Der Kieler Umweltwegweiser


Autowäsche

Eine Autowäsche, so notwendig sie ist, darf nicht auf Kosten der Umwelt stattfinden. Eine "wilde" Wäsche an Bächen, Flüssen oder Seen ist kein Kavaliersdelikt. Aber auch auf öffentlichen Straßen ist die Autowäsche mit Reinigungsmitteln durch die Abwassersatzung der Stadt Kiel verboten.

Erlaubt ist nur die Reinigung der Oberseite des Fahrzeugs mit klarem Wasser - also im Prinzip das, was ein starker Regen bewirken würde. Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Abwasser nämlich angespülte Öle, Fette, Teer, Ruß und Schwermetallstäube, die nicht so einfach in den Gully fließen dürfen. Denn dieser führt in die Regenwasserkanalisation, und das Wasser fließt damit nicht in die Kläranlage, sondern unbehandelt direkt in Bäche, Flüsse und Seen. Wagenwäschen sind nur an Plätzen erlaubt, die über einen geeigneten Abfluss verfügen.

Eine andere Möglichkeit sind die Autowaschanlagen. Achten Sie auf Anlagen, die mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet sind. Hier wird das Waschwasser umweltfreundlich wieder aufbereitet und die abgeschiedenen Schadstoffe werden sachgerecht entsorgt.

Adressen

Tiefbauamt

Stadtentwässerung, Grundstücksentwässerung

Knooper Weg 99 - 105

24116 Kiel

0431 901-4382 oder 901-4374

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3765