen.

Im Falle eines Nichterreichens der bis Ende 2006, 2007 und/oder 2008 jeweils zu erreichenden Tranche[1] - abhängig vom jeweiligen Fortschritt der URBAN II-Projekte in ihrer Gesamtheit - muss das Projekt „Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“, Bausteine 1 und 2“ die entfallenden URBAN II-Fördermittel auffangen. Entsprechend würden sich dann die in das Projekt einzubringenden URBAN II-Fördermittel reduzieren und die städtischen Mittel erhöhen.

Für den Fall allerdings, dass die Tranchen erreicht und andere Projekte kostengünstiger abgerechnet werden, können ggf. auch mehr URBAN II-Mittel in dieses Projekt fließen – bis zur maximalen Förderquote von 45 %. Dies würde zu gegebener Zeit entsprechende Ratsbeschlüsse erfordern.

Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, für die komplizierten und zeitaufwändigen Baumaßnahmen der „Alten Schwentinebrücken“ zügig die Entscheidungen und Maßnahmevorbereitungen zu treffen.

 

Zu 2.            Baustein 3

Aufgrund der durch die Befristung des URBAN II-Programms bis Ende 2008 entstehenden zeitlichen Enge, werden die Bereiche, die zeitnah nach der technischen Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“ umgesetzt werden können, als eigenständiges Paket – Baustein 3 – behandelt.

Baustein 3 wird sich schließlich mit der kleinen Schwentineinsel befassen, auf der die Schwentinetalfahrt anlegt. Auch hier soll dem Wunsch aus den Beteiligungen Rechnung getragen werden, eine öffentliche Toilette einzurichten. Im einzelnen handelt es sich um:

·        Baumfällung

·        Ratten- und strömungssichere Ufereinfassung mit Steinmatratzen

·        Standortgerechte Bepflanzung des Ufersaums

·        Standortgerechte Bepflanzung der Insel mit Hochstämmen

·        Standortgerechte Bepflanzung des Dammes zwischen Brücken 1+2 mit drei Bäumen

·        Herstellung des neuen Klinkerweges

·        Weitere Ersatzpflanzung

·        Nachnutzung und –rüstung des Bauleitercontainers als öffentliche, behindertengerechte Toilette

·        Erneuerung von vier Steganlagen

·        Böschungsgeländer

Der Baustein 3 wird nach der Fertigstellung der Bausteine 1 und 2 vom Grünflächenamt realisiert, voraussichtlich ab Frühjahr 2009.

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss zur Zusammenlegung der Fördergebietskulissen URBAN II und Soziale Stadt Gaarden (Drs. 0846/2004 und 0981/2004) soll die Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“, Baustein 3 ausschließlich aus Mitteln der Sozialen Stadt gefördert werden, da der Umsetzungszeitraum bis in das Jahr 2009 hineinreichen wird – und damit außerhalb des URBAN II-Programms liegt.

In der Ratsversammlung im Dezember 2006 soll parallel das Vorläufige Handlungskonzept Soziale Stadt Ostufer für das Programmjahr 2006 und damit die Annahme der Fördermittel beschlossen werden. Das Vorläufige Handlungskonzept wird u. a. die Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“, Baustein 3 mit 250.000,00 € enthalten. Nach Beschlussfassung wird die Planung weiter konkretisiert und dann beim Innenministerium zur Zustimmung zum Mitteleinsatz eingereicht werden.

Dementsprechend handelt es sich bei den genannten 250.000,00 € um eine Kostenschätzung, die im Zuge der weiteren Planung ebenfalls konkretisiert werden wird. Gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006 (Drs. 0374/2006), die im Baustein 3 ausschließlich Böschungs- und Ufersicherungsmaßnahmen umfasste, beinhaltet der Baustein 3 jetzt ausschließlich umfangreiche Grünflächenmaßnahmen – die Böschungs- und Ufersicherungsmaßnahmen wurden der Transparenz halber in die Bausteine 1 und 2 integriert und reduzieren somit die Kosten für den Baustein 3 um 132.000,00 € gegenüber der Vorlage aus dem Mai 2006. Die Realisierung des Bausteins 3 ist erforderlich, da das Innenministerium die Einbeziehung von Mitteln der Sozialen Stadt Ostufer insgesamt – also auch bzgl. der Bausteine 1 und 2 - von der städtebaulichen Gestaltung abhängig macht, die sich insbesondere in der Gestaltung der Schwentineinsel dokumentiert.

