Termine vereinbaren im Stadtamt
Für Einwohner*innen-Angelegenheiten, bei der Fahrzeug-Zulassung und bei der Fahrerlaubnis-Behörde sind Terminbuchungen möglich.
Wir schaffen Platz für mehr Termine im Einwohner*innen-Bereich. Darum stellen wir die Buchung dort um: Ab Dezember können Sie genau für Ihr(e) Anliegen einen passgenauen Termin bekommen.
Damit die Umstellung reibungslos funktioniert, wird die Terminbuchung für das Rathaus am 1. und 2. November vom Netz genommen. Vom 3. November an können Sie dann Termine ab Dezember buchen.
Buchungen für Zulassungen und Fahrerlaubnisse sind weiter wie gewohnt möglich.
Termine für
Was muss ich mitbringen?
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig unter www.kiel.de/service oder telefonisch unter 115 über die erforderlichen Unterlagen und die Gebühren.
Hinweise zu Einwohner*innen-Angelegenheiten
Dies können Sie im Rathaus ohne Termin erledigen
- Abgabe der Unterlagen zur An- oder Ummeldung einer Wohnung. Sie bekommen den Meldeschein innerhalb von etwa vier Wochen per Post an Ihre neue Adresse geschickt. An- und ummelden geht auch online.
- Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen
- Änderung der Adresse auf Personalausweisen und Kfz-Scheinen, wenn Sie bereits innerhalb Kiels umgemeldet sind
- Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind
- Abholen von fertigen Personalausweisen und Reisepässen
- Führungszeugnis beantragen - das ist auch online möglich: Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Infos zur eID finden Sie hier.
- Ausstellung von Meldebescheinigungen und / oder Aufenthaltsbescheinigungen
- Ausstellung von Lebensbescheinigungen für die Rententräger
- Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer - das ist auch online möglich
- Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Ausgabe von Fischereimarken
Wir empfehlen, diese Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden zu erledigen. Die Spontansprechstunden sind Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr. Dann ist mit einem hohen Andrang zu rechnen.
Sie können für Ihre Anmeldung in Kiel oder Ummeldung innerhalb Kiels auch einen Termin buchen - dann werden Ausweis und gegebenenfalls Kfz-Schein gleich mitgeändert. Falls Sie als Studierende*r Begrüßungsgeld beantragen wollen, können Sie das bei dem Termin ebenfalls gleich miterledigen.
Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis
Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin mit:
- Aktueller Personalausweis / Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments Geburts- oder gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Für Kinder (unter 16 Jahre): Das Kind muss dabei sein. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen beide Eltern dabei sein oder die schriftliche Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie des*der nicht Anwesenden mitbringen.
Reisepass / Vorläufiger Reisepass
Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin mit:
- Aktueller Personalausweis/Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Bei Erstbeantragung eines Ausweisdokuments Geburts- oder gegebenenfalls Heiratsurkunde
- Für Kinder (unter 18 Jahre): Das Kind muss dabei sein. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen beide Eltern dabei sein oder die schriftliche Einverständniserklärung und eine Ausweiskopie des*der nicht Anwesenden mitbringen.
Kinderreisepass
Bitte bringen Sie folgendes zu Ihrem Termin mit:
- Aktuelles biometrisches Foto
- Geburtsurkunde
- Wichtig: Das Kind muss dabei sein. Wenn beide Eltern das Sorgerecht haben, müssen beide Eltern dabei sein oder die schriftliche Einverständniserklärung des*der anderen mitbringen.
Ausnahme in dringenden Fällen
Für dringende Pass- und Ausweisangelegenheiten sind im Rathaus Spontanbesuche auch ohne Termin möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils 9 bis 12 Uhr.
Dringend ist zum Beispiel: kurz bevorstehende Reise, Ausweis abgelaufen oder Dokument verloren.
Jeden Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr stehen Eltern mit schulpflichtigen Kindern zusätzliche Termine für die Erledigung von Ausweis- und Passangelegenheiten zur Verfügung.
Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter 0431 901-904 vereinbaren. Im Rahmen der personellen Möglichkeiten werden Termine speziell für diesen Personenkreis reserviert.
