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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0250/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Der vorgeschlagenen Geschäftsordnung wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Die Kreise und kreisfreien Städte koordinieren nach § 5 des Psychisch-Kranken-Gesetztes Schleswig-Holstein (PsychKG) die Unterstützungsangebote für psychisch kranke Menschen und richten zu diesem Zweck Arbeitskreise für gemeindenahe Psychiatrie ein. Auf diese Weise soll eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt und regionale Versorgungslücken oder Aufgabenüberschneidungen im Bereich der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen vermieden werden. Dazu streben die Arbeitskreise die Zusammenarbeit mit allen Verbünden und Netzwerken an. Die Geschäftsführung der Arbeitskreise liegt bei den Sozialpsychiatrischen Diensten der Kreise und kreisfreien Städte.

 

Die oberste Landesgesundheitsbehörde erlässt eine Empfehlung zur Zusammensetzung der Arbeitskreise. Die dort benannten Vertretungen finden sich in dem Entwurf der Geschäftsordnung für die LH Kiel wieder. Darüber hinaus kann der Arbeitskreis Gäste zu den Sitzungen einladen.

 

Im Expertengremium wurde auch die Zusammenarbeit im Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie thematisiert. Die Ergebnisse werden in der Geschäftsordnung aufgegriffen.

 

Die Geschäftsordnung wurde dem Ausschuss bereits am 23.03.2017 zur Diskussion vorgelegt, um zu erreichen, dass auch diese Aufgabe, die der Stadt zur Erteilung nach Weisung übertragen ist, wegen ihrer Bedeutung durch die Selbstverwaltung gebilligt wird. Die dort formulierten Änderungswünsche wurden – soweit rechtlich möglich – eingearbeitet.

 

 

 

 

 

Gerwin Stöcken

Stadtrat

 

 

Anlage:

Geschäftsordnung

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Anlagen

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