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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0806/2019

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Sachverhalt/Begründung

Es wird im Jahresergebnis 2019 derzeit mit einem Überschuss von insgesamt rd. 10,9 Mio. EUR gerechnet. Der Haushaltsvollzug - ohne Anrechnung von übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Vorjahr (sog. „Reste“) i.H.v. 14,7 Mio. EUR und vom Land zu erwartenden Konsolidierungshilfen i.H.v. rd. 18,0 Mio. EUR - stellt sich prognostiziert mit 7,7 Mio. EUR ebenfalls positiv dar und liegt damit nahezu auf Ansatzniveau.

 

Der Finanzbericht zum 30.06.2019 (Halbjahresprognose) im Detail:

 

Der Finanzbericht gibt einen Ausblick auf das zu erwartende Jahresergebnis und berichtet, an welcher Stelle sich im Haushaltsvollzug des Jahres 2019 voraussichtlich Abweichungen von der Haushaltsplanung im Ergebnisplan ergeben. Dies erfolgt anhand von Prognosen, die alle Ämter und Referate auf Basis der zum 30.06.2019 gebuchten Erträge und Aufwendungen sowie im Hinblick auf den weiteren Verlauf des Jahres abgegeben haben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresüberschuss von rd. 8,2 Mio. EUR ab. Unter Hinzurechnung der nach § 23 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik übertragenen Haushaltsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2018 von rd. 14,7 Mio. EUR ergibt sich ein „zulässiges Defizit“ von insgesamt rd. 6,5 Mio. EUR.

 

Auf der Grundlage der Prognosen der Ämter und Referate sowie einer aufgrund der Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren darüber hinaus im weiteren Haushaltsvollzug bis Jahresende erwarteten globalen Verbesserung durch Minderaufwendungen/Mehrerträge von rd. 6,0 Mio. EUR  - die sich erfahrungsgemäß aufgrund von im zweiten Halbjahr sich ergebenden Verbesserungen einstellen - zeichnet sich für das laufende Jahr ein Jahresüberschuss von rd. 10,9 Mio. EUR ab. Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von rd. -6,5 Mio. EUR („zulässiges Defizit“) ist dies insgesamt eine Verbesserung von rd. 17,5 Mio. EUR.

 

 

Hinweis zur Spalte „Ergebnis fortg. Ansatz“:

Die fortgeschriebenen Ansätze beinhalten neben den Ursprungsansätzen aus dem Haushalt 2019 sowohl die Resteübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018 als auch die Veränderungen, die sich durch über- und außerplanmäßige Aufwendungen ergeben haben.

 

 

Hauptursachen für die Abweichungen zwischen der vorliegenden Prognose und dem fortgeschriebenen Ansatz sind im Wesentlichen:

 

Verbesserungen in den Bereichen

 

  • Soziale Hilfen (Budget 31-35): 9,6 Mio. EUR

Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Produkt 311610) führt die nachgelagerte Verbuchung einer Erstattungszahlung des Landes für das IV. Quartal 2018 zu einem um 9,9 Mio. EUR höheren Ertrag in 2019. Um diesen Effekt bereinigt, liegen die „Sozialen Hilfen“ auf dem Niveau des fortgeschriebenen Ansatzes.

 

  • Wirtschaft und Tourismus (Budget 57): 4,0 Mio. EUR

Der eingeplante Zuschuss an den Eigenbetrieb Beteiligungen von 4,2 Mio. EUR wird nicht benötigt.

 

  • Verkehrsflächen und anlagen, ÖPNV (Budget 54): 2,9 Mio. EUR

Bei den Gemeinde-, Kreis- und Landesstraßen werden gegenüber dem Ansatz die Mittel für die Unterhaltung, die Beleuchtung sowie den Neu-, Um- und Ausbau um 2,8 Mio. EUR geringer abfließen.

 

  • Globale Minderaufwendungen / Mehrerträge (Budget 11-61): 6,0 Mio. EUR

Über die Prognosen der Ämter und Referate hinaus werden aufgrund der Erfahrungen aus den zurückliegenden Jahren weitere gesamtstädtische Verbesserungen im Haushaltsvollzug bis Jahresende erwartet und verfolgt.

 

Verschlechterungen in den Bereichen

 

  • Personal- und Versorgungsaufwendungen: -5,3 Mio. EUR, davon

      Zuführungen zur Beihilferückstellung: -2,3 Mio. EUR,

      geringere Erträge aus der Auflösung der Pensionsrückstellungen: -1,7 Mio. EUR,

      neue Planstellen, Besoldungserhöhungen, schnellere Besetzungen:

-1,3 Mio. EUR.  