Leider können aufgrund der Nachfrage nicht alle Wünsche sofort berücksichtigt werden. Termine werden für maximal drei Wochen im Voraus vergeben, um eine möglichst verbindliche Planung zu erreichen. Wenn Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte ab, damit andere Eltern ihn bekommen können.
Jeden Freitag ab 7.30 Uhr gibt es in unserem Termin-Portal für die Stadtteilämter neue Termine für die übernächste Woche.
Jeden Morgen außer dienstags gibt es ab 7.30 Uhr neue Termine für die Früh-Sprechstunde im Rathaus am nächsten Tag (freitags für Montag).
Für dringende Pass- und Ausweis-Angelegenheiten sind im Rathaus Spontanbesuche ohne Termin möglich:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, jeweils 9 bis 12 Uhr.
Dringend ist zum Beispiel: kurz bevorstehende Reise, Ausweis abgelaufen oder Dokument verloren.
Folgendes können Sie im Rathaus immer ohne Termin erledigen:
- Wohnsitz an-, ab- oder ummelden (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen)
- Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
- Führungszeugnis beantragen - auch online möglich, Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises.
- Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger
- Auszahlung von Begrüßungsgeld nach erfolgter Anmeldung
- Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer - auch online möglich
- Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung
- Ausgabe von Fischereimarken
- Ausgabe des Kiel-Passes
Wir empfehlen, diese Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) wahrzunehmen, denn dann ist mit einem hohen Andrang zu rechnen.
Menschen, denen ein Anstehen nicht zuzumuten ist (zum Beispiel Familien, Senioren, Schwangere) müssen nicht in der Warteschlange stehen. Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang (ab 9 Uhr).
- Bitte suchen Sie aus: Was möchten sie erledigen?
- Suchen Sie im Kalender die Woche aus. Klicken Sie eine freie Uhrzeit an. Klicken Sie unter dem Kalender auf "weiter".
- Geben Sie oben im Formular (mindestens) Name, Vorname und E-Mail an. Klicken Sie auf den Absendeknopf.
- Schauen Sie innerhalb einer Stunde in Ihr Mail-Postfach: Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail.
Die Bearbeitung der Anliegen bei der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und beim Einwohnermeldeamt erfolgt ausschließlich nach Terminen. Bei der Buchung eines Termins werden Angaben zu Ihrem Namen und Vornamen und Ihrer E-Mail ausschließlich zum Zweck der Terminvergabe nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz S.-H. vom 17. Mai 2018 gespeichert.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt ausschließlich auf
freiwilliger Basis gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit
Artikel 7 DSGVO zum Zweck der kurzfristigen Kontaktaufnahme mit Ihnen,
falls es zu unerwarteten Problemen bezogen auf den mit Ihnen vereinbarten
Termin kommen sollte. Ebenso können Sie uns in dem Feld „Bemerkungen“
auf freiwilliger Basis weitere Informationen zukommen lassen, die Sie
für die Terminvergabe für erforderlich halten.
Alle vorgenannten Daten werden 3 Monate nach dem Termin gelöscht.
Über diese Frist hinaus bleiben Ihre Angaben nur dann gespeichert, wenn
Sie sich durch Setzen eines Hakens an dem entsprechenden Auswahlfeld
ausdrücklich freiwillig gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in
Verbindung mit Artikel 7 DSGVO damit einverstanden erklären. Diese Daten werden als „Cookie“ genannte Datei auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät abgelegt und für 1000 Tage gespeichert. Sie können diese Cookies jedoch jederzeit über Ihren Browser löschen, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Die Einwilligung, die Daten für zukünftige Anfragen zu speichern, betrifft ausschließlich die Speicherung auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät, diese Daten werden nicht bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert.
Bezogen auf die bei uns gespeicherten freiwilligen Angaben können Sie
jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen. Den Widerruf der Speicherung können Sie entweder postalisch, per
E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Beachten Sie bitte auch die kiel.de-Datenschutzerklärung.
Terminbuchung für Einwohner*innen-Angelegenheiten nicht möglich?
