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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 1078/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Zugestimmt wird dem auf vier Jahre modellhaft befristeten Einsatz von pädagogischen Zusatzkräften in den Eingangsstufen der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und der Fröbelschule zum Schuljahr 2019/2020 (01.08.2019 bis 31.07.2022).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2019 Mittel in Höhe von 175.000 €,r die Jahre 2020 und 2021 Mittel in Höhe von 630.000 € und in 2022 Mittel in Höhe von 367.500  in den Haushalt einzustellen.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

  1. Hintergrund

 

Die „Entwicklungsstrategie Gaarden hoch 10“ der Landeshauptstadt Kiel beschreibt unter der Überschrift „Gaarden macht (gute) Schule!“ Bedingungen für die Optimierung erfolgreicher Bildungsbiografien im Stadtteil.

 

Die Problembelastung der in Gaarden-Ost lebenden Familien ist durch Faktoren wie Armut und Migration im innerstädtischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Zwei von drei Kindern gelten als arm[1]. Die HCA und die Fröbelschule beziffern den Migrationshintergrund der Familien auf ca. 80 %. Im Schuljahr 2016/2017 lag der Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler an der HCA bei 43 % und an der Fröbelschule bei 41 %[2]. Die hohe Anzahl von Zu-, Um- und Fortzügen bestimmter Personengruppen stellen die Systeme Schule und Jugendhilfe gleichermaßen vor Herausforderungen. Seit 2015/2016 ist die Bevölkerungszahl im Stadtteil insbesondere durch Zuzüge von geflüchteten Menschen sowie durch Angehörige der Balkanstaaten gestiegen.

Die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 SGBVIII liegt in Gaarden mit einer Hilfedichte von 10,5 weit über dem Durchschnitt (Hilfedichte im gesamten Stadtgebiet = 3,3).[3]

Um Familien mit geeigneten und notwendigen Hilfen frühzeitig zu erreichen, bedarf es eines niedrigschwelligen Zugangs. Das Jugendamt hat in den letzten Jahren insbesondere im Stadtteil Gaarden positive Erfahrungen in der Kooperation mit Regeleinrichtungen gesammelt. Eine Auswertung sozialraumorientierter Angebote der Jugendhilfe zeigte auf, dass eine Investition in präventive Hilfen bereits mittelfristig quantitativ wie qualitativ gewünschte Wirkungen entfaltet (Drucksache 0976/2016).

Der seit dem Schuljahr 2015/2016 kommunal engmaschig begleitete Einsatz landesmittelfinanzierter schulischer Assistenz hat sich ebenfalls als erfolgreich erwiesen (Drucksache 0628/2017).

In Fachdiskussionen und im Workshop „Gaarden hoch 10“ empfahlen sozial-, jugend- und bildungspolitische Akteure und institutionelle Vertretungen des Stadtteils: Im Rahmen eines Modellprojektes sollen die Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule und die Fröbelschule in den ersten Klassen beim Aufbau von multiprofessionellen Teams unterstützt werden (zusätzliche Personen im täglichen Unterricht in den Schulklassen mit verschiedenen Kompetenzen im Vormittagsbereich).“

 

Die Ratsversammlung hat am 20.09.2018 dem Antrag des Ortsbeirates Gaarden zugestimmt, in dem es heißt: „(…) Zum Schulbereich a) Die Einführung von je einem Assistenten/einer Assistentin für jede erste und zweite Klasse an den Grundschulen in Gaarden kann nicht warten (…)“ (Drucksache 0359/2018).

 

Das Jugendamt hat auftragsgemäß ein Konzept (siehe Anlage) entwickelt und dieses mit dem Amt für Schulen, den Schulen und dem Schulamt abgestimmt. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen wurden geprüft. Die juristische Expertise beschreibt, dass ein Ausschreibeverfahren in Anbetracht der Förderhöhe, der spezifischen Bedarfe und der an Schule vorhandenen Gegebenheiten nicht erforderlich ist.

 

 

  1. Grundidee

 

Insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien benötigen eine Unterstützung, die gelingende Teilhabe von Anfang an ermöglicht. Um nicht beim Start in den bedeutsamen Lebensabschnitt Verunsicherung oder Ausgrenzung - beispielsweise durch sprachliche oder materielle Hürden - zu erleben, will die Jugendhilfe mit dem Modellprojekt einen wichtigen Beitrag leisten. Jedes Kind soll mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedarfen wahr- und angenommen werden. Die Einstiegsbegleitung durch pädagogische Zusatzkräfte unterstützt die Kinder und deren Familien kontinuierlich. Der Einsatz der Kräfte schließt eine Lücke in der Eingangsstufe, in dem die Hilfe sowohl systemstärkend als auch einzelfallbezogen wirken darf und soll.

