Der Kieler Umweltwegweiser
Rasenmäher
Die "8.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (Rasenmäherlärm-Verordnung - 8. BimSchV) ist mit Inkrafttreten der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung aufgehoben worden.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen Rasenmäher an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt
Holstenstraße 104, 24103 Kiel