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ALLRIS - Auszug

12.12.2018 - 10.5 Entwicklungen bei den Kieler Bädern

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Stadtrat Stöcken berichtet über verschiedene aktuelle Entwicklungen bei den Kieler Bädern.

 

Hinsichtlich des Hörnbades teilt er mit, dass dessen Fertigstellung für die kommende Woche angekündigt sei. Anschließend werde der fertiggestellte Teil von der Bäder GmbH übernommen. Eine Eröffnung des Freizeitbereichs für die Öffentlichkeit sei frühestens am 07.01.2018 zu erwarten.

Der Saunabereich hingegen müsse noch nachgebessert werden. Dieser könne frühestens Ende Januar eröffnet werden.

 

Stadtrat Stöcken legt dar, dass für das Jahr 2019 die Erarbeitung der Planungen für die Sanierung der Schwimmhalle Schilksee vorgesehen sei. Ein Baubeginn sei dann frühestens Mitte 2020 oder eventuell erst 2021 zu erwarten. Er kündigt an, dass er einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen noch vorlegen werde.

Auf Nachfrage von Herrn Bergien (CDU) kündigt er an, dass er im März hierzu auch im Ortsbeirat Schilksee berichten werde, betont jedoch, dass die Schwimmhalle Schilksee eine Einrichtung für Interessierte aus dem ganzen Stadtgebiet sei.

Der Vorsitzende, Herr Ziesmann (FDP), regt an, mit einer Pressemitteilung die kursierenden Spekulationen im Stadtteil zu entkräften.

 

Stadtrat Stöcken berichtet, dass bei der Sprengung einer Kriegsbombe nahe des Sommerbads Katzheide auch die dortige Minigolf-Anlage mit zerstört worden sei, deren Verlegung jedoch ohnehin geplant gewesen sei. Auf Grund dieser Entwicklung könne es jedoch sein, dass der Neubau der Minigolf-Anlage vor den Arbeiten an den Schwimmbecken beginnen werde.

Die Ausschreibungsunterlagen für Baumaßnahmen im Sommerbad seien in Vorbereitung. Ob das Bad zum Sommer 2019 geöffnet werden könne, sei noch nicht sicher.

 

Stadtrat Stöcken teilt mit, dass die Verwaltung daran arbeite, eine legale Bademöglichkeit am Fördeufer in der Innenstadt zu schaffen.

 

Zudem berichtet er über die Streikdrohungen der Gewerkschaft ver.di für den Fall, dass die Bäder GmbH sich bei der Bezahlung der Beschäftigten nicht den Tarifen des TVöD nähern sollte. Er legt dar, welche Befugnisse der Geschäftsführer der Bäder GmbH habe und welche Aspekte eine Rückführung der Bäder in städtische Zuständigkeit habe.