ZuständigkeitsfinderMinisterium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Anschrift & Kontakt
Fleethörn 29-31, 24103 Kiel
Telefon
0431 9880
Internet: Webseite des Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Barrierefreiheit
- Es gibt leider keinen Aufzug.
- Leider nicht rollstuhlgerecht zugänglich.
Diese Stelle ist zuständig für:
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Anerkennung als staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker beantragen
- Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
- Erlaubnis beantragen zum Züchten oder Halten von Wirbeltieren oder Kopffüßern, die für Tierversuche oder andere wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind
- Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs beantragen
- Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)
- Futtermittelkontrolle
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Heizkostenzuschuss für nicht leitungsgebundene Energieträger beantragen
- Lieferantenverzeichnis zur Weinerzeugung der Abgabe, Verwendung und Verwertung von Produkten aus fremden Erzeugnissen melden
- Tierarzt / Tierärztin: Ausübung des tierärztlichen Berufs ohne Approbation - Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung
- Tierarzt / Tierärztin: Zulassung (Approbation)
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
- Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Genehmigung
- Traubenernte- und Weinerzeugung für Produkte aus eigenen Erzeugnissen (TEM / WEM) melden
- Veterinärangelegenheiten
- Vogelgrippe
- Wein- und Traubenmostbestände melden
- Zulassung als Sachverständiger für Gegenproben beantragen
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
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