 

  • Allgemeine Finanzwirtschaft (Budget 61): -4,4 Mio. EUR, davon

      Steuern und allgemeine Zuweisungen: -24,1 Mio. EUR Verschlechterung insbesondere bei den Erlösen aus der Gewerbesteuer und höhere Aufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage,

      Konsolidierungshilfen: 18,0 Mio. EUR erwartete Verbesserung (Mittel dürfen nicht im Haushalt veranschlagt werden, sondern werden im Jahresergebnis berücksichtigt),

      Zinsaufwendungen für Kredite: 1,5 Mio. EUR Verbesserung.

 

 

Anlage 1 enthält eine Übersicht nach Budgets und Anlage 2 eine Ergebnisplanübersicht. Eine nach Produkten detailliertere Darstellung der Plan- bzw. Prognosewerte sowie der Abweichungen enthält Anlage 3. Einzelbegründungen und Anmerkungen auf Teilplan- und Produktebene von den Ämtern und Referaten zu den Abweichungen sind in der Anlage 4 zusammengestellt.

 

Im Gegensatz zum Finanzbericht, wonach - wie vorstehend ausgeführt - ein Jahresüberschuss von rd. 10,9 Mio. EUR erwartet wird, schließt der Haushalt nach dieser Prognose mit einem Überschuss von rd. 7,7 Mio. EUR ab. Dies erklärt sich wie folgt:

 

+10,9 Mio. EUR Ergebnis Finanzbericht

+14,7 Mio. EUR Haushaltsermächtigungen (Reste) aus dem Haushaltsjahr 2018

-18,0 Mio. EUR Konsolidierungshilfen (Mittel dürfen nicht im Haushalt veranschlagt werden)

+7,7 Mio. EUR Ergebnis aus der Haushaltsperspektive

 

Die Ratsversammlung hat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses vom 13.12.2018 die Verwaltung berechtigt, im Rahmen der im Haushalt 2019 veranschlagten Mittel (Jahresüberschuss 8,2 Mio. EUR) Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu vollziehen.

 

Anders als in den Vorjahren gibt es durch die kommunalaufsichtliche Genehmigungsfreiheit des Haushalts 2019 und damit durch das Ausbleiben einer Einschränkung des investiven Kreditvolumens kein formelles Erfordernis zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts. Nach Auswertung der Prognosezahlen stellen die Prognoseergebnisse bei einem Ertrags- sowie Aufwandsvolumen von jeweils mehr als einer Milliarde EUR keine wesentlichen Änderungen des Haushaltsergebnisses dar, da zudem auch weiterhin von einem positiven Haushaltsergebnis ausgegangen wird. Damit besteht nach § 95 b Gemeindeordnung kein Erfordernis für einen Nachtragshaushalt.

 

Prognostizierte Veränderungen innerhalb der gebildeten Budgets werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit gem. Nr. 2.4 der Bewirtschaftungsregelungen zum Haushalt 2019 umgesetzt. Soweit einzelne Veränderungen nicht innerhalb der gebildeten Budgets ausgeglichen werden können, werden diese im Rahmen von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen gem. Nr. 2.6 der Bewirtschaftungsregelungen und im Falle von wesentlichen Maßnahmen über die Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung bereitgestellt.

 

Die Ratsversammlung hat mit dem Haushaltsbeschluss die Verwaltung auch ermächtigt über ein Kreditvolumen von 119,1 Mio. EUR für investive Maßnahmen in 2019 zu verfügen sowie darüber hinaus investive Auszahlungsverpflichtungen i.H.v. 56,4 Mio. EUR eingehen zu dürfen.  Auch aus den Prognosen für den investiven Bereich ergeben sich für den Haushaltsvollzug 2019 insgesamt keine wesentlichen Veränderungen, die einen Nachtragshaushalt erforderlich machen. Der maximale Kreditbetrag sowie das Volumen an Verpflichtungsermächtigungen werden eingehalten bzw. ausgeschöpft. Im weiteren Haushaltsverlauf etwaige notwendige Veränderungen bei Einzelmaßnahmen werden auch hier - wie oben beschrieben - im Rahmen der Deckungsfähigkeit bzw. der über- und außerplanmäßigen Bereitstellung einschließlich der notwendigen Beschlussfassung durch die Selbstverwaltung abgewickelt.

 

Der Finanzbericht dient ab dem Haushaltsjahr 2016 auch der Umsetzung des Ratsbeschlusses Drs. 0081/2016 (Haushaltsvollzug in den Fachausschüssen): Parallel zum Finanzausschuss werden die Fachausschüsse über den Haushaltsvollzug im jeweiligen Zuständigkeitsbereich im Rahmen einer Geschäftlichen Mitteilung informiert.

 

 

 

 

 

 

C h r i s t i a n  Z i e r a u

Stadtrat

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Anlagen

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