Fazit

Unter der Voraussetzung der Sicherstellung der Finanzierung im Dezember diesen Jahres kann die vorbereitete Ausschreibung veröffentlicht werden. Der Zeitplan sieht die Vergabe im März und einen Baubeginn im April 2007 vor. Vor dem Hintergrund des durch die URBAN-Förderrichtlinien vorgegebenen Zeitrahmens (Abrechnung bis Dezember 2008) ergibt sich ein äußerst komprimierter Ausführungszeitraum. Zeitreserven für Unwägbarkeiten können daher nicht berücksichtigt werden. Bei einer Verzögerung der Beschlussfassung würde sich der Zeitraum für die Durchführung der Maßnahme weiter verkürzen und die Gefährdung des Einsatzes von URBAN II-Mitteln erhöhen.

Vor dem Hintergrund der hochgradigen Grunderneuerungsbedürftigkeit der „Alten Schwentinebrücken“ ist die hiermit zum Beschluss gebrachte Finanzierung trotz gewisser Vorbehalte und zeitlicher Risiken die bestmögliche, die sich auf absehbare Zeit für die Stadt bietet. Sollte sich die Stadt nicht für die dargestellte Finanzierung entscheiden, würde dies die Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“ wahrscheinlich spätestens in fünf Jahren bedeuten mit erheblich höherem Mitteleinsatz für die Stadt.

Im übrigen stellt die Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“ das Kernstück der bereits laufenden Aufwertung des Schwentinemündungsbereiches dar.

 

 

 

 

 

 

 

Peter Todeskino

Bürgermeister


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Haushaltsstelle der Maßnahme: 6158.000.986

 

Bezeichnung der Maßnahme: Grunderneuerung der „Alten Schwentinebrücken“

 

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

 

Investitionskosten

Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr

150.000,00 €

48.600,00 €

1. Planjahr

1.550.000,00 €

502.200,00 €

2. Planjahr

1.829.300,00 €

592.891,68 €

3. Planjahr

 

 

später

 

 

Gesamtkosten

3.529.300,00 €

1.143.691,68 €

 

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja /  nein

 

Die Ausgaben entsprechen den Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2007ff.

 

Wenn „nein“, Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :

 

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr)

 

Personalkosten :

 

Sachkosten:

 

Kapitalkosten 1)  :

 

(Kapitalkosten insgesamt:                                             )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

im Rahmen der Unterhaltungskosten

 

Wenn „nein“, Deckung angeben:

 

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

keine

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.


Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

Arbeitsplätze schaffen:            gering

durch den Erhalt der „Alten Schwentinebrücken“ werden Arbeitsplätze im Wellingdorfer Zentrum sowie rund um die Brücke gesichert

 

Wissenschaft stärken:            kein Beitrag

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:            mittel

durch den Ausbau des Schwentinemündungsbereichs wird ein Naherholungsbereich geschaffen, der insbesondere für Familien einen attraktiven Anlaufpunkt darstellt (Stichworte Schwentinetalfahrt oder Kanufahren)

 

KIEL.SAILING CITY – Welthauptstadt des Segelns:            kein Beitrag

allerdings leistet die Sicherung der Kanuübersetzstelle einen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität des Wassersports insgesamt in Kiel

 

Verkehrsanbindung verbessern:            hoch

die „Alten Schwentinebrücken“ werden stark frequentiert: nicht nur der Verkehr zwischen den angrenzenden Stadtteilen läuft über diese Brücke, sondern auch viel Verkehr im Zusammenhang mit der Fachhochschule und dem Mediendom; insbesondere für Fahrradfahrer/innen stellt die Brücke die wichtigste Verbindung dar

