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ALLRIS - Drucksache

Antrag eines Beirates - 0968/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

Beschlüsse:

 

Datum

Beirat für Seniorinnen und Senioren

07.09.2023

 

Abstimmung: Einstimmig

 

Antrag:

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren bittet die Landeshauptstadt Kiel, alle derzeit geltenden Bestimmungen, Projekte (s. z.B. Impuls 2030 u.a.) und Überlegungen aufzugreifen, um Einrichtungen der Solitären Kurzzeitpflege zu fördern.

 

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Sachverhalt/Begründung

Der Beirat für Seniorinnen und Senioren spricht sich für die uneingeschränkte Unterstützung von Projekten und Einrichtungen (z.B. Pflegehotels) der Solitären Kurzzeitpflege aus.

Nach einer Krankenhausbehandlung oder zur Entlastung pflegender Angehöriger besteht häufig ein hoher Bedarf, die persönliche und häusliche Lebenssituation an die veränderte gesundheitliche Situation des zu Pflegenden bzw. dessen Angehörigen anzupassen.

Dies betrifft vor allem ältere Menschen. Es müssen der aktuelle Versorgungsbedarf, die individuellen Ressourcen und der perspektivische Hilfebedarf im Kontext von formellen und informellen Unterstützungspotentialen geklärt werden. Die Solitäre Kurzzeitpflege kann dabei wichtige Aufgaben im pflegerischen Versorgungssystem z.B. nach einer akuten Krankenhausbehandlung übernehmen und den vorherrschenden Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen und Personal abmildern.

Sie unterstützt für eine begrenzte Zeit die Pflegesituation bis zur Rückkehr in die eigene Häuslichkeit, vermeidet eine mögliche Wiederaufnahme ins Krankenhaus und dient oft der Vorbereitung auf eine Rehabilitationsmaßnahme als Anschlussheilbehandlung. Darüber hinaus ist die Solitäre Kurzzeitpflege sehr gut geeignet, die häufig fast selbstverständliche Überleitung von Kurzzeit- in die vollstationäre Pflege zu vermeiden.

Die Solitäre Kurzzeitpflege soll pflegende Angehörige entlasten.

Dieser ganz wichtige und zunehmend problematische Aspekt häuslicher Pflege darf nicht aus dem Fokus gerate, findet doch der größte Teil der geleisteten Pflegemaßnahmen im häuslichen Bereich durch Angehörige statt.

Sie sichert die pflegerisch-medizinische Versorgung sowohl für Personen, bei denen bereits ein langfristiger Unterstützungsbedarf im Sinne des SGB XI festgestellt worden ist als auch für Personen, bei denen der Pflegebedarf nur vorübergehend besteht.

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Karl Stanjek      f. d. R. Maria Rudolph

Vorsitzender des Beirates     Geschäftsführerin des Beirates

für Seniorinnen und Senioren    für Seniorinnen und Senioren

 

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