Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung

Infos zu Häufigen Fragen

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.



Worum geht es?

Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für einen solchen Zweck gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis sind, dass

  • es mit dem Schutz der Tiere vereinbar ist und
  • für Versuchszwecke gezüchtete Tiere der betreffenden Art nicht zur Verfügung stehen oder
  • der Zweck des Tierversuchs die Verwendung von Tieren anderer Herkunft erforderlich macht.

Die Erlaubnispflicht gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische.


Zuständige Stellen

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Bankverbindung & Postanschrift

Förde Sparkasse
IBAN: DE03 2105 0170 0000 1000 16
BIC: NOLADE21KIE

Bitte vergessen Sie nicht, bei Ihren Überweisungen den Verwendungszweck wie das Kassenzeichen (zum Beispiel 01000900...-001-1) oder die Rechnungsnummer (zum Beispiel 5904001000) anzugeben. Vielen Dank.

Postanschrift der Stadtverwaltung:
Landeshauptstadt Kiel
Postfach 1152
24099 Kiel

 

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