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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0461/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

Die beigefügte Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

Die Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art vom 07.08.2001 ist nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 12.07.2001 am 01.01.2002 in Kraft getreten.

 

Zu der vorgenannten Satzung sind einige redaktionelle Anpassungen insbesondere hinsichtlich der Vorschriften zum Landesdatenschutzgesetz (LDSG) sowie dem Bundesmeldegesetz (BMG) erforderlich.

 

Das Landesdatenschutzgesetz wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert, daher sind die entsprechenden Paragraphen in § 6 Abs. 1 der Satzung aufzunehmen. Ebenso ist u. a. eine Anpassung in § 6 Abs. 2 vorzunehmen, da zum 01.11.2015 das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten ist und damit das Landesmeldegesetz (LMG) abgelöst hat. Ebenfalls ist die Bezeichnung Kämmerei- und Steueramt auf Amt für Finanzwirtschaft in mehreren Paragrafen zu ändern.

 

In diesem Zusammenhang wird auf § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) hingewiesen, wonach eine Satzung 20 Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit verliert.

 

 

 

 

Dr. Ulf Kämpfer

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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