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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0041/2020

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen werden in einem insgesamt begrenzten Gesamtvolumen von maximal 300.000 € aus den Haushaltsmitteln des Amtes für Bauordnung, Vermessung und Geoinformation r die Jahre 2020 bzw. 2021 realisiert.

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

Seit dem Haushaltsbeschluss 2008 werden alljährlich 150.000 €r Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit im städtischen Zuständigkeitsbereich zur Verfügung gestellt.

Um den Verfahrensaufwand zu begrenzen, werden diese Maßnahmen seit den Haushaltsjahren 2011/2012 jeweils für 2 Jahre zusammengefasst.

 

r die Jahre 2020/2021 wurden Vorhaben in einem Gesamtvolumen von über 300.000 € aus der umfangreichen Prioritätenliste aller Maßnahmen entwickelt bzw. aufgrund aktueller Erkenntnisse und Rückmeldungen aus den verwaltungsinternen städtischen Ämtern in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen vorgeschlagen (vgl. Anlage).

 

Die Maßnahmenvorschläge weisen eine geschätzte Gesamtsumme von 369.000,00 €  aus. Dies ermöglicht den beteiligten Ämtern einen größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen. Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind auf maximal 300.000,00 € begrenzt.

 

Der Beiratr Menschen mit Behinderung hat den Maßnahmenvorschlägen in seiner Sitzung am 13.09.2019 zugestimmt. Die Ortsbeiräte wurden bzw. werden über die vorgesehenen Maßnahmen durch die Beratungsstelle für Barrierefreies Bauen informiert.

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt

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Anlagen

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