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ALLRIS - Auszug

18.11.2021 - 12.22 Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Kiel (EZK)

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss einschließlich der mit dem Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 12.22.1 (Drs. 0854/2021) beschlossenen Änderungen (Fettdruck):

1. Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Kiel (Anlage 1) wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß §1 (6) Nr. 11 BauGB einschließlich der Abwägung über die eingegangenen Anregungen aus der öffentlichen Auslegung beschlossen (Anlage 2).

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, sukzessive für unbeplante Innenbereiche Bebauungspläne zur Steuerung des Einzelhandels gemäß den Vorgaben des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten.

 

Fahrräder und Fahrradzubehör werden nicht als „zentrenrelevante Sortimente“, sondern als „nicht zentrenrelevante Sortimente“ eingestuft.

Die Drucksache 0845/2021 wird in ihrer Anlage 1, Teil 6 von 6, Kapitel 11.2 , Tabelle 44 der Sortimentsliste für die Stadt Kiel (Kurzfassung), Seite 275 dementsprechend geändert.

 

 

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Abstimmung: Einstimmig beschlossen