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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0517/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

a)   Einige Mitglieder sind gemäß Geschäftsordnung des Kommunalen Beirats der SWK AG in der Fassung vom 03.12.2013 bereits dadurch ausgeschieden, weil sie nicht mehr der Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel angehören. Klarstellend wird die Benennung folgender Mitglieder des Kommunalen Beirats der Stadtwerke Kiel AG jedoch wie folgt aufgehoben.

 

Mitglied

Ersatzmitglied

 

1. Herr Wolfgang Schulz

1. Frau Lisa Yilmaz

2. Ratsherr Hans-Werner Tovar

2. Herr Rüdiger Karschau

3. Ratsfrau Gesa Langfeldt

3. Herr Achim Heinrichs

4. Ratsherr Michael Frey

4. Herr Lutz Könner

5. Ratsfrau Constance Prange

5. Ratsherr Robert Vollborn

6. Ratsfrau Sigrid Schröter

6. Ratsfrau Elisabeth Pier

7. Ratsfrau Dr. Martina Baum

 

7. Herr Lutz Oschmann.

 

b)   Als neue Mitglieder aus dem Kreise der Ratsversammlung werden benannt:

 

Mitglied

Ersatzmitglied

1. Ratsherr Daniel Pollmann (SPD)

1. Ratsherr Dr. Hans-Friedrich Traulsen (SPD)

2. Ratsherr Michael Frey (CDU)

2. Ratsherr Stefan Kruber (CDU)

3. Ratsherr Arne Stenger (GRÜNE)

3. Herr Oliver Voigt (GRÜNE),
Christianistraße 24, 24113 Kiel

 

4. Ratsfrau Gesa Langfeldt (SPD)

4. Ratsfrau Astrid Leßmann (SPD)

5. Ratsfrau Constance Prange (CDU)

5. Ratsfrau Sigrid Schröter (CDU)

6. Ratsfrau Dr. Martina Baum (GRÜNE)

6. Ratsfrau Bettina Aust (GRÜNE)

7. Herr Thomas Herrmann (LINKE),

   Kichhofallee 14,

   24103 Kiel

7. Ratsherr Stefan Rudau (LINKE)

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Dem Kommunalen Beirat der Stadtwerke AG gehören gemäß Geschäftsordnung vom 03.12.2013 folgende Mitglieder an:

-          die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel,

-          7 Vertreter / Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung,

-          die Vorstände der Stadtwerke Kiel AG,

-          die Werkleitung des Eigenbetrieb Beteiligungen der Landeshauptstadt Kiel und

-          Vertreter / Vertreterinnen der größten / wichtigsten Gemeinden und Ämter im Netzgebiet der Stadtwerke Kiel AG auf Vorschlag der Stadtwerke Kiel AG.

 

Der Kommunale Beirat der Stadtwerke Kiel AG dient dem Informations- und Meinungsaustausch und ist kein satzungsgemäßes Organ der Stadtwerke Kiel AG. Er wird jedoch von dem Unternehmen aus betreut.

Der Beirat tagt in der Regel ein- bis zweimal im Jahr. Die letzte Sitzung fand am 01.11.2017 statt.

 

Mit dem hier vorgelegten Beschluss soll der neuen Ratsversammlung einerseits Gelegenheit zu einer Neubenennung gegeben werden. Andererseits sind einige Vertreter entsprechend der Regelung in der Geschäftsordnung des Kommunalen Beirats der Stadtwerke Kiel AG bereits dadurch ausgeschieden, dass sie nicht mehr Mitglied der neuen Ratsversammlung sind. Aus Gründen der Klarheit wurden die nach der Kommunalwahl bereits ausgeschiedenen Mitglieder unter Antragspunkt a) noch einmal aufgelistet.

 

Entsprechend Antragspunkt b) sind für den Kommunalen Beirat der Stadtwerke Kiel AG 7 Vertreter / Vertreterinnen der Kieler Ratsversammlung zu benennen. Die gleichzeitige Benennung eines Ersatzmitgliedes wird empfohlen.

 

Das OVG Schleswig hat in dem Urteil vom 06.12.2017 (Az.: 3 LB 11/17) festgestellt, dass für die Benennung und Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Beiräte oder vergleichbarer Gremien § 15 des „Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst“ (GstG) anzuwenden ist und dementsprechend Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden sollen. Dies gilt sowohl für die Mitglieder als auch für die Ersatzmitglieder. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, sofern es sich um einen atypischen Fall handelt, der regelmäßig nur dann gegeben wäre, wenn bei Beachtung der Geschlechterparität geeignete Bewerberinnen und Bewerber nicht oder nicht in ausreichender Zahl gefunden werden könnten. Sofern ein Benennungs- oder Entsendungsrecht für eine ungerade Anzahl von Mitgliedern besteht, sind hier gem. § 15 Abs. 1 S.3 GstG Frauen und Männer alternierend zu berücksichtigen.

 

Das bedeutet, dass aufgrund der bisherigen Besetzung mit vier Frauen und drei Männern nunmehr drei Frauen und vier Männer zu bestimmen sind. Um die Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes auch im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds zu erfüllen, gelten für die Benennung des Ersatzmitgliedes die gleichen Vorgaben wie für das Mitglied.

 

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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