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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0802/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Dem Jahresabschluss 2015 mit Lagebericht und dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes wird nach § 95n Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) zugestimmt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.606.027,95 € wird als Jahresfehlbetrag gem. § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 und der Lagebericht wurden in seiner endgültigen Fassung dem Rechnungsprüfungsamt im März zur Prüfung vorgelegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat seine Bemerkungen nach § 95n Abs. 2 GO in einem Schlussbericht zusammengefasst.

 

Nach § 95n Abs. 3 GO beschließt die Ratsversammlung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Das Jahr 2015 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresfehlbetrag von 3.606.027,95 € ab. Eine Ergebnisrücklage, die als Puffer für Jahresfehlbeträge dienen soll, steht nicht mehr zur Verfügung. Soweit ein Ausgleich über die Ergebnisrücklage nicht mehr möglich ist, wird der Jahresfehlbetrag nach § 26 Abs. 4 GemHVO-Doppik vorgetragen. Ein vorgetragener Jahresfehlbetrag kann nach fünf Jahren zu Lasten der Allgemeinen Rücklage (Eigenkapital) ausgeglichen werden. Die allgemeine Rücklage beträgt zum 31.12.2015 rund 404 Mio. €. Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Jahresfehlbeträge der Vorjahre beträgt das Eigenkapital zum 31.12.2015 rund 160,5 Mio. €.

 

Alles Weitere ergibt sich aus dem Jahresabschluss mit Lagebericht sowie dem Schlussbericht.

 

 

 

 

Wolfgang Röttgers

Stadtrat

 

Hinweise:

- Die Anlagen zu dieser Vorlage sind im Ratsinformationssystem ALLRIS einsehbar.

- Die Ratsfraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Anlage in Papierform.

- Weitere Papierexemplare können im Fachamt angefordert werden ( 901-1721).

 

 

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Anlagen

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