Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter für Luftverkehrsunternehmen beantragen
Infos zu Häufigen Fragen
Dem Antrag auf Erlaubnis müssen Sie beifügen:
- bei nicht eingetragenen Unternehmen: eine Kopie der aktuellen Empfangsbescheinigung der Gewerbeanmeldung,
- bei Unternehmen, die in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind: einen aktuellen Registerauszug,
- bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts: eine Kopie des aktuellen Gesellschaftsvertrags (wenn vorhanden)
Hinweis: Der Antragsteller hat auf Verlangen des Hauptzollamts weitere Angaben zu machen, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder für die Steueraufsicht erforderlich erscheinen.
Formulare: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Sie haben Ihren Geschäftssitz nach § 11 der Abgabenordnung im Inland
- gegen Ihre steuerliche Zuverlässigkeit bestehen keine Bedenken
- soweit Sie nach dem Handelsgesetzbuch oder der Abgabenordnung dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsmäßig kaufmännische Bücher und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf
- Sie üben eine gewerbliche beziehungsweise freiberufliche Tätigkeit aus (keine Privatperson)
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter beantragen möchten:
- Laden Sie das Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter von Luftverkehrsunternehmen" auf der Internetseite des Zolls herunter und füllen Sie es aus.
-
Der Antrag muss enthalten:
- Namen des Antragstellers,
- Geschäfts- oder Wohnsitz,
- Rechtsform,
- abweichender Ort der Buchführung sowie
- Steuernummer beim Finanzamt und, falls erteilt, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Reichen Sie das Formular beim zuständigen Hauptzollamt ein.
- Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid.
keine
keine
Worum geht es?
Als steuerlicher Beauftragter vertreten Sie ein Luftverkehrsunternehmen bei der Erfüllung seiner steuerlichen Rechte und Pflichten nach dem Luftverkehrsteuergesetz. Sie haben als steuerlicher Beauftragter die Pflichten des Luftverkehrsunternehmens als eigene zu erfüllen. Dabei haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten wie der Vertretene. Sie sind zusammen mit dem von Ihnen vertretenen Luftverkehrsunternehmen Gesamtschuldner der Luftverkehrsteuer.
Sie können als steuerlicher Beauftragter für mehrere Luftverkehrsunternehmen tätig sein. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens müssen Sie dem Hauptzollamt Änderungen Ihrer Verhältnisse sowie Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und Stellung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unverzüglich schriftlich anzeigen.
Zuständige Stellen
- Generalzolldirektion GZD
- Generalzolldirektion GZD, Dienststellensuche Zoll
- Generalzolldirektion GZD, Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Auch interessant
Termine vereinbaren
Bankverbindung & Postanschrift
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel
Die Nummer, die alles weiß
Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr.
Sie sind nach Kiel gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet?
Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?
Dafür gibt es eine Telefonnummer, die alles weiß:
115 - die einheitliche Behördennummer.