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

Ziel der Maßnahme ist es, die denkmalgeschützten „Alten Schwentinebrücken“ als wichtiges verbindendes Element zwischen Wellingdorf und Neumühlen unter Berücksichtigung des kulturellen Erbes von Grund auf zu erneuern bei gleichzeitiger Wiederherstellung des Fischaufstiegs und der Kanuübersetzstelle; dabei hinaus sollen attraktivitätssteigernde Maßnahme die Naherholungsqualität dieses Bereichs steigern

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln der Programme URBAN II und Soziale Stadt sowie entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden die haushaltsrelevanten Kosten der Maßnahme größtmöglich reduziert.

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

Frauen:                           Männer:          

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

Die Wegeverbindung kann von beiden Geschlechtern gleichermaßen genutzt werden. Da es sich um eine Wegeverbindung handelt, ist der Betroffenenkreis offen.

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

Die Zielgruppe ist nicht exakt bezifferbar, da alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste als potenzielle Nutzerinnen und Nutzer des Bereiches in Frage kommen.

 


 



[1] Zu erreichende Tranche in 2006: 1.713.407 €, in 2007: 1.742.931 € und in 2008: 1.766.513 €.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsstelle der Maßnahme:

 

Bezeichnung der Maßnahme:

 

 

Ausgaben im Vermögenshaushalt / Mittelfristigen Investitionsprogramm

 

Die Investitionskosten und der städtische Eigenanteil an diesen verteilen sich wie folgt:

 

                        Investitionskosten                        Städtischer Eigenanteil

Haushaltsjahr                                                 

1. Planjahr                                                      

2. Planjahr                                                      

3. Planjahr                                                      

später                                                             

Gesamtkosten                                                                     

 

Die Investitionskosten sind im Haushalt / in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt:

 ja  /  nein

 

Wenn „nein", Deckung (Verzicht auf welche geplante Maßnahme) angeben :

 

 

 

Ausgaben im Verwaltungshaushalt  (pro Jahr)

 

Personalkosten :                   

 

Sachkosten:   

 

Kapitalkosten 1)  :                  

 

(Kapitalkosten insgesamt:                         )

 

 

Die Folgekosten sind im Haushalt veranschlagt:    ja  /  nein

 

Wenn „nein", Deckung angeben:        

 

 

 

Durch die Maßnahme / die Investitionen entstehen folgende Einnahmen:

 

 

 

___________________________________________________________________

1)  Die Kapitalkosten sind mit dem Amt für Finanzwirtschaft abzustimmen.

 

 

 

Strategische Ziele

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf die nachfolgend genannten strategischen Ziele aus?

 

Der Beitrag zur Zielerreichung ist:  hoch  /  mittel  /  gering  /  kein Beitrag

(bitte hinter dem jeweiligen Ziel angeben)                                     

 

 

Arbeitsplätze schaffen:        

 

Wissenschaft stärken:                      

 

Kinder- und familienfreundlichste Stadt werden:          

 

KIEL.SAILING CITY - Welthauptstadt des Segelns:  

 

Verkehrsanbindung verbessern:    

 

 

Begründung (Ziel der Maßnahme):

 

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme auf das Ziel „Den Haushalt konsolidieren und die Verwaltung als Unternehmen führen" aus?

 

 

 

 

 

Wie viele Frauen / Männer sind von der Maßnahme betroffen:

 

Frauen:                           Männer:          

 

 

Begründung, falls keine genauen Zahlen genannt werden können:

 

 

 

In welcher Weise wirkt sich die Maßnahme gleichstellungspolitisch aus?

 

 

 

Auf weibliche / männliche Beschäftigte der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

Auf Einwohnerinnen / Einwohner der Landeshauptstadt Kiel

 

 

 

Begründung, falls keine Auswirkungen genannt werden können:

 

 

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Anlagen

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