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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0385/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

1.            Der vertieften Untersuchung der gutachterlich vorgeschlagenen Varianten als zweiter Stufe (Vorplanung) der Machbarkeitsstudie zur 2. Erschließung des Entwicklungsgebietes Holtenau Ost wird gemäß dem in der Anlage vorgelegten Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie zugestimmt.

Dies sind im Einzelnen:

  • eine den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechende B-Variante (mit den Elementen von B3), die über eine anbaufreie Neubautrasse („Ortsumgehung Holtenau“) südlich der Landebahn direkt an die B 503 anschließt und auch eine Verbindung nach Altenholz-Stift ermöglicht,

 

  • sämtliche Varianten sowie deren Untervarianten, die eine Nutzung der Gemeindestraßen Immelmannstraße und/oder Lilienthalstraße vorsehen als „Baukastensystem“ jeweils mit Anschluss an eine anbaufreie Neubautrasse („Ortsumgehung Holtenau“) südlich der Landebahn:

 

-          H1 – Führung des Verkehrs in beiden Richtungen über die Immelmannstraße,

-          H2 – Führung des Verkehrs in beiden Richtungen über die Lilienthalstraße,

-          jeweils optional mit Kreisverkehr(en) an deren südlichem Ende (H1K, H2K),

-          jeweils optional mit separater Zufahrt in Richtung Holtenau Ost direkt vom Holtenauer Knoten (gemäß Variante H2E) oder als Zufahrt aus dem Verflechtungsstreifen (gemäß Variante HB), Führung über Immelmannstraße bzw. Lilienthalstraße dann nur in Südrichtung sowie die

-          Kombination der Varianten H1(K) und H2(K) mit Verkehrsführung nach Norden über die Immelmannstraße  und nach Süden über die Lilienthalstraße, ebenfalls optional mit Kreisverkehrsplatz/-plätzen.

2.            Die übrigen Varianten der ersten Stufe der Machbarkeitsstudie sollen nicht weiter vertieft untersucht werden.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

1. Anlass

Auf Grundlage der von der Ratsversammlung beschlossenen Entwicklung Holtenau Ost (Drs. 0234/2016) ist eine entsprechende verkehrliche Erschließung des Gebietes sicherzustellen. Die vorhandene Erschließung für den Kfz-Verkehr ausschließlich über die Straße Schusterkrug wird als nicht ausreichend angesehen, da dadurch prognostisch der Straßenzug Schusterkrug / Boelckestraße bis an die Kapazitätsgrenzen ausgelastet und so das Entwicklungsgebiet nicht zuverlässig und leistungsfähig sowie bei Baumaßnahmen bzw. in Havariefällen nicht redundant angebunden wäre.

 

2. Planung

In der ersten Stufe der anliegenden Machbarkeitsstudie eines Gutachterbüros wurden 18 denkbare Varianten r die Erschließung des Areals Holtenau Ost vergleichend untersucht. Hierbei wurden die Verkehrsarten Kfz, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr berücksichtigt. Darauf aufbauend erfolgte eine Bewertung der Varianten (Abschätzung auf Grundlage vorhandener Unterlagen) mit städtebaulichen Belangen und Umweltbelangen. Die Ergebnisse sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

3. Beteiligungen

Die Ergebnisse der ersten Stufe der Machbarkeitsstudie wurden am 29.03.2017 dem Planungsbeirat Holtenau Ost in öffentlicher Sitzung sowie am 04.04.2017 den Ortsbeiräten Holtenau und Pries/Friedrichsort in einer gemeinsamen öffentlichen Sitzung präsentiert.

 

Der Ortsbeirat Pries/Friedrichsort hat dem weiteren Vorgehen in Bezug auf den Verzicht auf eine vertiefte Untersuchung der Nord-Varianten A1 (Airpark) und D1 (Diekmissen) zugestimmt. Zur Frage eines Verzichts auf eine vertiefte Untersuchung der Varianten B4 und H3 bis H6 hat er sich mangels Betroffenheit enthalten.

 

Der direkte Anschluss an die Bundesstraße mit einem Brückenbauwerk über die Bundesstraße (Varianten B1 und B2) mit einem Konflikt in Bezug auf die genehmigte Nutzung des Landeplatzes soll weiter verfolgt werden. Dabei sollen die notwendigen Standards für die beabsichtigte weitere Nutzung dahingehend überprüft werden, wie die erforderlichen Bauwerke für diese Varianten ermöglicht werden können.

 

Der Ortsbeirat Holtenau wird sein abschließendes Votum zur vertieften Untersuchung der gutachterlich vorgeschlagenen Varianten in seiner Sitzung am 02.05.2017 abgeben. Das Ergebnis wird dem Bauausschuss mündlich mitgeteilt.

 

4. Weiteres Vorgehen

Als weiteres Vorgehen sollen in der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie die entsprechenden Vorplanungen (Vorentwürfe nach HOAI) der vorgeschlagenen Varianten bzw. der Variantenbausteine erstellt werden.

Auf Basis der dann vorliegenden Ergebnisse sind anschließend mit dem Straßenbaulastträger der B 503 Gespräche über die Möglichkeiten eines direkten Anschlusses an die B 503 zu führen.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

 

 

Peter Todeskino

rgermeister

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