ZuständigkeitsfinderSchutzgebiete
Infos zur Leistung
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
- sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für EnergieÂwende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Zuständige Stellen in Kiel
Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Worum geht es?
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.
Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.
Hinweise für Kiel:
Besondere Naturräume in Kiel lassen sich auch online erkunden. Das Umweltschutzamt der Landeshauptstadt Kiel hat sechs virtuelle Spaziergänge entworfen, die einen besonderen Blick auf Gebiete und Biotope abseits des städtischen Trubels ermöglichen. Hierunter sind u.a. die Landschaftsschutzgebiete "Wellsee und Wellsauniederung", "Drachensee, Russee und Umgebung", "Zwischen Heischer Tal und Schilkseer Steilküste" und der Naturerlebnisraum "Alte Stadtgärtnerei Kollhorst und Umgebung". Unter dem folgenden Link lassen sich die detaillierten Informationen abrufen:
Zuständige Stellen
Hierfür können Sie Termine buchen:
Bankverbindungen
Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE
Bankverbindung der Bußgeldstelle:
Empfänger: Stadtkasse Kiel
IBAN: DE76 2105 0170 1001 8031 52
BIC: NOLADE21KIE
Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.
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Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152, 24099 Kiel
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