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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1047/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Die vertretungsberechtigte Person der Landeshauptstadt Kiel in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH wird angewiesen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

  1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2022 der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH in der vorgelegten Form fest und genehmigt den Lagebericht.
  2. Die Gesellschafterversammlung beschließt, das Jahresergebnis von 0,- EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
  3. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung der Geschäftsführung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH für das Geschäftsjahr 2022.
  4. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Entlastung des Aufsichtsrates der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH für das Geschäftsjahr 2022.
  5. Zum Abschlussprüfer der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, gewählt.

 

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Sachverhalt/Begründung

Zu 1.-4.:

Die Gesellschafterversammlung der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH stellt gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr fest und entlastet die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat.

 

Das Städtische Krankenhaus hat eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2022 hinter sich gebracht. Die Corona-Hilfen des Bundes sind im Frühjahr bzw. Mitte des Jahres 2022 ausgelaufen, während das Aufkommen von Corona-Patient*innen sich aber bis über das Ende des Jahres hinausgezogen hat. Die Beeinträchtigungen durch vermehrte Schutzmaßnahmen, eingeschränkte Belegungsmöglichkeiten sowie Infektionswellen unter den Beschäftigten – verbunden mit einem teilweise sehr hohen, gleichzeitigen Personalausfall – haben die Ertragslage beeinträchtigt. Des Weiteren wurde die wirtschaftliche Situation durch die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Ukrainekrieges negativ beeinflusst (Lieferkettenproblematik in der Materialbeschaffung, Preissteigerungen in allen Bereichen).

 

 

Aufgrund der Hochrechnung des III. Quartals 2022 und im Hinblick auf den avisierten Verlust für das Jahr 2023 hatte die Ratsversammlung am 15. Dezember 2022 zur Stabilisierung des Krankenhauses einen Zuschuss in Höhe von bis zu 3,8 Mio. EUR bewilligt (Drs-Nr. 1057/2022).

Dank des Zuschusses konnte ein Verlust von rd. 2.764 TEUR verhindert und das Geschäftsjahr 2022 mit einem Jahresergebnis von 0,-EUR abgeschlossen werden. Der überzahlte Zuschuss wird nach Feststellung des Jahresabschlusses an die LHK zurückgezahlt.

 

Die Prüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2023 dem Jahresabschluss in der vorliegenden Form zugestimmt und der Gesellschafterversammlung empfohlen, die oben genannten Antragspunkte Nr. 1 bis 4 zu beschließen.

 

Jahresabschluss, Lagebericht und Bestätigungsvermerk 2022 sind als Anlage beigefügt.

 

 

Zu 5.:

Gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe d des Gesellschaftsvertrages wählt die Gesellschafterversammlung den Abschlussprüfer auf Vorschlag des Aufsichtsrates.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt, die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 der Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH zu wählen. Es handelt sich um die zweite Prüfung dieser Gesellschaft.

 

In Vertretung

 

 

Renate Treutel
Bürgermeisterin

 

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Anlagen

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