Für viele Dinge brauchen Sie gar keinen Termin, oder Sie können sie online erledigen. Schauen Sie hier, welche das sind.
Ist es dringend? Schauen Sie bitte bei den Hinweisen, ob Sie in die Notfall-Sprechstunde kommen können.
Infos per Telefon oder Mail:
- Umfassende Informationen zu allen Anliegen unter 0431 901-0
- Beratungs-Hotline Einwohner*innen-Angelegenheiten in Kiel unter 0431 901-904
- amt24@kiel.de.
Hinweise zu Fahrzeug-Zulassungen
Für die Erledigung Ihrer Fahrzeug-Zulassungs-Angelegenheiten müssen Sie nicht mehr vor Ort anstehen.
- Der Online-Dienst zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) steht für Abmeldungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen zur Verfügung. Informationen zu diesem Service erhalten Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
- Die Wunschkennzeichen können Sie ebenfalls online reservieren.
- Oder vereinbaren Sie einfach digital ab Montagmorgen, 6 Uhr, einen Termin online - immer für die nächste und übernächste Woche. Diese Verfahrensweise hilft uns, nicht für Wochen im Vorhinein ausgebucht zu sein – und Ihnen, den baldigen Termin im Blick zu behalten.
- Tagesaktuell bekommen Sie frühmorgens ab Punkt 7.30 Uhr meist noch Online-Termine. Schauen Sie gern zu diesem Zeitpunkt in unseren Onlinekalender!
- Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
- Ein Schnellschalter für Abmeldungen, Adressänderungen innerhalb von Kiel und Verlust des Fahrzeugscheins steht Ihnen montags bis freitags ab 10 Uhr ohne Termin zur Verfügung.
- Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen sowie Kennzeichendiebstahl und technische Änderungen können Sie ebenfalls ohne Termin erledigen. Melden Sie sich dafür einfach am Empfang.
- Gewerbliche Zulassungsdienste, Autohäuser, Kfz-Händler*innen und Kfz-An-und Verkäufer*innen können die Zulassungsangelegenheiten ihrer Kundschaft täglich ab Öffnungszeitenbeginn bis 9 Uhr ohne Termin abgeben und grundsätzlich am nächsten Werktag (Montag bis Freitag) zwischen 9 - 10 Uhr abholen.
- Bei Systemrelevanz, wenn Sie auf das Auto berufs- oder krankheitsbedingt angewiesen sind, bei Zulassung auf den eigenen Gewerbebetrieb sowie in unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de – wir finden gemeinsam eine Lösung! Bitte vermerken Sie im Betreff den Grund der Dringlichkeit und schlagen Sie uns in der E-Mail zwei Termine vor. Im Anhang reichen Sie bitte einen entsprechenden Beleg der Dringlichkeit mit ein (zum Beispiel Unabkömmlichkeitsbescheinigung, Gewerbeschein oder ähnliches).
Wenn Sie doch nicht kommen können
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie
ihn bitte ab, damit wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen
erneut vergeben können. Nutzen Sie dazu den Link in Ihrer Reservierungsbestätigung, rufen Sie an unter 0431 901-2700 oder schicken Sie eine E-Mail an kfz-zulassung@kiel.de.
Auch kurzfristig abgesagte Termine werden wieder freigeschaltet. Schauen
Sie sich darum gern werktags frühmorgens die aktuelle Buchungslage an.
Vielleicht können Sie so früher einen Termin erhalten.
Bitte beachten Sie: Wir arbeiten bargeldlos. Gebühren können an einem Kassenautomaten im Hause ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten bezahlt werden (kein PayPal).
Hinweise zu Fahrerlaubnissen
Es werden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fahrerlaubnissen zu den üblichen Öffnungszeiten bearbeitet. Dafür ist jedoch ausnahmslos eine vorherige Online-Termin-Vereinbarung erforderlich.
In unaufschiebbaren Notfällen melden Sie sich bitte per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de.
