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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0831/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Grundsatzbeschluss Masterplan Mobilität

Die Ziele und Handlungsstrategien des Masterplanes Mobilität für die KielRegion werden in Form des vorgelegten Gesamtberichts beschlossen.

 

  1. Beschluss Umsetzungsmanagement

Die Etablierung eines Regionalen Mobilitätsmanagements (Maßnahmensteckbrief D1.1) unter dem Dach der KielRegion GmbH wird beschlossen, um die Umsetzung des Masterplanes Mobilität in der KielRegion sicherzustellen.

 

  1. Bereitstellung von Projektmitteln für die Maßnahmenumsetzung

Die Bereitstellung von jährlich jeweils 70.000 € r die Jahre 2018, 2019 und 2020 Eigenmittel im Haushaltsplan der LH Kiel r die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Masterplan Mobilität wird beschlossen.

 

Die Beschlussvorschläge werden gleichlautend auch in den Ausschüssen und Kreistagen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön beraten.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Grundsatzbeschluss

 

Im Mai 2016 begann die Erarbeitung des Masterplanes Mobilität (Drs. 0550/2016), der im Rahmen des Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) als Leitprojekt der KielRegion definiert wurde. Mit der Bearbeitung wurde nach öffentlicher Ausschreibung und Vergabe das Gutachterteam, bestehend aus der Planersocietät aus Dortmund/Bremen gemeinsam mit den Büros Gertz Gutsche Rümenapp (Hamburg) und urbanus (Lübeck), beauftragt. Der Masterplan wurde als Klimaschutzteilkonzept Mobilität durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. Nach der Entwicklung der Ziele (Drs. 0869/2016), der Erstellung des Zwischenberichts (Drs. 0160/2017) und einer breit aufgestellten Beteiligung liegt jetzt ein umsetzungsorientiertes Handlungskonzept (siehe Anlage 1) vor. Das Handlungskonzept umfasst ein Zielkonzept, Handlungsstrategien und über 70 konkrete Maßnahmensteckbriefe für die Bereiche Fußverkehr, Radverkehr, integrierte Planung, starke Achsen, Zubringer, Fördeschifffahrt, Nutzen statt Besitzen, Wirtschaftsverkehr, CO2-neutrale Antriebe, Kommunikation, Mobilitätsmanagement und Verkehrssicherheit. Die Ziele und Handlungsempfehlungen wurden mit denjenigen des Masterplans 100% Klimaschutz (Drs. 0683/2017) abgestimmt. Über die Empfehlungen, die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Weiterführung und Organisation wird gesondert beraten.

 

Ein zentrales Ergebnis des Masterplanes ist der Wunsch der beteiligten Akteure, die erarbeiteten Maßnahmen zügig umzusetzen und ein gemeinsames Mobilitätsmanagement in der Region zu etablieren, um die Zusammenarbeit zu stärken. Dies entspricht auch der Empfehlung des Gutachters (s. Kap. 5, Masterplan Mobilität). Dafür sollen schon existierende und gut funktionierende Strukturen genutzt und keine Doppelstrukturen aufgebaut werden. Hauptaufgabe eines Regionalen Mobilitätsmanagements ist die Koordination und Organisation der umzusetzenden Maßnahmen. Dazu zählen insbesondere auch die Recherche von Finanzierungsmöglichkeiten und die Beantragung von Fördermitteln.

 

Download Gesamtbericht Masterplan Mobilität: www.kielregion.de/mobil

 

  1. Beschluss Umsetzungsmanagement

 

Mit dem Masterplan Mobilität zeichnen sich erste erfolgreiche Ansätze regional ausgerichteter Planungen, Initiativen und Kooperationen im Bereich Mobilität ab. Es wurde deutlich, dass für die Bearbeitung gemeinsamer regionaler Projekte regionale, fachübergreifende Strukturen benötigt werden. Das Gutachterbüro hat mit erheblichem personellem Aufwand die Erarbeitung des Masterplanes und den Prozess insgesamt vorangebracht. Um die Dynamik des Prozesses aufrecht zu erhalten und um die Ergebnisse des Masterplanes nutzbar zu machen, ist ein auf den Masterplan aufbauendes Regionales Mobilitätsmanagement sinnvoll. Dieses sichert eine kontinuierliche und effektive Fortsetzung des Prozesses hin zu einer modernen Mobilität in der KielRegion und die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse. Ferner eröffnet das Regionale Mobilitätsmanagement die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen mit zentraler Bedeutung durch eine Sachmittelförderung.

 

Inhaltlich umfasst der Ansatz des Regionalen Mobilitätsmanagements die organisatorische Weiterführung der regionalen Zusammenarbeit im Bereich der Mobilität. Vorbehaltlich der Bewilligung und Förderentscheidung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wird das Regionale Mobilitätsmanagement mit 65% bezuschusst (die zweijährige Förderung beträgt 65% für Personalkosten und Sachausgaben mit Verlängerungsmöglichkeit im dritten Jahr und einerrderung von 40%). Ein entsprechender Antrag wäre durch die KielRegion GmbH in Abstimmung mit den Verwaltungen der Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde sowie der Landeshauptstadt Kiel zeitnah zu erarbeiten. Angesichts der Bearbeitungszeiten des Fördermittelgebers kann ein Regionales Mobilitätsmanagement frühestens im April 2018 starten.

 

r die Landeshauptstadt Kiel ergäbe sich für 2018 über die Beteiligung nach Gesellschafteranteilen an der KielRegion GmbH ein finanzieller Anteil in Höhe von rund 28.000 , in 2019 in Höhe von rund 34.000 €, in 2020 in Höhe von rund 48.000 und in 2021 von rund 13.000 €.

 

 

  1. Bereitstellung von Projektmitteln für die Maßnahmenumsetzung

 

Im Masterplan Mobilität sind mehr als 70 Maßnahmen erarbeitet und beschrieben worden. Aufgabe des Regionalen Mobilitätsmanagements ist es, die Umsetzung der Maßnahmen zügig voran zu bringen.

Ein Vorschlag für Maßnahmen, die im Rahmen des Regionalen Mobilitätsmanagements als erstes umgesetzt werden sollen, befindet sich im Anhang (Anlage 2). Der Vorschlag orientiert sich an der Priorisierung der Maßnahmen im Masterplan Mobilität für die KielRegion.

 

Bauliche Maßnahmen (Investitionen) sind nicht im Vorschlag enthalten, da diese zuchst geplant werden müssen und die Finanzierung mit den Baulastträgern geklärt werden muss.

 

Maßnahmen für den öffentlichen Verkehr sind ebenfalls nicht aufgeführt, da diese in den Zuständigkeitsbereich der ÖPNV-Aufgabenträger der Kreise, der LH Kiel sowie des Landes fallen. Im Rahmen des Regionalen Mobilitätsmanagements erfolgt hier eine kontinuierliche inhaltliche Abstimmung.

 

r die verschiedenen Maßnahmen wird geprüft, welche Fördermittel eingeworben werden können.

 

Um die Beteiligung der Landeshauptstadt Kiel an der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen sicherzustellen, schlägt die Verwaltung vor, Eigenmittel in Höhe von 70.000 r 2018, 2019 und 2020 einzustellen.

 

Vor einer Beteiligung der LH Kiel an einer Maßnahme hat eine Befassung durch die Gremien der LH Kiel zu erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass sich die LH Kiel nur nach eingehender Beratung und Beschlussfassung an Projekten beteiligt und Eigenmittel bereit stellt.

 

In Vertretung

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

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Anlagen

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