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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1137/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Begründung

Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 27.10.2022 / Drs. 0622/2022 hat der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit die Verwaltung beauftragt,

  • ein Entlastungspaket zu entwickeln und mit den Haushaltsberatungen beschließen zu lassen,
  • die benötigten Mittel zu kalkulieren und in den Nachtrag einzustellen,
  • dabei die Entlastungspakete des Bundes und des Landes vorrangig zu nutzen und
  • die Mittel dort einzusetzen, wo es Lücken gibt.

 

Am 15.12.2022 / Drs. 1039/2022 hat die Ratsversammlung eine schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe für Betroffene der Gas- und Energiekrise beschlossen, sofern die Entlastungspakete des Bundes und Landes nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig ankommen. Anspruchsberechtigte sind Personen und Träger von Einrichtungen, die Zuwendungsempfänger der Stadt sind, oder die durch die Energiekrise in Not geratenen Menschen helfen. Die von diesem Fonds profitierenden Träger sollen beraten werden, wie sie in Zukunft umweltfreundlich und energiesparend Energie verbrauchen können. Dem Finanz- und Sozialausschuss soll monatlich berichtet werden. Das zu entwickelnde Verfahren soll schnelle unbürokratische Hilfe leisten.

 

 

Hierzu wurde für den „Kieler Härtefallfonds“ eine Summe in Höhe von 1.000.000 €uro im Haushalt hinterlegt.

 

In dem Fonds zur Abdeckung sozialer Härten insbesondere zur Abmilderung der Folgen gestiegener Energiepreise wurde der Landeshauptstadt Kiel gemäß Billigkeitsrichtlinie eine Summe in Höhe von 557.700 € für diesen Zweck zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel wurden von der Landeshauptstadt Kiel in voller Höhe abgerufen.

 

Das Land Schleswig-Holstein teilte mit, das in dem o.g. Fonds weitere Mittel in Höhe von   298.900 € noch zur Verfügung stünden.

 

Auch dieser Betrag wurde von der Landeshauptstadt Kiel in Gänze abgerufen, da eine stetig wachsende Nachfrage von zu fördernden Projekten zu verzeichnen war.

 

Mit Abruf dieser letzten „Charge“ ist der Fonds des Landes finanziell ausgeschöpft.

 

Die Billigkeitsrichtlinie des Landes legte ursprünglich eine Umsetzung der Projekte bis zum 30.09.2023 fest. Diese Frist wurde aber zwischenzeitlich durch das Land bis zum 31.03.2024 verlängert. Dies ermöglicht es den Zuwendungsempfänger*innen, begonnene Projekte weiterhin gut für Ihre Zielgruppen umzusetzen.

 

Innerhalb eines dezernatsübergreifenden Arbeitskreises wurden die eingebrachten Anträge beraten und entschieden.

 

In der folgenden Tabelle wird der Stand der Mittel zum Stichtag 27.10.2023 wiedergegeben.

 

Härtefallfonds des Landes SH

 

 

856.600 €

Stand 27.10.2023

 

 

 

es stehen noch
zur Verfügung

 

 

226.100 €

 

 

 

 

Summe für bewilligte Projekte

 

 

630.500 €

 

Es gehen regelmäßig neue Anträge ein. Mit der Verlängerung des Projektzeitrahmens werden die Landesmittel verbraucht werden.

 

Der „Kieler Härtefallfonds“, der durch die Ratsversammlung beschlossen worden ist, steht weiterhin zur Verfügung, da laut Beschluss die Entlastungspakete des Bundes und des Landes vorrangig zu nutzen sind.

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

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