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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0362/2019

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

  1. Der Widmungsverfügung (Anlage 1) wird zugestimmt.
  2. Der Weg parallel zur Industriebahn zwischen Gaardener Ring und Takler wird für den öffentlichen Verkehr eingezogen.

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Zu 1.:

Im B-Plan 939 ist das im Lageplan (Anlage 2) gekennzeichnete Wohngebiet westlich des Radewisch fertiggestellt worden. Die Straßen Holzbruchen, Jittkrog und Rodebörn sollen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 c StrWG als sonstige öffentliche Straßen (Mischflächen, Wohnstraßen) eingestuft werden.

 

Der Ortsbeirat Meimersdorf/Moorsee hat in der Sitzung am 20.03.2019 keine Bedenken geäußert.

 

Zu 2.:

Der asphaltierte Weg parallel zur Industriebahn (Lageplan Anlage 3) zwischen Gaardener Ring und Takler wurde am 25.09.1998 als vorläufiger Verbindungsweg zwischen Hörnbrücke und Werftstraße zur beschränkt öffentlichen Straße (Geh- und Radweg) gewidmet.

 

Zu diesem Zeitpunkt waren die im B-Plan 841 vorgesehenen Planstraßen 300 (Gaardener Ring) und 400 (Takler) noch nicht fertiggestellt. Durch den Ausbau der Planstraßen hat der Verbindungsweg parallel zur Industriebahn in dem Abschnitt zwischen Gaardener Ring und Takler neben dem Baufeld VII seine verkehrliche Bedeutung verloren und soll daher dem Baufeld VII zur provisorischen Nutzung als Parkplatz zur Verfügung stehen.

 

Durch den Ausbau der Planstraßen hat der Verbindungsweg keine Verkehrsbedeutung mehr und soll daher gem. § 8 Abs. 1 StrWG für den öffentlichen Verkehr eingezogen werden.

 

Der Ortsbeirat Gaarden hat in der Sitzung am 13.03.2019 einstimmig zugestimmt.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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