 

 

  1. Kooperation

 

Das Jugendamt ist im Modellprojektrahmen Kooperationspartner der Hans-Christian-Andersen-Schule und der Fröbelschule. Innerhalb des Jugendamtes sind wesentliche Akteure die Abteilungen Schulsozialarbeit, der Allgemeinen Sozialdienst sowie die Jugendhilfeplanung. Das Schulamt und die Schulleitungen sind maßgeblich beteiligt. Das Bildungsministerium ist informiert. Die Auswertungsergebnisse werden zur Verfügung gestellt, um in die konzeptionelle Ausrichtung des Bildungsbonus einfließen zu können.

 

Zu den Beteiligten gehört an der Hans-Christian-Andersen-Stadtteilschule der Träger „inab - Ausbildungs- und Beschäftigungsgesellschaft des bfw mbH“, der im gebundenen Ganztag am Schulstandort pädagogische Kräfte bereitstellt. Die Einstellung und Begleitung des Personals an der HCA erfolgt durch die inab.

 

An der Fröbelschule wird der öffentliche Träger (Jugendamt, Schulsozialarbeit, 54.4.) die Einstellung und Begleitung der Zweitkräfte während der Modelllaufzeit übernehmen.

 

Schule und Jugendhilfe stimmen überein, dass Synergieeffekte, die die jeweils vorhandenen Strukturen dieser zwei Träger bieten, zu nutzen sind. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, geeignetes Personal durch Zusatzstunden einzusetzen und damit die Zahl der bereits vorhandenen Kräfte an Schule überschaubar zu halten. Einarbeitungszeiten werden verkürzt. Die Schülerinnen und Schüler und deren Familien treffen auf bewährtes Personal.

 

 

  1. Eckwerte zu Laufzeit, Personaleinsatz, Umfang, Finanzierung und Steuerung

 

Beginn ist das Schuljahr 2019/2020; Ende ist das Schuljahr 2022/23.

 

Jede erste Klasse erhält eine pädagogische Zusatzkraft, die die Kinder täglich beim Ankommen begleitet und die volle Unterrichtszeit am Vormittag abdeckt.

Im aktuell laufenden Schuljahr werden an den beiden Grundschulen in den ersten zwei Klassenstufen 310 Schülerinnen und Schüler in 13 Klassen unterrichtet[4]. Hinzu kommen insgesamt fünf DaZ-Klassen. Ausgehend von annähernd gleichbleibenden Anmeldezahlen im Schuljahr 2019/2020 werden bei Einsatz jeweils einer Person in den ersten Klassen und in den DaZ-Klassen an beiden Schulstandorten zwölf Kräfte benötigt. Zum Schuljahr 2020/21 werden prognostisch sechs weitere Personen gebraucht, die die dann neuen Erstklässler begleiten. Zum Schuljahr 2021/22 vollzieht sich ein Turnuswechsel, so dass der Einschulungsjahrgang von den in 2019/20 gestarteten Kräften begleitet wird.

Zur Sicherstellung wesentlicher Ziele (Begleitung des Übergangs Kindertageseinrichtung-Schule) soll ab dem zweiten Jahr bereits vor den Sommerferien Kontakt zu den zukünftigen Erstklässlern und ihren Eltern aufgenommen werden, um den Übergang gelingend zu gestalten.

Die pädagogischen Zweitkräfte verfügen über eine Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher, sind ausgebildete sozialpädagogische Assistenten/Assistentinnen oder sozial erfahrene Fachkräfte. Es gelten die formalen Einstellungskriterien analog der Schulassistenz. Die tarifliche Eingruppierung bewegt sich entsprechend in einer Höhe von S 4 bis S 8.

 

Die Kooperationspartner begleiten das Projekt im Rahmen einer Steuerungsgruppe, um strukturelle Abläufe, Umsetzungsstandards und die Evaluation des Projektes zu sichern. Näheres ist in der Kooperationsvereinbarung vertraglich festzuschreiben.

 

Ein Zwischenbericht wird Ende 2021 erfolgen.

 

 

 

 

 

Renate Treutel

rgermeisterin

 

 

 

 

 

 


[1] Quelle: LH Kiel, Quartalszahlen des Dezernates für Soziales, Gesundheit, Wohnen und Sport

Die Kinderarmutsdichte betrug am Stichtag 31.12.2017 60,9% (Kieler Durchschnitt = 29,4 %).

[2] Quelle: LH Kiel, Kieler Schulinformationen; Schulstatistik 2016/2017; Def. ausländisch = ohne deutsche Staatsangehörigkeit

[3] Quelle: LH Kiel, Quartalszahlen des Jugendamte; Anzahl der Hilfen zur Erziehung auf 100 unter 18-Jährige am Stichtag 31.12.2017

[4] Gemäß Angaben der Schulamtes zum laufenden Schuljahr 2018/2019

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Anlagen

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