Falls Ihnen die Online-Reservierung nicht möglich ist, rufen Sie bitte 0431 901-2800 an. Persönliche Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Wenn Sie doch nicht kommen können
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie
ihn bitte ab. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen
erneut vergeben: per Link in Ihrer Reservierungsbestätigung, telefonisch unter 0431 901-2800 oder per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de. Dann können wir den Termin zu Gunsten anderer Kieler*innen erneut vergeben:
Auch kurzfristig abgesagte Termine werden wieder freigeschaltet. Schauen
Sie sich darum gern werktags ab 8 Uhr die aktuelle Buchungslage an.
Vielleicht können Sie so früher einen Termin erhalten.
Umtausch der alten Führerscheine
Für alle Kieler*innen, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind (rosa oder grau), steht während der Öffnungszeiten ein Annahmeschalter für die Abgabe der Antragsunterlagen zur Verfügung.
Eine Terminbuchung ist nicht erforderlich, allerdings ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.
Öffnungszeiten:
Montag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Dienstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
Freitag 7.30 - 12 Uhr
Welche Unterlagen brauche ich?
- Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt.
- Jetziger Führerschein
- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
- Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 30,10 Euro.
Gebühren können nur noch kontaktlos oder per Karte bezahlt werden. Es ist keine Barzahlung möglich!
- Bitte suchen Sie aus: Was möchten sie erledigen?
- Suchen Sie im Kalender die Woche aus. Klicken Sie eine freie Uhrzeit an. Klicken Sie unter dem Kalender auf "weiter".
- Geben Sie oben im Formular (mindestens) Name, Vorname und E-Mail an. Klicken Sie auf den Absendeknopf.
- Schauen Sie innerhalb einer Stunde in Ihr Mail-Postfach: Sie erhalten von uns eine Bestätigungsmail.
Die Bearbeitung der Anliegen bei der Kfz-Zulassungsstelle, der Führerscheinstelle und beim Einwohnermeldeamt erfolgt ausschließlich nach Terminen. Bei der Buchung eines Termins werden Angaben zu Ihrem Namen und Vornamen und Ihrer E-Mail ausschließlich zum Zweck der Terminvergabe nach Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e) der DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz S.-H. vom 17. Mai 2018 gespeichert.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer erfolgt ausschließlich auf
freiwilliger Basis gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in Verbindung mit
Artikel 7 DSGVO zum Zweck der kurzfristigen Kontaktaufnahme mit Ihnen,
falls es zu unerwarteten Problemen bezogen auf den mit Ihnen vereinbarten
Termin kommen sollte. Ebenso können Sie uns in dem Feld „Bemerkungen“
auf freiwilliger Basis weitere Informationen zukommen lassen, die Sie
für die Terminvergabe für erforderlich halten.
Alle vorgenannten Daten werden 3 Monate nach dem Termin gelöscht.
Über diese Frist hinaus bleiben Ihre Angaben nur dann gespeichert, wenn
Sie sich durch Setzen eines Hakens an dem entsprechenden Auswahlfeld
ausdrücklich freiwillig gemäß Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe a) in
Verbindung mit Artikel 7 DSGVO damit einverstanden erklären. Diese Daten werden als „Cookie“ genannte Datei auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät abgelegt und für 1000 Tage gespeichert. Sie können diese Cookies jedoch jederzeit über Ihren Browser löschen, mit dem Sie den Termin vereinbart haben. Die Einwilligung, die Daten für zukünftige Anfragen zu speichern, betrifft ausschließlich die Speicherung auf Ihrem Computer/ mobilen Gerät, diese Daten werden nicht bei der Landeshauptstadt Kiel gespeichert.
Bezogen auf die bei uns gespeicherten freiwilligen Angaben können Sie
jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen. Den Widerruf der Speicherung können Sie entweder postalisch, per
E-Mail oder per Fax an uns übermitteln.
Beachten Sie bitte auch die kiel.de-Datenschutzerklärung.
Infos per Telefon oder Mail:
Umfassende Informationen zu allen Anliegen unter 0431 901-0.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte eine E-Mail:
- bei Fahrzeug-Zulassungs-Angelegenheiten an kfz-zulassung@kiel.de
- bei Fahrerlaubnis-Angelegenheiten an fahrerlaubnisbehoerde@kiel.de
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