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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1281/2023

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Beratungsfolge

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Antrag

 

Die in der Anlage beigefügte Förderrichtlinie von 2023 zum „Konzept zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen“ wird in inhaltlich unveränderter Form verlängert.

 

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Sachverhalt/Begründung

 

Mit den Vorlagen "Gründachprogramm für Kiel" vom 10.06.2021 (Drucksache 0512/2021) und vom 16.09.2021 (Drucksache 0667/2021) wurde das Konzept und die Förderrichtlinie zur Förde-rung von Dach- und Fassadenbegrünungen in Kiel beschlossen.

Gebäudebegrünungen haben eine positive Wirkung auf die Biodiversität sowie den Energiever-brauch und binden in nachweisbarem Umfang auch CO2 und Schadstoffe. Dachbegrünungen wirken sich zudem positiv auf die Niederschlagswasserrückhaltung aus, was gerade bei Starkre-genereignissen von großem Vorteil ist. Insbesondere jedoch wirken sich Dach- und Fassadenbe-grünungen positiv auf das Stadtklima aus. Die zunehmende Versiegelung sowie steigende Tempe-raturen durch den Klimawandel führen in den Innenstädten zu einer fortschreitenden Erwärmung. Die von Gebäudebegrünungen gelieferte Verdunstungskühlung kann dieser Erwärmung entge-genwirken. Durch das Förderprogramm sollen gerade jene Gebäude begrünt werden, die nicht im Rahmen von Bauleitverfahren dazu verpflichtet werden können, also z.B. Bestandsgebäude in stark versiegelten Gebieten.

 

Im Rahmen des Konzeptes stellt die Landeshauptstadt Kiel von 2021 bis 2025 jährlich 100.000 EUR für die Förderung von freiwillig begrünten Dächern und Fassaden zur Verfügung. Dadurch soll u.a. eine Annäherung an das gesetzte Ziel von 1 ha freiwillig begrünter Dächer bis zum Jahr 2025 erfolgen. Die Grundlage der Förderung bildet die Förderrichtlinie, die sich an die Gebäudeeigentümer*innen richtet und die zum 31.12.2023 ausläuft.

Seit Beginn der Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen ab Juni 2021 wurden ca. 2.300 m² Dachfläche und ca. 70 m² Fassadenfläche auf freiwilliger Basis begrünt bzw. es wurden bei der Landeshauptstadt Kiel Förderanträge für die Begrünung der Flächen gestellt.

Um sich dem gesetzten Ziel weiter zu nähern, ist eine Verlängerung der Förderrichtlinie erforder-lich.

Insbesondere die für das Jahr 2024 im Rahmen des Förderprogramms geplante verstärkte Öf-fentlichkeitsarbeit soll dazu beitragen, dass das Förderprogramm noch bekannter wird, sich weiter etabliert und somit die Anzahl der Förderanträge bzw. der ausgeführten Gebäudebegrünungen weiter zunimmt. Bereits 2023 konnte eine deutliche Zunahme der Nachfrage (Antragstellungen) im Vergleich zu 2022 erreicht werden.

 

Erklärt werden kann die Zunahme im laufenden Jahr auch damit, dass im Rahmen der Anpas-sung der Förderrichtlinie 2023 sowohl der Fördersatz erhöht wurde, als auch nun die Möglichkeit zur Ausführung in Eigenleistung besteht. Aufgrund der positiven Rückmeldungen und Erfahrung soll die Förderrichtlinie 2024 unverändert fortgeschrieben werden.

 

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

 

 

 

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Anlagen

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