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ALLRIS - Auszug

18.05.2017 - 11.14 Zukunft der Eingliederungshilfe

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Landesregierung und der kommunalen Familie dafür einzusetzen,

1. dass im Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) an der im Jahr 2007 übertragenen Zuständigkeit auf die kreisfreien Städte und Kreise festgehalten wird;

2. dass in jedem Fall durch Landesgesetz inhaltliche Steuerungsfunktionen des Landes durch Leitlinien festgelegt werden. In den Leitlinien soll beschrieben werden, wie die Leitidee einer inklusiven Kommune unter Einbeziehung sämtlicher gesellschaftlicher Gruppen und Angebote verwirklicht werden kann. Eine regelmäßige Evaluation ist vorzunehmen. In den Leitlinien sind Eckpunkte für ein Finanzierungsrahmen nach dem BTHG vorzusehen.

Die Leitlinien sollen die Möglichkeit zur vertraglichen Weiterentwicklung von Einrichtungen vorsehen, um Wohnen und Arbeit für Menschen mit Behinderung langfristig zu sichern.

Die Leitlinien sollen bei inklusiven Hilfen in Kitas, Schulen und anderen Angeboten der Regelversorgung landeseinheitliche Vorgehensweisen regeln.

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen