SEPA-Lastschriftmandat

Infos zu Häufigen Fragen

Hinweise für Kiel:

Sie können der Stadtkasse das eigenhändig unterschriebene SEPA-Mandat per Brief, Fax oder E-Mail zusenden.



Hinweise für Kiel:

Bei Fragen zur Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Fachamt, welches Sie Ihrem Bescheid entnehmen können.

Wenn Sie dagegen Fragen zur Zahlung oder Verbuchung haben, so wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtkasse im Amt für Finanzwirtschaft.

Zuständige Stellen in Kiel

Hinweise für Kiel:

Das Sepa-Mandat muss spätestens eine Woche vor dem ersten Abruf vorliegen.

Hinweise für Kiel:

Keine



Worum geht es?

Mit einem SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

Hinweise für Kiel:

Bei der Landeshauptstadt Kiel können Sie die jeweils zukünftig fällig werdenden Steuern, Abgaben oder Entgelte bequem per SEPA-Basislastschriftmandat zahlen. Dadurch entfällt für Sie der Gang zum Kreditinstitut beziehungsweise in die Stadtkasse. Außerdem werden durch die pünktliche Zahlung Mahnungen oder gegebenenfalls eine Vollstreckung vermieden. Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Die Mandatsreferenz entspricht in der Regel dem Kassenzeichen Ihres Bescheides beziehungsweise Ihrer Rechnung. Wir weisen darauf hin, dass für jedes Kassenzeichen ein eigenes Mandat, dem eine separate Mandatsreferenznummer zugeteilt wird, einzureichen ist. Zudem bezieht sich ein möglicher Widerruf immer auf ein bestimmtes Mandat. Die Gültigkeit anderer Mandate bleibt bestehen. Die Mandatsreferenznummer sowie das auszufüllende SEPA-Mandat erhalten Sie vom entsprechenden Fachamt. Details hierzu können Sie Ihrem Bescheid entnehmen. Hier finden Sie auch Ihre Ansprechpartner*innen für etwaige Rückfragen.

Sollte sich Ihre Bankverbindung ändern, bitten wir Sie um eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung, um Rückbuchungsgebühren zu vermeiden. Beachten Sie bitte auch, dass im Falle einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift die entstehenden Bankgebühren von Ihnen zu tragen sind und bestehende sowie künftig fällig werdende Forderungen nicht mehr von uns abgerufen werden.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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