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ALLRIS - Auszug

16.11.2017 - 14.19 Einziehung und Umstufung von Straßen in der Landeshauptstadt Kiel, hier: Aufarbeitung des Widmungsverzeichnisses

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Das weggefallene Teilstück der Gellertstraße zwischen Wendehammer und Schützenwall wird gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Das verbleibende Teilstück wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 1).

 

  1. Der ehemalige Verlauf der Prüne zwischen Hermann-Weigmann-Straße und Schützenwall sowie die ehemalige Verbindung der Prüne zur ehemaligen Schlichtingstraße werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen (Anlage 2).

 

  1. Der ehemalige Parkplatz Prüne zwischen Zastrowstraße und Schützenwall mit Ausnahme der Parkplatzfläche Zastrowstraße   und das zurückgebaute Teilstück der ehemaligen Boninstraße zwischen Zastrowstraße und Schützenwall werden gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StrWG eingezogen. Die verbleibende Wegefläche der Boninstraße wird für den Kfz-Verkehr teileingezogen und zur beschränkt öffentlichen Straße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG umgestuft (Anlage 3).
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Abstimmung:

Einstimmig beschlossen